178 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. 'sgZli
(stoetc kor immeclig.tö eonsumxtiou) das Kapital (stoelc aeeumnlatscl) gegenüber, dasEinkommen und Gewinn gebe, das die Arbeiter unterhalte, die Arbeitsteilung und-Verbesserung erleichtere. Da er aber unter Natur nur die rein natürlichen Kräfte, unterArbeit nur die rohe elementare Kraft des Menschen versteht, so sind für ihn auch dieVerbesserungen auf den Grundstücken und die nützlichen erworbenen Geschicklichkeiten dersocialen Kräfte Kapital; letztere, meint er, ließen sich ja mit einer Maschine vergleichen,die die Arbeit erleichtere. Es ist eine schiese Generalisicrung des Kapitalbegriffes, dieviel Verwirrung angestellt hat. Auch spätere Schriftsteller haben vielfach die Arbeits-kräfte oder gar die gesellschaftlichen Einrichtungen als Kapital bezeichnet, weil sie direktoder indirekt der Produktion dienten.
I. B- Sah setzt zwar an einer Stelle die tonäs iuäustrisls (die Arbeit) deninstrumsuts ä'iuäustris, die er in unangeeignete, wie Meer und Atmosphäre, und an-geeignete, nämlich Grundstücke und Kapitalien teilt, einander entgegen; aber er nennt ananderer Stelle dann doch Natur, Kapital und Arbeit die produktiven „Fonds", welcheDienste leisten und dafür ihren Eigentümern Bezahlung eintragen. Er wird so der Be-gründer der Lehre von den drei Produktionsfaktoren, denen die drei Einkommenszweigeentsprechen. Es ist die Lehre, welche die Deutschen, z. B. Röscher, wie die Engländer,z. B. I. St. Mill, aufgenommen haben, die wesentlich den Kapitalbegriff beeinflußthat. Diese schiefe Vorstellung einer Bezahlung der drei sogenannten Produktions-saktoren enthält ein wirres Durcheinander von technischen und rechtlichen Gedanken,sie wirst Produktions-, Verteilungs- und Werterscheinungen durcheinander. Die Natur-kräfte fordern nirgends Bezahlung, wenn sie nicht selten und eben deshalb angeeignetsind. Bei dem „Natursaktor" denken die meisten an die allgemein technisch-physiologischenWirkungen der Naturkräfte, wie an die sociale und rechtliche Struktur des Grundeigen-tums. Im Kapital stecken frühere Arbeit, aber ebenso Naturkräste in bestimmter Ge-staltung und Seltenheitswerte. Natur und Kapital produzieren nicht wie die Arbeit,jedenfalls kann nicht auf die technischen Dienste, die sie leisten, die Grundrente undder Kapitalzins, wie der Arbeitslohn aus die Arbeit, zurückgeführt werden. Für denKapitalbegriff war durch die Dreiteilung nichts gewonnen als der Schluß, daß darunternicht die Grundstücke, sondern nur die übrigen beweglichen und unbeweglichen wirt-schastlichen, sür die Produktion bestimmten Güter zu verstehen seien.
Eine untergeordnete Frage war es daneben, ob man die so umgrenzten Kapitaliennoch in Produktiv- und Nutz- oder Gebrauchskapitalien teilen soll; die letzteren sinddie, welche zu einer Produktion fähig, aber im Moment für den Lebensunterhalt, denGebrauch benutzt werden, im Augenblick keine eigentliche Rente, sondern nur eine demLebensunterhalt dienende Nutzung geben, wie vom Eigentümer bewohnte Häuser, Parksund Ähnliches. Man wollte sie in den Kapitalbegriff einbeziehen, weil sie jeden Momentwieder der Produktion dienen können, und ihr Genuß theoretisch der Rente gleichgestelltwerden kann-
Und das „Rente geben" war ja der ursprüngliche Sinn des Kapitalbegriffsgewesen; zu diesem Sinn kehrte Hermann, unter völliger Abstreifung der Say-Roscher-Millschen technischen Gesichtspunkte der Produktionsförderung und der Produktions-faktoreneinteilung, zurück: Kapital ist ihm nur, was Vermögen sein kann; er definiertes als dauernde Grundlage einer Nutzung, die Tauschwert hat; es ist die privatwirt-schastliche Ausfassung, die auch nutzbare Rechte für Kapital erklärt; und es ist klar,daß hiernach Grundstücke ebenso dahin gehören wie andere Kapitalien. Daran knüpftesich dann ein längerer Schulstreit, ob die Grundstücke zum Kapital zu rechnen seien,wobei teils die großen wirtschaftlichen, technischen und rechtlichen Unterschiede zwischen denGrundstücken und den anderweiten der Produktion dienenden Gütern sachlich erörtertwurden (freilich oft ohne Klarheit darüber, daß jede Einteilung und Reihenbildung nurim Hinblick auf einen bestimmten wissenschaftlichen Zweck, nie absolut einen Sinn hat),teils unter dem Deckmantel der Begriffsstreitcrei der Kampf über die Monopolnaturder Grundrente und eine Summe staatlicher Maßregeln in Bezug auf Grundbesitz undanderweites Kapital geführt wurde.