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WIEDERKEHR DER AUSFUIIRLICENZEN.
wenn er als sicher annimmt,i dass Heinrich VII. «von demfür seine Kasse nicht uneinträglichen System während seinerübrigen Regierungszeit nicht mehr abliess.» Wie Schanz, derdie Zeit des Tudors besonders durchforscht hat, weiter schreibt,untersagte Heinrich VIII. 1512, als der Krieg gegen Frank-reich bevorstand, gleichfalls die Ausfuhr von Weizen und an-deren Lebensmitteln ganz und gar. Und zwar fand Schanz inden publicirten Staatsdokumenten vor 1515 kaum eine Licenz;von da ab fand er sie mit einer gewissen Regelmässigkeit, undzwar sowohl wenn der Weizenpreis unter als auch wenn erüber 6 s. 8 d. stand. Macpherson 1 2 berichtet ferner von einemDekret der Sternkammer an die Stadt London vom Jahre 1530,worin sowohl über die Ueberschwemmung des Landes mitfremden Industrieprodukten als auch über die grosse Ausfuhrvon Lebensmitteln und darunter Korn Klage geführt wird ; und1533 erfolgte dann der 25. Hen. VIII. c. 2., welcher jedwedeAusfuhr von Korn und anderen Lebensmitteln, ausser nachCalais, ohne Licenz des Königs verbot. Damit war das Gesetzvon 1444 also auch gesetzlich wieder beseitigt. Und es verschlugwenig, wenn seine Bestimmungen im Jahre 1554 unter derKönigin Maria (1 et 2. Phil, et Mar. c. 5) gesetzlich wiedereingeführt wurden, denn nach denselben sollte eine Licenzja allzeit nothwendig sein, wenn der Quarter Weizen mehr als6 s. 8 d., der Quarter Roggen mehr als 4 s., der QuarterGerste mehr als 3 s. kostete. Der Weizenpreis aber betrugseit 1530 nie weniger als 6 s. 8 d. Aus eben diesem Grundewar aber auch das Einfuhrverbot von 1463, wenn der QuarterWeizen weniger als 6 s. 8 d. kosle, auch ohne formellahgeschafft zu sein, praktisch bedeutungslos geworden. Unddass solche Einfuhr in der That damals stattfand, geht, umvon anderen Quellen abzusehen, vor allem aus dem Gesetzevon 1552 (5 et 6 Edw. VI. c. 14) hervor, durch welchesdas Aufkäufen von Lebensmitteln, die über die See kommen,und darunter auch von Korn, verboten wird.
1 Englische Handelspolitik I p. 641.
2 Ainials of Commerce II p. 71.