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Die Entstehung des Agrarschutzes in England : ein Versuch / von Richard Faber
Entstehung
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96 DAS PARLAMENT FÜR WILLIAM STAFFORD.

Fremde eingefülirt werden und Jedermann soll Getreidedarin aufspeichern können, wenn der heimische Getreidepreisunter 23 s. der Quarter Weizen, unter 18 s. der QuarterRoggen und unter 16 s. der Quarter Gerste gesunken sei. Auchsolle, um das Risiko der Getreide-Einluhrenden ^zu mindern,die Wiederausfuhr des eingeführten Getreides zu befreundetenNationen erlaubt sein, wenn in den drei dem Speicher nächstbenachbarten Grafschaften der Quarter Weizen weniger als40 s.. der Quarter Roggen weniger als 26 s. 8 d. und derQuarter Gerste weniger als 20 s. koste. Bei höheren Getreide-preisen soll die Wiederausfuhr dagegen verboten sein. Umge-kehrt soll es verboten sein, eingeführtes Getreide im Inland zuverkaufen, wenn der Quarter Weizen weniger als 32 s., derQuarter Roggen weniger als 18 s. und der Quarter Gersteweniger als 16 s. koste, damit der Getreidepreis im Interessedes englischen Landwirths vor allzu tiefem Sinken bewahrtwerde. Bei Wiederausfuhr des eingeführten fremden Getreidessollten keine Ausfuhrzölle zu bezahlen sein.

Es dürfte schwer sein zu sagen, warum der Plan im Par-lamente nicht populär war. Es ist möglich, dass er als zukomplicirt erschien, um in grossem Masstabe durchgeführt zuwerden, oder dass die Grundbesitzer im Parlamente ihr Inter-esse bei einer Förderung der Getreideausfuhr sicherer gewahrtglaubten; jedenfalls blieb der Plan nur Projekt. 1 ln demselbenRegierungsjahre Jakobs I., in dem die Proklamation erlassenworden war, 1623-24, wurde jenes Parlament berufen, vondem berichtet wird, dass Krone und Reichsvertretung sich aufdemselben in so gutem Einvernehmen wie noch nie unterJakob I. befanden. Und auf diesem Parlamente wurdeder 21. Jac. I. c. 28 Gesetz, der die Bestimmungen derGesetze von 1592 und 1603 aufs neue bestätigt und zwarunter gleichzeitiger Erhöhung der Preise, zu denen die Ausfuhrgestattet sein solle, auf 32 s. lür den Quarter Weizen, 20 s.für den Quarter Roggen und 16 s. für den Quarter Erbsen,Bohnen, Gerste und Malz. Gleichzeitig wurde das in Folge der

1 Vgl. auch Macpherson, Annals of Commerce II p. 323.