Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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Wesen und Entstehung des Marktes.

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lich Von den Beteiligten oder herrschaftlich von der Obrigkeit getroffen sind, um denBesuch des Marktes und die Geschäfte auf ihm zu fördern und zu ordnen. Wirgebrauchen die Begriffe Markt und Marktverhältnisse aber auch übertragen, um dieGesamtheit der Beziehungen bestimmter, regelmäßig mit einander verbundener Verkäuferund Käufer zu bezeichnen, ob sie sich nun an einem Orte und zu einer Zeitpersönlich treffen oder nicht. Wir sprechen so von einem deutschen oder internationalenGetreidemarkte, von einem lokalen, provinzialen, staatlichen Markte. Auch bei diesemSprachgebrauch wollen wir mit dem Begriffe die Verkaufenden und Kaufenden, ihreZahl und Art, ihre herkömmlichen Beziehungen, ihre gegenseitigen Machtverhältnissewie die Verwaltungseinrichtungen, Sitten und Rechtsformen, welche die Beziehungenin bestimmte Ordnung und Form bringen, bezeichnen. Die Verschiebungen im Sprach-gebrauch hängen zusammen mit der ganzen geschichtlichen Entwickelung des Handels-und Marktverkehrs.

Machen wir uns zunächst klar, wie die Märkte und ihre Ordnung, hauptsächlichin der ersten und zweiten Periode des Verkehrs, die wir geschildert haben, entstandensind. Es handelte sich hauptsächlich um drei Veranlassungen, welche Menschen regel-mäßig zusammenführten.

Einmal kamen benachbarte, in friedlicher Berührung stehende Häuptlinge regel-mäßig zur Ordnung gewisser Geschäfte an festen Grenzpunkten zusammen und begannenda auch zu taufchen und zu kaufen, und es schlössen sich deshalb Wohl bald auch weitereStammesglieder diesen Zusammenkünften an. Daneben kamen alle Stammesgenossenzu den Volks- und Gcrichtsversammluugen, den religiösen und sonstigen Festen regel-mäßig an geweihter Stelle ein- oder mehrmals des Jahres zusammen. Da blieb maneinige Tage, da bedürfte man des Mahles und Trunkes, des Futters für das Vieh;da tauschte man dies und jenes gern; da trafen Hausierer und Händler aus der Fremdeein, die seilboten; da erschienen sremde Gesandte, die Tribut forderten oder brachten.Dahin nahm der einzelne mit, was er Überflüssiges hatte, Vieh, Felle oder was essonst war; da wurden Sklaven und Weiber getauscht und gekauft, fremde Schmucksachen,seltene Waffenstücke erworben. Das waren gebotene, gebannte Zusammenkünfte, ausdenen sich gebannte Märkte mit der Pflicht der im Gebiet Wohnenden, der in ihmHandeltreibenden zum Besuch leicht entwickeln konnten. Neben diesen so mit der Stammes-verfassung sich ergebenden Märkten entstanden andere an den Landungsstellen, wo fremdeSchiffer periodisch anlegten, sowie an den Kreuzpunkten der Karawanenstraßen undHausierzüge, wo zeitweise allerlei Volk sich tras. Vorübergehend entstanden auch solcheim Anschlüsse an die Züge und die Rastorte des Heeres.

In allen diesen Fällen finden wir nun folgende Einrichtungen: ein besondererFriede, der sich an den höheren Frieden der Volksversammlung, des kirchlichen Festesanschließt, verbietet auf dem Markte Streit, Ausübung der Blutrache, Fehden; denetwa kommenden Fremden wird Geleit und Schutz, ein Wergeld, d. h. eine Entschädigungfür den Fall des Totschlags oder der Verwundung, ein Gastgericht versprochen. Meistist ein besonderer Platz sür die Geschäfte abgesteckt und abgegrenzt; oft ist es die Kirche,oft find besondere Stände und Buden für die Verkäufer hergerichtet; die öffentlicheGewalt sorgt dasür, daß Maß und Gewicht vorhanden sei und kontrolliert werde, daßein Münzer da sei, der Bronze oder Edelmetall zu üblichem Geldeauspräge", daß einMarktaufseher Ordnung halte. Das war gar nötig, denn oftmals entstand Streitund Totschlag unter den Feilschenden, wie noch der Aufstand, der unter König LotharsAugen zur Zerstörung von Augsburg führte, aus dem Markt mit einem Streit zwischenKäufern und Verkäufern begonnen hatte. Lange Zeiten hindurch waren die drei Jahr-märkte in Meldorf die drei einzig befriedeten Zeiten und Orte in Westholstein . Daß manFremde nur zuließ, wenn sie Geschenke und Zoll gaben, daß man von allen, die ausdem umfriedeten Platz verkauften und einkauften, einen Marktzoll als Gebühr fürdie ganze Einrichtung erhob, war selbstverständlich. Es war alte Sitte, daß man denFremden, denen man den Zutritt gestattete, einen Preis für ihre Waren setzte, daß dieFürsten einzelne Waren, die sie für verderblich hielten, z. B. Wein oder Spiritus, nicht

Schmoller, Grundriß der Volrswirtschastslshre, II, 1L, Aufl. 2