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Die Entstehung des Agrarschutzes in England : ein Versuch / von Richard Faber
Entstehung
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DIE KORN AUSFUHR ALS HAUPTFORDERUNG DES ACKERBAUS . 101

erhielt die Landwirthschaft der Absicht nach einen Ersatz fürdie Beschränkung des Absatzmarktes, welche ihr das im Interesseder Tuchmanufaktur erlassene Ausfuhrverbot für Wolle auferlegthatte. Dabei ist es bemerkenswerth, dass das Gesetz in eine Zeitfällt, da die Getreidepreise plötzlich wieder einen niederen Standerreichten. Während nämlich der Weizenpreis um die Mitte des17. Jahrhunderts ein bedeutender war, fiel er um das Frühjahr1655 zu Windsor auf 21 s. 11 d. Dazu nehme man die in derEinleitung des Gesetzes enthaltenen Motive ! Es heisst darin,das Gesetz werde erlassen, «in Anbetracht, dass lange Er-fahrung gezeigt habe, dass der blühende Zustand aller Inselnsehr viel unter Gottes Beistand bedingt werde durch einenlebhaften und blühenden Handel und durch wohlberechtigtesSoi'gen und Streben, dass die Ausfuhr der heimischen Pro-dukte die Einfuhr der fremden übertreffe, und in Anbetracht,dass es Gott gefallen habe, Fleiss und Mühe der Nation ingrossen Verbesserungen von Sümpfen, Wäldern, Gehegen undanderen Ländereien mit einem grossen Ueberfluss an Korn,Vieh, Butter, Käse und verschiedenen andeien Produkten, dieanderen Nationen von grossem Nutzen seien und von ihnensehr begehrt würden, zu segnen, und in Anbetracht, dass esProduktion und Handel sehr ermuntern würde, würde man diefreie Ausfuhr jener Produkte gestatten, alle Hemmnisse der-selben beseitigen und die Ausfuhrzölle leicht machen.» Eshandelte sich also um eine strikte Anwendung der merkan-tilistischen Principien aut den Getreidebau. War aber, wie wirgesehen haben, die Landwirthschaft noch um 1689 das Hauptge-werbe von England , so hatte Cromwell um so mehr Veranlassungeben den Schutz, den alle anderen Produktionszweige längst ge-nossen, gerade dem Getreidebau angedeihen zu lassen, als aufdemselben, wie wir wissen, die wirthschaftliche Existenz seinerMiliz, der Grundlage seiner Machtstellung, beruhte. Freilich haltedieser Schulz, bei der Mangelhaftigkeit der damaligen Landstras-sen, immer nur für die an der See und an schiffbaren Flüssengelegenen Grafschaften eine Bedeutung. Aber gerade die südöst-lichen Grafschaften hatten von jeher zum Parlamente gehalten.*

1 Vgl. die Karte bei Stern, Geschichte d Revolut in England, Berlin 1881, p. 127.