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sagen). Und wer weiss, oh das Parlament 1463 das Einluhr-verbot für fremdes Getreide, sobald der Getreidepreis einegewisse Höhe nicht erreiche, von dem Könige, der, wie dieMediciier, eigene Kaufmannsschiffe zum Handelsbetrieb infernen Ländern ausrüstete, erlangt haben würde, hätte Eduardzur Zeit seines Erlasses schon lest auf dem Throne gesessen.Aber erst 1471 fand die Schlacht von Tewkesbury statt.
Unter den Tudors gelangt dann die begonnene Entwickelungzur Vollendung. Der grossgrundbesitzende Adel, der die Par-lamente des 14. und 15. Jahrhunderts beherrscht hatte, warin den Rosenkriegen aufgerieben worden und, was diese übriggelassen hatten, wurde von Heinrich VII. vernichtet. Finanziellunabhängig vom Parlament, galt es der neuen Dynastie dieseUnabhängigkeit zu bewahren und zu mehren, um auch poli-tisch vom Parlamente unabhängig zu bleiben. Zu dem Zweckwurden alle alten Prärogativen der Krone, welche eine Ein-nahme abwarfen, aufs Aeusserste ausgenutzt und die Schaffungneuer Prärogativen erstrebt. Dabei suchte man Halt im Volkdurch Begünstigung seiner materiellen Interessen, namentlichderjenigen des Bürgerthums. Das letztere zeigte sich in demseit Eduard IV. , besonders aber seit den Tudors immer stärkerwerdenden, schon oben (S. 25 ff.) erwähnten Streben, dieHauptindustrie des Landes, die Tuchmanufaktur zu fördernund in dem seit Elisabeth namentlich hervortretenden Strebennach Hebung der Schifffahrt.
Beide Bestrebungen zeigen sich in ihren Wirkungen auchin der eingeschlagenen Handelspolitik.
Vor allem kehren die Ausfuhrlicenzen zurück, deren Rolleunter den Plantagenets uns ja bekannt ist. Am 19. September1491 verbot Heinrich VII. wegen des angeblich beabsichtigtenKrieges gegen Frankreich und des in den letzten Jahren hervor-getretenen Getreidemangels (die Weizenpreise standen 14 s. 8 d.)jede Getreideausfuhr, für die der königliche Rath nicht eineLicenz ausgestellt habe; 1 und gewiss ist Schanz im Recht,