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Die Entstehung des Agrarschutzes in England : ein Versuch / von Richard Faber
Entstehung
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ABSOLUTISTISCHE RÜCKKEHR ZUM EISCALISMUS.

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Niedrigkeit seiner Preisansätze längst veraltete Gesetz von 1463,der 3. Edw. IV. c. 2, das die Getreideeinfuhr verbot, auchformell beseitigt.

So gelangten Raleghs Gedanken also nur insoweit zurVerwirklichung als sie den früheren William Staffordsentsprachen. Die Wollausfuhr wurde verboten; dagegensehen wir in allen über den Getreidehandel seit 1593erlassenen Gesetzen die Preise, bei den die Ausfuhr erlaubtist, immer steigen, also eine fortschreitende Begünstigungder Ausfuhr eintrelen. Nur ist es nicht mehr die Krone,welche als Vertreterin dieser Politik erscheint. Der unterElisabeth in der Gesetzgebung inaugurirte Gedanke wurdevielmehr vom Parlamente festgehalten, während die Kroneanderen Bestrebungen huldigte. Und insbesondere seitdem derKampf Karls I. mit dem Parlamente begonnen, wurde eswieder die üscalische Rücksicht, sich durch Ausfuhrlicenzenhöhere Einnahmen zu verschaffen, welche den Getreidehandelausschliesslich beherrschte.

Dafür dass Karl I. alsbald von seinem Rechte, die Getrei-deausfuhr durch Proklamation zu verbieten, um sie dann wiedergegen Zahlung von Licenzen zu gestatten, Gebrauch machte,spricht, dass er im November 1627, als er, in seinen Mittelnaufs äusserste erschöpft, jenes Parlament zusammenberief, demer so viel mehr bewilligen sollte, sofort auch aufs Neue dieBestimmungen des Gesetzes Jakobs I. von 1624 über die Korn-ausfuhr bestätigen musste in dem 3. Car . I. c. 5. § 5, und zwargeschah es diesmal ohne gleichzeitige Erhöhung der Preissätze,zu denen die Ausfuhr noch gestattet sein sollte. Darauf folgtenjene Parlamente von 1628 und 1629, auf denen ein Gesetzüberhaupt nicht mehr zu Stand kam, und dann wurde von1629 bis 1640 gar kein weiteres Parlament zusammen-berufen. Es ist bekannt, in welcher Weise Karl I. in derZwischenzeit durch Anspannung und Ueberspannung allerköniglichen Praerogativen sich Geld zu beschaffen bemüht war.Und selbstverständlich, dass er auch von der in den Gesetzenvon 1593, 1603 und 1624 ausdrücklich vorbehaltenen Befugnissder Krone, durch Proklamation jede Kornausfuhr ohne Licenzzu verbieten, Gebrauch machte. Die Proklamation wurde 1632

Faber, Entstehung des Agrarschutzes. 7