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Die Grenze des sittlichen Werturteils über Marktvorgnnge.
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zu erreichen ist, weil der Mensch und die Gesellschaft die Natur und die Güterwclt nieganz beherrschen, weil auch die Urteile über Reihenbildung, Güterverteilung, Gerechtig-keit nie bei allen Menschen übereinstimmen, weil auch vieles, über das alle oder dieBesten einig sind, in der Gesellschaft mit ihrem stets rohen Durchschnittsrecht und mitihren immer unvollkommenen Institutionen doch nicht durchführbar ist. Aber soweitEinigkeit über das Gerechte vorhanden ist, soweit diese Einigkeit zu bestimmter starkerÜberzeugung, zu Durchschnittsmaßstäben geführt hat, wird man doch versuchen, es durchSitte und Recht mehr oder weniger praktisch zu machen. Das wird mehr gelingen,wenn bei einer Neusiedlung Grundstücke zu verteilen, wenn Dienste und Steuern um.zulegen sind als auf dem Markte. Aber auch aus diesem, auch in Bezug auf allePreisbildung und ihre Folgen wird das Princip der Gerechtigkeit nicht ganz zuschweigen haben.
Zu allen Zeiten galten teils gewisse Bewertungen, teils gewisse sie begleitendeVertragsbedingungen oder Umstände als unbillig, als wucherisch; zu allen Zeiten hatman sie in dieser oder jener Form, als lassio siwrmis oder sonstwie anfechtbar gemacht,hat man auch durch amtliche oder genossenschaftliche Taxierungen zu einer billigen undgerechten Bewertung zu kommen gesucht. Natürlich war diese meist schwierig, und manmußte deshalb vieles rechtlich zulassen, was mau doch verurteilte. Aber mindestenseine verurteilende öffentliche Meinung bildete sich, welche dies und jenes als Boden-wucher, als Mietswucher, als Viehverstellungswucher, als Zinswucher verurteilte, undeine gewisse Wirkung übt solches gesellschaftliche Urteil stets. Die praktische Wirklichkeitstellt sich uns so als eine Stufenleiter von Versuchen dar, durch moralisches Urteil,durch Aberkennung der Ehre in gewissen Kreisen, durch verwaltungs-, straf- und civil-rechtliche Bestimmungen über Betrug und Täuschung, über rechtes Gewicht und richtigeMünze, über Abwesenheit von Überlistung und Notausbeutung, über Preisnotierungenund Zahlungsart, durch anständige Gewohnheiten über Rabatte und Lohnberechnungen,endlich auch durch genossenschaftliche und amtliche Preisnormierungen zu dem zukommen, was man als das Ideal billiger Werte, als die Hintanhaltung ungerechtenwirtschaftlichen Machtgebrauchs, als den berechtigten Schutz der Schwächeren be-zeichnen kann.
Die psychologischen, sittlichen und wirtschaftlichen Erwägungen, die bei allen ingrößeren Kreisen vereinbarten oder amtlich festgestellten Preisen maßgebend sind, werdenähnliche sein, wie sie auch auf dem freien Markte wirken, sie werden nur in andererStärke und Mischung auftreten. So z. B. wird die Berücksichtigung der Zahlungs-fähigkeit der Käufer bei jeder Steuereinschätzung, bei jeder Ordnung von Eisenbahn-oder Theaterbillets als selbstverständlich betrachtet; aber auch der Arzt, der Gastwirtstuft feine Rechnung häufig danach ab; fogar der Fleischer und Krämer thut es ver-einzelt, und wenn er es gewöhnlich unterläßt, so will er nicht sowohl principiell denarmen und den reichen Käufer gleich behandeln, als gleiche Preise fordern, weil ernicht Zeit und Möglichkeit hat, die Kunden nach ihrem Einkommen zu prüfen. Jeden-falls werden bei allen kollektiven Verhandlungen über Preise, auf die wir gleichkommen, die Produktionskosten, die mittleren für anständig geltenden Gewinne, dieRückwirkung der Preise auf Zu- und Abnahme des Geschäfts erörtert; handelt es sichum Löhne und Gehalte, so wird die damit mögliche Lebenshaltung, ihre Verbesserungund Verschlechterung erörtert, es werden Vergleiche mit analogen Kreisen gezogen werden.Kurz, auf dem sreien Markte wird weniger, bei solchen Verhandlungen mehr versuchtwerden, zu Bewertungen zu kommen, welche eine mittlere Linie halten zwischen deregoistischen Absicht der Verkäufer, möglichst viel zu bekommen, und dem, was die eng-lische Judikatur neuerdings immer häufiger für die Tarife auf den Privatbahnen ge-fordert hat: nämlich billige, raisonnable, gleiche Preise.
Jedenfalls hat es zu allen Zeiten einen ursächlichen Zusammenhang zwischenden Werttatsachen und dem sittlichen Urteil über billige und gerechte Preise, überEinschränkung unrechten Machtmißbrauchs auf dem Markte und bei aller Bewertunggegeben. Vom gesetzlichen Zinsfuß der alten Zeit bis zu unserer neuesten Wucher-