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Die Entstehung des Agrarschutzes in England : ein Versuch / von Richard Faber
Entstehung
Seite
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RÜCKWIRKUNG DES INDUSTRIESCHUTZES AUF DEN ACKERBAU . 89

Von Heinrich VII. bis zu Elisabeth war also theils aus fis-calischen Gesichtspunkten, theils aus Gründen der Theuerungs-politik die Getreideausfuhr ohne Licenzen verboten, die Einfuhrvon Getreide thatsächlich erlaubt. Auch die freie Ausfuhr vonButter und Käse, welche '1444 erlaubt worden war, war 1554durch den 1. Phil, et Mar. c. 5 an besondere Licenzen ge-knüpft worden.

Die agrarische Wirthschaflspolitik der Parlamente des15. Jahrhunderts war also völlig preisgegeben worden und anihre Stelle war, wie zahllose Gesetze, besonders zu Gunstender Tuchmanufaktur, zeigen (vgl. oben S. 25-27), ein ener-gisches Industrieschutzsystem getreten. Im Gefolge des letzterentraten nun aber agrarische Veränderungen ein, welche von denTudors keineswegs mit freudigen Augen betrachtet wurden.

Wenn die Tuchmanufaktur so über die Massen getriebenwurde, wie es geschah, mussten die Wollpreise steigen unddem entsprechend die Schafzucht etwas äusserst vortheilhafteswerden. Je grössere Schwierigkeiten andererseits dem Absatzdes Getreides durch Ausfuhrerschwerungen und Begünstigungder Einfuhr wurde und je mehr überhaupt das Streben dahinging, die Preise der Lebensmittel zu drücken, desto geringerenGewinn musste der Ackerbau abwerfen. Dem entsprechend dieErscheinung, welche das 16. und 17. Jahrhundert in England beherrscht: die stete Ausbreitung des Weidelands auf Kostendes Ackerlands und damit in Verbindung die stete Minderungder Bauern.

Die erste Nachricht, die in den Gesetzen hierüber auf-taucht., ist aus dem Jahre 1487.1 Dann erschien 1516 dieUtopia des Thomas Morus mit ihrer berühmten Schilderungder Männer verzehrenden Schafe. Von da ab nehmen aber dieKlagen über diese Veränderung und die dagegen erlassenenGesetze in einem Maasse zu, dass es einer besonderen Ab-handlung bedürfen würde, wollte man ihre Geschichte ver-folgen. Besonders das Eindringen des kaufmännischen Elementesin die Klasse der Grundeigentümer 1 2 und der Besitzwechsel,

1 4. Hen. VII c. 19, für Wight besonders c. 1(>.

2 Vgl. oben die Anmerkungen auf pp. 22, 23.