Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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18 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gilterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s^476

zuließen, daß man nur gute Waren dulden wollte; Preissetzung, Warenschau, Auswahlin der Zulassung der Personen und der Waren, Marktzoll sind uralte Bestandteile allerälteren Marktordnung. Wo sich sreie Genossenschaften von Verkäufern, Gilden wie imeuropäischen Norden vom 10.13. Jahrhundert, der Marktordnung bemächtigten, dahaben sie das Marktrecht als ihr Monopol betrachtet, zum Verkauf nur die Genossenoder wer ihnen willkommen war, genügend für ihre Einrichtungen zahlte, zugelassen.Im übrigen war es meist die öffentliche Stadt- oder Staatsgewalt oder ihre Vertreter,wie in Griechenland die ^.izoi-irnomoi genannten Beamten, in Rom die ihnen nachgebildetenÄdilen und Präfekten, später die Kirche, im Mittelälter der König und die Fürsten ,die Grafen, fpäter die Stadträte, welche die ganze konventionelle Ordnung deS Marktesherbeiführten. Daher die Rechtsvorstellung, jeder ordentliche Markt bedürfe der fürst-lichen Verleihung durch die öffentliche Gewalt; daher die Verleihung des Marktrechtesstets mit dem Münz- und Zollrecht und mit der Banngewalt, auf Grund deren An-ordnungen getroffen, Strafen verhängt werden konnten. Daher das Verlangen der imBesitz eines Marktes Befindlichen, es dürfe auf so und so viel Meilen kein anderereingerichtet werden. Daher die Ausbildung eines befonderen Marktrechtes, d. h. einerReihe zufammenhängender Normen und Satzungen in Bezug auf den Marktverkehr; dasMarktrecht" enthält die herkömmlichen polizeilichen und konkurrenzregulierenden Anord-nungen der öffentlichen Gewalt ebenso wie die privatrechtlichen Gewohnheiten der Käuferund Verkäufer. In einem Kapitular heißt es: nullus Iiomo xrg,esumg.t glitsr veuäsreaut smers s-ut mönsurare, nist siout äoininus imperator manäg-tum Iiabkt. Die schwer-fälligen in älterer Zeit zur Sicherung von Treu und Glauben geschaffenen starren Ver-kehrsformen werden auf dem Markt nach und nach als zu hemmend abgestreift, diealten Einreden ausgeschlossen, wie es in einem von Grimm mitgeteilten Wcistum heißt:enontlellts stritönt, taz äsr ebouk suls vssen 8tü,ts, clsr zs ^rinareats Zgtan vviräet,er si reut gläs uuisb^ nanäe iz ors AS^vonsbeit is."

Alle Entstehung etwas größeren, periodisch sich wiederholenden Verkehrs war andie Einrichtung von Märkten geknüpft. Wohl tauschten und kauften auch außerhalbder Märkte einzelne untereinander und vom Hausierer; aber das wollte nicht viel be-deuten; das Hauptgeschäft, auch der fremden Händler und Hausierer, konzentrierte sichauf den Märkten. Märkte absichtlich zu schaffen, erschien deshalb in dieser Zeit alsdas Mittel des volkswirtschaftlichen Fortschrittes; sehr viele freilich hat man vergeblichzu gründen gesucht; denn es gehörte stets neben den Anstalten und konventionellenEinrichtungen dazu, daß zahlreiche Käufer und Verkäufer sich periodisch versammelten.Das wurde in älterer Zeit durch die Zwangspflicht, auf dem Markt zu erscheinen,erreicht; doch war diese sür viele zu lästig, um für häufigere Märkte aufrecht erhaltenwerden zu können; man beseitigte sie vielfach, verließ sich aus den freiwilligen Besuch, locktedurch verschiedene Mittel dazu an, schloß auch mit anderen Städten, mit kaufmännischenGilden Verträge über regelmäßigen Marktbesuch. Eine Konstitution Friedrichs II. vonUndine (1235) verfügt: ut nemo eoFarui- irck gli^uoct torum invitus Ire.

Die Beförderung der Märkte erscheint überall als die notwendige Vorbedingungdes Geschäftsverkehrs, so lange die persönliche Berührung der Verkäufer und Käufer fürjedes Geschäst nötig war, d, h. so lange kein Bries- und Depeschenverkehr, keine Zeitungenund Posten Nachrichten und Angebote vermittelten, so lange der ganze heute existierendegeschäftige Zwischenhandel nicht thätig war, Angebot und Nachfrage zusammenzubringenund zu vermitteln. Die Märkte sind zugleich, so lange der ganze oder der überwiegendeVerkehr sich auf ihnen abfpielt, ein sehr bequemes Mittel, ihn im öffentlichen Interesse zuregulieren und zu besteuern, auch eine Konkurrenz zu schaffen, wo sie fehlt, eineÜbersicht über die Geschäfte zu gewinnen. Und selbst nachdem die Zwischenglieder desHandels begonnen haben, zwischen Produzenten und Konsumenten sich zu schieben, wirdes durch den Markt und seine konventionellen Anordnungen möglich, an den Stellen,wo der Zwischenhandel als schädlich, als verteuernd erscheint, ihn durch direkte Zusammen-führung der Produzenten und Konsumenten oder durch direkte Berührung der Kaufleuteverschiedener Gegenden überflüssig zu machen.