58 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufes u. der Einkommensverteilung. f51<>
auch Wenn der Staat Konkurrenz zuläßt oder gar schaffen will. Häufig aber ist eskein absolutes, die Eisenbahn konkurriert oft mit gewissen Wasserwegen; aus die ganzgroßen Entfernungen konkurrieren gewisse Eisenbahnen unter sich. Je größer die Ge-schäfte überhaupt werden, über je mehr Kapital und über je genialere Leiter sie ver-fügen, desto mehr nähern sie sich einer gewissen Monopolstellung. Aber Jenks hatganz recht, wenn er betont, der erste Anlauf zum Großbetrieb habe überall die Kon-kurrenz gesteigert, die Preise meist hcrabgedrückt. Erst wo einzelne Geschäfte über 4!)bis 60 Prozent der Produktion an sich reißen, fangen sie an, den Markt zu beherrschen.Erst wo die Großbetriebe sich kartellieren, erhalten sie thatsächlich ein Monopol, dasfreilich oft wieder in Frage gestellt wird, wenn sie zu hohe Monopolpreise ansetzen.Dann entsteht der Reiz zu einer neuen ebenfalls riesenhaften Konkurrenz.
Auch alle Verabredung der Arbeiter, alle Bildung von Gewerkvereinen, um dasArbeitsangebot zu regeln, erzeugt etwas, was man ein Monopol nennen könnte, istjedenfalls eine Konkurrenzregulierung, wie die durch Kartelle entstehende.
Wir werden so zu dem Schlüsse kommen, daß alle großen gesellschaftlichenOrganisationen, die sich auf das wirtschaftliche Leben beziehen, mit ihrer Planmäßigkeit,ihrer wachsenden Ausdehnung Monopoltendenzen haben. Die Staats- und Kommunal-gewalt kann man selbst als eine historisch entstandene Monopoleinrichtung betrachten,welche lange unter fiskalischen Mißbräuchen aller Art litt, dann aber nach und nachalles, was sie wirtschaftlich übernahm, dem Gesichtspunkte des öffentlichen Wohles,der gerechten Gesamtversorgung unterordnete; und daher klagt heute niemand mehr,wenn der Staat das Monopol der Münzprägung, der Herstellung von Maßen undGewichten, der Posten und der Telegraphen beansprucht und ausübt. Aber wir folgernzugleich daraus, daß, wo wirtschaftliche Monopole im Anschluß an immer größereOrganisationen entstehen, sie der Staat kontrollieren oder in seine Hand nehmen müsse.Damit entsteht eine Kartell- und Aktiengesetzgebung, ein Eisenbahnrecht, ein Wasser-,ein Agrarrecht, ein Arbeitervereinsrecht, das mancherlei Stücke der freien Konkurrenzaufhebt. Damit kommt man, wie wir schon sahen, teilweise wieder zu einem Konzessions-system, das die betreffende wirtschaftliche Neugründung an eine Summe von Bedingungenim Gesamtinteresse bindet. Das französische Verwaltungsrecht hat in seinen Ladiersdes ekarges das sehr gut ausgebildet. Die städtischen Verkehrsanstalten in Paris haben die Form der Aktiengesellschaft, aber sie sind durch die steigenden Schranken undLasten, welche die Staatsbehörden beim Ablauf jeder Konzessionsperiode ihnen auflegten,dahin gebracht, daß ein viel größerer Teil ihres jährlichen Gewinnes an Staat undGemeinde als an die Aktionäre geht. Vielfach kann Staat und Gemeinde auch soeingreifen, daß, wo Konkurrenz fehlt, sie solche schaffen, z. B. da wo es an Wohnungenmangelt, sie solche bauen, daß, wo in isolierter Lage ein wucherischer Detailhandeldie Arbeiter ausbeutet, sie einen Konsumverein gründen. All' das ist Konkurrenz-regulierung.
Wir wollen auf die Kartell- und Gewerkvereinsgesetzgebung hier nicht näher ein-gehen; sie ist, wie die ganze Arbeiterschutzgesetzgebung, wie die Neuordnung der öffent-lichen Submission, die Hinarbcitung der Staats- und Kommunalbehörden auf dieZahlung von Minimallöhnen auch nichts anderes als Konkurrenzrcgulierung, WirWollen nur darauf noch hinweisen, wie sehr der Staat neuerdings seine uralteAufgabe, durch eine richtige Marktordnung und Marktpolitik da einzugreifen, wo Miß-bräuche, übermäßiger Konkurrenzdruck, Wucher und Betrug im Waren- und sonstigenGeschäftsverkehr entstehen, wieder den Mut gefunden hat, energisch aufzunehmen.
Wir erwähnten, wie man einzelne Bestimmungen der Gcwerbefreiheit und derKonzessionsfreiheit rückgängig machte, die Schutzzölle da und dort wieder herstellte. Mitder neuen Kolonial- und Schiffahrtspolitik, der staatlichen Unterstützung gewisserDampferlinien, der Auswanderungsgesetzgebung griff man auch in die sreie Konkurrenzein. Dem Schutz der Schwachen gilt die neuere Wuchergesetzgebung, die Förderung desbäuerlichen und handwerksmüßigen Kreditwesens, manche Maßnahme der neueren Steuer-politik. In die Grundbesitzverteilung griff man durch die neuere Förderung der inneren