F0K1IALE MÄNGEL DES GESETZES VON 1670.
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Diese Nachricht ist um so auffallender, als der Preis zudem die Weizenausfuhr noch erlaubt war, 1662 nur 40 s.und 1663 nur 48 s. betrug, in Windsor aber der QuarterWeizen 1662 74 s. und 1663 57 s. kostete, der Weizen inLondon also billiger als in Windsor gewesen sein müsste,um die Ausfuhr zu ermöglichen. Umgekehrt stand der Weizen-preis in den Jahren 1666 bis 1670 so niedrig, dass eine Aus-fuhr erlaubt gewesen wäre, und von 1670 wurde sie ja heijedem Preise erlaubt; und doch spricht Davenant von einerAusfuhr nur für 1668-1669. Die Preise müssen also im Auslandnoch niedriger gewesen sein.i
Dies muss auch in dem Zeitraum von 1670 bis 1685 derFall gewesen sein, trotzdem uns für die meisten dieser Jahreziemlich niedrige Preise des Windsormarktes überliefert sind.Denn trotz der an ein Einfuhrverbot grenzenden Zölle desGesetzes von 1670 fand in diesem Zeitraum, nach den Bemer-kungen von Zeitgenossen 1 2 und den Klagen in der Einleitungeines neuen Gesetzes von 1685, eine beträchtliche Einfuhrstatt. Nach den Angaben des letzteren wurde das Fehlen vonBestimmungen in dem Gesetze von 1670 über die Art undWeise, wie die Getreidepreise 1'estgestellt werden sollten, welcheden von der Einfuhr zu erhebenden Zollsatz bestimmten, be-nutzt, Getreide ohne Entrichtung der gesetzmässigen Zölle ein-zuführen. Daher suchte das erste und einzige Parlament., dasJakob II. berief, im Jahre 1685 durch den 1. Jac. II. c. 19diesem Uebelstande abzuhelfen.
Heutzutage wäre es denkbar, dass auf einer grossen Korn-börse die Preise gemäss den dortigen Umsätzen notirt und andie Zollämter versandt würden; allein bei den damaligen Ver-kehrsverhältnissen, die weder einen Ausgleich der Preise imganzen Lande, noch aber eine rasche Miltheilung an alle Zoll-
1 Dafür, dass vor 1689 keine regelmässige Getreideausfuhr ausEngland stattfand, spricht auch, wie schon oben p. 17 erwähnt, dassPetty bei seiner Aufzählung der von England ausgeführten heimischenProdukte (Polit,. Arithm. p. 83) des Getreides nicht erwähnt.
2 So sagt Tooke; ich selbst kenne keine solche Bemerkungen.Vgl. Tooke und Newmarch, Die Geschichte und Bestimmung derPreise, deutsch von Asher I p. 14.