Die Arten des Kapitals. Sein Geld- und sein Nutzwert.
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Vom stehenden Kapital kann ein Teil, wie Häuser, Dampfmaschinen zwar auch technischzu verschiedenen Zwecken dienen, aber nie in dem Umfang wie das umlausende Kapital;das meiste stehende Kapital ist für immer einem bestimmten technischen Zwecke angepaßt,wie ein Spinnstuhl, ein Waggon, die Maschinerie eines Bergwerks; es ist auch vielschwerer verkäuflich.
Das umlaufende Kapital entsteht zuerst; das stehende ergänzt sich stets aus demumlaufenden. Je reicher ein Volk ist, desto mehr wird es stehendes Kapital haben.Doch werden beide Arten wachsen. In jedem einzelnen Geschäft ist das richtige Ver-hältnis von stehendem und umlaufendem Kapital eine wichtige Frage. Oft wird vonAnfang an zu viel Kapital festgelegt, so daß es dann an Betriebskapital sehlt.
Die von den Socialisten ausgestellte Theorie, daß mit höherer wirtschaftlicherKultur ein immer größerer Teil des Kapitals in stehenden Anlagen fixiert werde, daherimmer weniger Betriebskapital zur Bezahlung der Arbeiter übrig bleibe, fällt mit derFrage der zunehmenden Maschinenanwendung und ihren Folgen zusammen, ist obenhon uns schon erörtert worden. —
Wenn wir heute vom Vermögen oder Kapital einzelner Physischer oder moralischerPersonen reden, so haben wir Wcrtgrößen im Auge, die sich in Geldsummen ausdrückenlassen, und welche durch unsern Rechts- und Kreditmechanismus ihre konkrete wirtschaft-liche Bedeutung erhalten. Nicht die Fläche eines Grundstückes, nicht seine Ertrags-fähigkeit, sondern ob es 10 000 oder 20 000 Mk. Wert sei, 300 oder 600 Mk. Rentegebe, ist das Entscheidende. Wer 100 000 Mk. Staatsobligationcn besitzt, hat so vielVermögen und Kapital, ob die einst dafür eingezahlte Summe noch in einer Staats'bahn vorhanden oder in einem Kriege sachlich vernichtet ist. Sprechen wir dagegenvom Vermögen oder Kapital einer Nation, fassen wir so die Summe der Vermögender einzelnen, der Korporationen und des Staates in einem Kollektivbegriff zusammen,fo treten die Vorstellungen zurück, die ausschließliche Folge des privatrechtlichen Stand-Punktes beim Privatvermögen und -kapital sind. Zwar können wir auch das National-vermögen nur in Geldwert summieren, weil wir keinen anderen bessern Generalnennerhaben: aber wir sind uns bewußt, daß es sür die Völker mehr auf die reale Nutzbar-keit, z. B. ihres Bodens, ankommt als auf die hohen oder niedrigen Bodenpreise.Nach einer Krisis kann es vorkommen, daß die Kurse aller Effekten um ^8 gesallenfind; der einzelne, der jetzt Papiere verkauft, ist so viel ärmer, das Volk aber hat nicht«in Drittel seines in Effekten angelegten Vermögens verloren, wie sich in kürzester Zeitdurch das neue Steigen der Kurse zeigt. Wir sind uns klar, daß ein Patentrecht fürden einzelnen 100 000 Mk. wert sein kann; für die Nation bedeutet das nur, daß allevom Patentinhaber Kausenden mehr zahlen müssen, nicht ein Plus an realem Ver-mögen. Die Schulden rechnet auch der privatrechtliche Standpunkt vom Vermögen desSchuldners ab, aber er fügt sie dem des Gläubigers zu. Die Kollektivbetrachtung desVermögens kann letzteres nur so weit thun, als reale Gütervorräte der Schuld ent-fprechen. Große Staatsschulden, die für unproduktive Zwecke gemacht wurden, wirddieser Standpunkt nicht dem Volksvermögen zurechnen können.
184. Die Versuche einer statistischen Erfassung des VermögensAnd Kapitals sind so alt wie eine ernstere wissenschaftliche Betrachtung des Volks-wohlstandes. Aber sie haben wegen der Schwierigkeit des Problems bis in die nenesteZeit zu keinen ganz gesicherten Rcsnltaten führen können. Stets hat es sich dabei darumgehandelt, das Vermögen eines Volkes oder Gebietes im ganzen oder bestimmte Teiledesselben zahlenmäßig zu erfassen, nicht nur das einzelner Personen. Es handelt sichalso stets um eine große Kollektivrechnung, für die auch die beste Statistik nur einzelneAnhalte bietet.
Man hat hauptsächlich zwei Arten der Ausstellung zu unterscheiden:1. Die individuell-subjektive, welche das Vermögen oder Kapital der einzelnenSubjekte feststellen und addieren will; als Unterlage haben Einkommens- und Ver-mögenssteuer-, auch Erbschaftssteuerlisteu gedient, die dann durch Schätzungen des inihnen nicht Begriffenen ergänzt wurden. Die neueren Berechnungen Gissens über das