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Die Entstehung des Agrarschutzes in England : ein Versuch / von Richard Faber
Entstehung
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100 VIEHEINFUHR VERBOTEN, VIEHAUSFUHR ERLAUBT.

Viehs die Grundrenten gefallen seien, 1 und bestimmt, dass von1064 an von jedem Haupt gemästeten Grossviehs, das fortaneingeführt werde, 20 s. dem König, 10 s. dem Denunziantenund 10 s. den Armen zu geben seien, und für jedes einge-führte Schaf 10 s. dem König.

Allein die Gesetzgebung geht weiter. Im Jahre 1666 wirddie Einfuhr von Vieh durch den 18 et 19 Car. II. c. 2 fürgemeinschädlich erklärt und verboten, desgleichen auch in dem-selben Gesetz die Einfuhr von Fischen durch Fremde. DasGesetz sollte für 7 Jahre Gültigkeit haben. Allein bereits 1667hören wir, dass trotz dieses Einfuhrverbots in Folge verwerf-licher Collusion von Beamten noch Einfuhr stattfinde, und esergeht ein neues drakonisches Einfuhrverbot, der 19 et 20Car. II. c. 12, und zwar ohne Beschränkung der Zeit seinerGültigkeit. Im Jahre 1670 endlich werden durch den 22. Car. II.c. 13 § 4 die Ausfuhr von Ochsenfleisch, Schweinefleisch,Speck, Butter, Käse und Kerzen, auch wenn ihre Preise diein dem Gesetz über Tonnen- und Pfundgeld festgesetzten Sätzeübersteigen, sowie die Ausfuhr von Ochsen, Kühen, Färsenund Pferden erlaubt und die dafür zu zahlenden Ausfuhrzölleauf Minimalbeträge herabgesetzt. Zwei Jahre darauf aber eineweitere Begünstigung der Ausfuhr : Durch den 25. Car. II.c. 6. wird die durch die Carta mercatoria eingeführte differen-lielle Behandlung der ausländischen Kaufleute bei der Ausfuhraufgehoben. Sie sollen bei der Ausfuhr englischer Produkte,mit Ausnahme von Kohlen, fortan nicht mehr Zoll bezahlenals geborene Engländer.

Endlich bringt dasselbe Gesetz von 1670, das die Vieh-ausfuhr erlaubt, auch dem Getreidebau neue Berücksichtigung.

1 Macaulay erzählt (a. a. 0. I p. 226 ff.), dass im Jahre 1662ein allgemeines Sinken der Grundrente eingetreten sei, welches man,wie alles Andere, womit man unzufrieden war, der neuen Regierungin die Schuhe geschoben hätte Da die Getreidepreise in den Jahren1660-63 gerade ausserordentlich hoch standen, kann sich dies nurauf die Renten vom Weideland beziehen, von denen im Gesetze von1663 die Rede ist. Vielleicht dass dieses Sinken mit der seit 1660eingetretenen Verschärfung des Verbots, Wolle und Wollfelle anszu-führen, zusammenhing, und die im Text erörterten Gesetze von 1663-1670 eine Entschädigung dafür bieten sollten.