Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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Folgen der Eisenbahnen. Rechtsformen des Handels.

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und die Ferne, als Folge hievon die modernen Kolonisationen haben wir oben (I, 178bis 182) als Folge der neueren Verkehrsmittel kennen gelernt. Mit der zunehmendenBeweglichkeit der Menschen, mit dem Reise- und Warenverkehr, dem Kennenlernenanderer Länder und Völker hängt die Vereinheitlichung der menschlichen Bedürfnisse,die zunehmende wirtschaftliche Energie, der wachsende, vor allem auch der rücksichtsloseErwerbstricb, die viel stärkere heutige Konkurrenz, der gesteigerte wirtschaftliche Kampsums Dasein zusammen.

Auch alles politische Leben ist durch die Verkehrsmittel umgestaltet worden. DieKleinstaaten sind zu Großstaaten, die Großstaaten zu Weltreichen geworden. DieCentralisation der Verwaltung hat sich gesteigert, die öffentliche Meinung ist eine ein-heitlichere und einflußreiche, die Kriegsführung ist sehr viel schneller und energischer geworden.

Wir dürsen diese Dinge hier nicht weiter verfolgen, auch nicht auf die psychologi-schen und moralischen Folgen eingehen. Wir müßten ohnedies dabei wiederholen, waswir oben als Folge der neuen Technik überhaupt sagten (I, 225).

Ich süge nur zum Schlüsse bei, daß die drei Verkehrsepochen, die wir unter-schieden, den großen, im ersten Teile mehrfach erörterten (I § 3, Z 39, § 101106) wirt-schaftlichen Entwickelungsstusen parallel gehen. Der Zeit der Haus- oder Stammes-und Dorfwirtschaft entspricht der älteste zufällige Nachbarverkehr, der Epoche der Stadt-wirtschast der regelmäßige Lokalverkehr; wo einzelne Verkehrsmittel (Küstensahrt, Fluß-schiffahrt, Wege, Botenkurse) über ihn hinaus sühren, wird sich in der Regel dieTerritorialwirtschaft entwickeln. Mit dem großen Verkehr entsteht die Volkswirtschaft,und wo er sich vollendet, die Weltwirtschaft. Die Begriffe decken sich deshalb nichtganz, weil der fortschreitende Verkehr eine der Hauptursachen ist, die ältere Wirt-schaftsform in die folgende höhere überzuführen.

152. Die Rechts- und Verwaltungsordnung des Handelsverkehrs;Entstehung, Wesen, Einrichtungen des ältesten Marktes. Wir haben ingrobem Umrisse betrachtet, wie der Verkehr und der Handel gewachsen sind, wie beidedie Voraussetzung der höher entwickelten Volkswirtschaft wurden. Wir haben nuneinen Blick auf die gesellschaftlichen und rechtlichen Bedingungen zu werfen, unter denendie Verkehrs-, Transport-, Handelsgeschäste sich entwickeln konnten. Beim rohesten wiebeim ausgebildetsten Verkehr mußten die Güterübertragungen und die Transport-geschäste sich vollziehen in einer Anzahl von Verträgen: Tausch, Kaus, Miete, Arbeits-vertrag mußten sich ausbilden; in jeder Gemeinschaft friedlich tauschender Menschennahmen unter dem Schutz von Sitte, Recht und Moral diese Verträge eine bestimmtetypische Form an. Die geschichtliche Entwickelung des Rechts, besonders des Privat-rechts und der Verträge muß daher jeder kennen, der die Entwickelung des Ver-kehrs und des Handels verstehen will. Wir können darauf aber hier nicht näher ein-gehen. Ich kann nur verweisen aus das oben Z 2532 Gesagte und kurz folgendeshinzufügen. Je roher und beschränkter die Tausch-, Kaus- und Dienstverträge sind, destokleiner ist die Zahl der Vertragsformen, desto umständlicher aber sind sie durch Sitte undRecht geordnet. In der zweiten und dritten Stuse der geschilderten Verkehrsentwickelungdifferenzieren sich die Verträge, ihre Zahl wird größer, die Formen werden einfacher undzugleich glatter und präciser. Aus den immer komplizierter werdenden wirtschaftlichen Be-ziehungen entstehen immer mehr und verschiedenartigere Vertragstypen: verschiedeneArten des Kaufs, des Tausches, der Leihe, der Beauftragung, der Miete und Verpachtung,der Kredit- und Arbeitsverträge, der Transport- und Aufbewahrungsverträge. Aber imganzen bleibt das Recht doch bei einer mäßigen, so ziemlich überall ähnlich geordnetenZahl von Verträgen stehen. Das römische Recht hat zuerst in mustergültiger Weisediese Vertragstypen nach ihren Voraussetzungen und Folgen präcisiert, sie zu einemSystem geordnet. Die späteren Kulturvölker haben es von ihm übernommen, es ver-vollständigt, im einzelnen weiter gebildet. Diese Verträge sind heute das Gemeingutder Kulturwelt. Das in ihnen krystallisierte Recht baut sich auf gewissen sittlichenGrundgedanken, Gerechtigkeit, Treue und Glauben, Ausschluß von Betrug u. s. w. auf,zwingt jede Gesellschaft, welche sich dieser Verträge bedient, mehr oder weniger in gewisse