Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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Die Öffentlichkeit und sonstige Konkurrenzregulierung.

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kungen des Wettbewerbs. Daher die frühere Tendenz der Marktverwaltung, alle Ver-käufer neben einander zu stellen, dadurch dem Käufer eine Übersicht zu schaffen; daherdie Bemühungen mittelalterlicher Stadtverwaltungen, durch Ausrufer und Unterlaufe:jedem Käufer wahre Nachrichten zu vermitteln. Daher heute noch der Kampf fürBörseneinrichtungen, welche zu möglichst wahrer Kursberichterstattung führen.

Keine Öffentlichkeit freilich kann alle Menschen gleich markt-, geschäfts- undwarenkundig machen, und das wäre nötig, um alle Täuschung und Übervorteilung zubeseitigen. So bleibt man immer wieder darauf hingewiesen, durch alle denkbarenMittel die höchstmögliche Ehrlichkeit überhaupt im Verkehr herzustellen, immer wiederdie geschäftliche Lehre einzuprägen, daß der Verkehr der am höchsten stehenden, reichstenStaaten nur auf Grund hoher kaufmännischer Ehrlichkeit erblühte und nur so langesich in seiner Blüte erhielt, als diese moralische Voraussetzung vorhanden war. Unddoch ist dieses Ziel zwar stets angestrebt, aber immer nur partiell, in gewissem Um-fange erreicht worden. Noch weniger kann man es dahin bringen, daß alle Marktteil-nehmer die ferneren Folgen ihres Handelns für sich oder gar für die Gesellschaft über-sehen und entsprechend dieser Weitsicht, entsprechend dem zu erwartenden gesellschaftlichenSchaden handeln. Da dies nicht möglich ist, müssen allgemeine Regeln der Moral,der Sitte, des Rechtes zur Abhaltung dieses Schadens aufgestellt und, soweit es geht,auch auf dem Markte durchgeführt werden, das heißt, die Konkurrenz muß reguliertwerden.

Seit es Märkte und eine Vcrkehrswirtschaft giebt, ist die Konkurrenz auch mehroder weniger reguliert worden. Die gesellschaftlichen Gesamtinteressen, die Moral, dieSitte und das Recht haben stets irgendwie auf den gesellschaftlichen Reibungsprozeß,auf die Kämpfe reagiert, welche wir als Konkurrenz bezeichnen. Nicht nur alles Privat-und Strafrecht, alles Verwaltungs-, Staats- und Völkerrecht enthält in gewissem Sinneeine Regelung aller wirtschaftlichen Verträge, der Grenzen, in denen sie sich bewegen,und fomit auch der Konkurrenzvorgänge felbst, nein, auch darüber hinaus fanden stetsmehr oder weniger Eingriffe im Gesamtinteresse statt, besonders da, wo die Konkurrenznicht entsprechend durch die Öffentlichkeit kontrolliert wurde, wo sie zur Korruption desGeschäftslebens, zur Ausbeutung und anderem Mißbrauche führte, ferner überall, wosie, wie der alte I. I. Becher sagte, zum Monopolium oder zum Polipolium Anlaßgab, d. h. wo durch natürliche oder rechtliche Bedingungen ein Produzent in die Lagekam, dem Käufer willkürlich hohe Preise zu diktieren, oder wo eine übergroße Mengeatemlos konkurrierender Produzenten sich gegenseitig vernichteten.

Werfen wir zunächst einen kurzen Blick auf die Vergangenheit, um dann dieliberale neuere konkurrenzfreundliche Gesetzgebung und ihre Folgen zu betrachten.

Die Ordnung des Wochenmarktes in älterer Zeit, die ganze stadtwirtschaftlicheVersassung mit ihrem Zunst-, Stapel- und Fremdenrecht schloß zwar keineswegs alleKonkurrenz aus, aber regulierte sie doch fast überall: wie der Fremde regelmäßig nurim Großen verkaufen durfte, nur aus dem Jahrmarkt dem Stadtbürger gleichstand, sowar der Verkauf des Landmannes geordnet, der des Zunftmeisters reguliert. Der aus-geklärte Despotismus beseitigte einige dieser Ordnungen, ließ andere bestehen undergänzte sie rasch durch feine Schutzzölle und Schiffahrtsgefetze, durch seine hausindustriellenReglements, durch seinen Bauernschutz, durch seine Getreidehandelsgesetzgebung; er suchteebenso oft eine fehlende Konkurrenz zu schaffen wie bestehende Monopole zu beseitigenoder sie in öffentliche Verwaltung zu nehmen: die Bergwerke, die Salinen, die Domänenund Forsten, die Groß- und Musterbetriebe, die Verkehrsanstaltcn, Banken und Handels-compagnien waren im 17. bis 18. Jahrhundert ausgedehnter als fpäter in staatlicherVerwaltung, die Regalien nie so zahlreich wie damals. Immer wieder verfiel dieserstaatliche Betrieb der Fiskalität; aber im ganzen war doch der Geist des Gesamtintercsses,die Förderung der Volkswirtschaft der Leitstern für die besseren Regierungen.

Die Fiskalität, die Übertreibung der staatlichen Bevormundung, die neuenVerkehrs- und technischen Verhältnisse führten dann 17891870 unter der Leitungder optimistischen Naturlehre der Volkswirtschaft den Glanben an den unbedingten

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