- \
PRÄMIEN AUF DIE AUSFUHR VON KORN . 117
Wales, der Inseln Guernsey und Jersey und der Stadl Benvickam Tweed, im Verliältniss von 200 L. für je 100 Tonnen Korn.Erst darauf hin sollen die Zollbehörden die Ausfuhrprämienentrichten; auch sollen sie von der Ausfuhr so verschifftenGetreides keinerlei Zoll oder Gebühr erheben. Das als Pfandhinterlegte Geld solle zurückgegeben werden, wenn der ver-schiffende Kaufmann ein mit dem Amtssiegel versehenes Zeug-niss des Hauptmagistrats des überseeischen Landungsplatzesdes Getreides und das besiegelte Zeugniss zweier an demselbenbefindlichen, bekannten englischen Kaufleute, dass das Korndort ausgeschifft worden sei, beibringe oder wenn er durchglaubwürdige Personen beweise, dass das verschiffte Korn vonden Feinden genommen oder auf der See untergegangen sei.
Hiermit war also das Verlangen, welches Houghton inseinem 1683 der Krone gemachten Vorschläge gestellt hatte,erfüllt. Bei niedrigen, und zwar nicht einmal sehr niedrigenGetreidepreisen, sollte nicht nur jeder Ausfuhrzoll wegfallen,sondern sogar noch eine Ausfuhrprämie bezahlt werden. Ueber-steige dagegen der Preis des Quarters Weizen 48 s., des Quar-ters Roggen 32 s., des Quarters Melz oder Gerste 24 s., soseien die durch das Gesetz über Tonnen- und Pfundgeld be-stimmten Ausfuhrzölle zu entrichten, wie sie 1660 festgesetztworden seien (2 Gul. et Mar. c. 4). — Erst vom 30. März 1700ab fiel « zur weiteren Ermunterung des Ackerbaus » auch dieserAusfuhrzoll völlig fort (11. Gul. c. 20).
Wie ist es nun gekommen, dass dieses Gesetz erlassenwurde, welches das Mass aller zu Gunsten irgend eines Er-werbszweigs bis dahin in England erlassenen Massregeln weitüberschritt? Einfuhrverbote zu Gunsten heimischer Produktewaren zu Gunsten der verschiedensten Erwerbszweige bereitserlassen worden. Desgleichen hatte es an Ausfuhrverboten fürRohmaterialien, welche gewisse Industrieen benöthigten, bishernicht gefehlt. Auch Prämien für die Produktion gewisser Güter,wie für die Erbauung von Schiffen von bestimmtem Tonnen-gehalt, waren nichts Neues. Dagegen waren Prämien für dieAusfuhr eines heimischen Produkts ins Ausland bislang inEngland noch unerhört, und die neu statuirte Ausfuhrprämiewar um so auffallender, als das Produkt, dessen Ausfuhr prä-