Die staatliche Ordnung von Maß und Gewicht.
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Und es ist wohl begreiflich, daß, so weit wir heute wissen, kein anderes späteres Volkje ganz selbständig auf die Ausbildung eines solchen konventionellen Systems gekommenist. Alle Völker haben durch Handelsberührung und andere direkte oder indirekte Ein-flüsse ihre konventionellen Maß- und Gewichtssysteme von Vorderasien erhalten; nichtso, daß die Maße und Gewichte ganz dieselben geblieben wären; sie haben immer wiedertausendfache Abwandlungen lokal und für einzelne Zwecke erfahren, und zwar um sostärker, je niedriger die Technik und die staatliche Gewalt der aufnehmenden Völkernoch stand; aber immer kann man den Zusammenhang der Maße noch erklären undvermuten, und immer wieder haben sich die wesentlichen Einrichtungen technischer undstaatlicher Art wiederholt. Allen Völkern, die so ein Maß- und Gewichtssystem nichtneu zu schaffen brauchten, ist damit der technisch-wirtschaftliche Fortschritt unendlicherleichtert worden.
Es liegt außerhalb unseres Zweckes, diese teils nachgewiesenen, teils vermutetenZusammenhänge und die Wechselsälle der konventionellen Systeme, ihren Kampf mitden Naturalmaszcn, ihre stete Alterierung durch schlechte Durchführung und mangelndeOrganisation der öffentlichen Gewalten hier zu verfolgen. Nur das sei erwähnt, daßdie germanischen Völker ihre Gewichte teils den Griechen, teils den Römern verdanken,daß die karolingische Staatsgewalt neu festgestellte Urgewichte und -Maße in den kaiser-lichen Palästen aufstellte und den gesamten öffentlichen Behörden wie der Kirche diePflicht auferlegte, für richtiges Maß und Gewicht zu sorgen. In den nordischen Staatensehen wir die Könige von 1100—I3V0 in gleicher Richtung thätig; die Urgewichtewerden hier in Stein in den Kirchen niedergelegt.
Da zunächst aber überall im Mittelalter die Marktgewalt und mit ihr das Recht,die Maße und Gewichte zu ordnen und zu kontrollieren, ein lokales wurde, so sehenwir eine unendliche Zersplitterung der Maße und Gewichte in der abendländischenKulturwelt jener Epoche entstehen; ebenso treten neben den konventionellen sehr langenoch zahlreiche Naturalmaße auf, wie vor allem die Flächenmaße bis in das letzte Jahr-hundert teilweise rohe und ungenaue blieben. Die Kontrolle war vielfach eine sehrlässige; es konnten häufig egoistische Interessen eingreisen; wer Getreide oder Wein zuempfangen hatte, erhöhte die Maße, wer Derartiges zu liefern hatte, ermäßigte sie. Dasgeschah nicht bloß etwa zwischen Grundherren und Bauern, sondern ebenso im Handel;z. B. in Königsberg forderten die Kaufleute von allen Waren, die vom Oberland kamen,ein größeres Maß und verkauften weiter in kleinerem. Wenn eine Stadt eine Steuerauf eine Ware legte, erlaubte sie nach kleinerem Gemäß zu verkaufen, um so die Über-wälzung der Steuer zu erleichtern. Daneben aber sehen wir in den besser verwaltetenStädten schon frühe die größte Fürsorge und einen großen Verwaltungsapparat, umfür gut Maß und Gewicht zu sorgen. In Wien wurden jährlich alle Gewichte vonden Münzbeamten untersucht; aller Handel mit Gold und Silber mußte die Wageauf dem Münzhof benutzen. Allcrwärts bestanden seit dem 13.—14. Jahrhundertöffentliche Wagen, deren Benutzung sür bestimmte Waren obligatorisch war. Für einzelneGüter waren besondere Messer angestellt, die keiner beim Verkauf umgehen durfte.Häufig verband sich mit der Messung eine Oualitätsuntersuchung, welche durch einenStempel, z. B. auf dem Heringsfaß, jedem sichtlich angezeigt wurde. Fremde durftenhäufig nicht eigene Maße und Gewichte mitbringen. Umfangreiche Wägeordnungen bildeteneinen wichtigen Bestandteil des Markt- und Meßrechts, und viel wurde über ihrenInhalt und ihre Handhabung gestritten. Die Märkte und Messen gediehen, wo gutMaß und Gewicht war, wo man sie richtig und billig handhabte.
Wo große Handelsplätze ein besonderes Ansehen genossen, verbreiteten sich ihreMaße oft über weite Gegenden, ja serne Länder. So das Gewicht von Troyes vonden Messen der Champagne aus, so die Kölner Mark , die Brabanter Elle, das Nürn-berger Apothekergewicht. Aber es war eine mehr zufällige und eine auf bestimmteWaren des großen Handels beschränkte Verbreitung. Nur die öffentlichen Gewaltenkonnten mit Zwang der bodenlosen Zersplitterung und Unsicherheit der Maße undGewichte dauernd entgegentreten. Und wo eine selbstbewußte, ihrer wirtschaftlichen