Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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645) Die Hauptformen des Kredits. 187

älteren ländlichen Abhängigkeitsverhältnissc. Die Häuserleihe spielte in den Städtendes 10.14. Jahrhunderts eine große Rolle. Da die Beliehenen meist ein festes Besitz-recht nach und nach erwarben, der Zins ein fester war, so bildete die Häuserleihe inder Regel ein Mittel des Aufsteigens für die kleinen Leute; ähnlich war es auch teil-weise bei den verschiedenen Formen der Landleihe. Die Vieh- und Getreideleihewar in älteren Zeiten außerordentlich häufig; die erstere ist teilweise heute noch alsViehverstellung sehr verbreitet; der Schuldner hat die Nutzung, giebt aber nach Jahres-frist die Kuh mit dem Kalb, die 1^/2 fache oder doppelte Getreidemenge zurück. Esentstanden daraus die härtesten Schuldabhängigkeitsverhältnisse. Das Gelddarlehenist mit der Geldwirtschast entstanden, es hat sich immer mehr ausgedehnt, es ist heuteder Kern des ganzen Kreditwesens. Der Gläubiger überläßt dem Schuldner eine Geld-summe aus eine bestimmte Zeit, unter der Bedingung späterer Rückzahlung und meisteiner Vergütung, die als Zins bezeichnet, in Prozenten des Kapitalwerts ausgedrücktwird. Das zinslose Darlehen, wie es zwischen Freunden und Verwandten ausGefälligkeit auch heute noch vorkommt, war in primitiveren Verhältnissen und in kleinenSummen Wohl das ältere, auch vom positiven Recht begünstigte; im ganzen ist esmit der ausgebildeten Kreditentwickelung zurückgetreten; wo es geschäftsmäßig noch vor-kommt, wie mannigfach im Depositenvertrag, treten andere Vorteile an die Stelledes Zinses.

L. Das Kreditgeschäft als Haupt- oder Nebenvertrag. Bei dennatural- wie bei den geldwirtschastlichen Kreditgeschäften erscheint der Kreditvorgangbald als die Hauptsache und bald wieder mehr als Nebensache. Beim Darlehen,der Pacht, der Miete, der Leihe von beweglichen Gegenständen (z. B. Pferden undKleidern) ist ersteres der Fall; als nebensächlich erscheint der Kreditvorgang, wennbeim Kaus- oder Versicherungsgeschäft der Kaufpreis oder die Prämie gestundet wird,wenn bei dem Zahlungsgeschäft statt Geld eine Krediturkunde übergeben wird, wennbeim Arbeits- oder Dienstvertrag eine Kaution gestellt, oder der Lohn erst nach dervollendeten Leistung ausbezahlt wird.

L. Konsumtiv- und Produktivkredit. Nach den Zwecken unterscheidetman die Darlehen für Konsumtion und die sür Produktion, Konsumtiv- und Pro-duktivkredit. Der erstere wird häufig in der Not in Anspruch genommen, inUnglückssällen, nach Verlusten, kann aber auch für Aufwendungen begehrt werden, diesich wahrscheinlich rasch wieder bezahlt machen, z. B. sür Studienkosten. Der produktiveKredit ist der heute gewöhnliche Geschäftskredit, der unter der Voraussetzung begehrtund gewährt wird, daß das Kapital durch die Verwendung im Geschäft sich in seinemWert erhalte, verzinse, ja amortisiere, d. h. in kleinen Teilbeträgen abzahlen lasse.Der konsumtive und Notkrcdit war in älteren Zeiten das Vorherrschende, der produktiveist heute mehr und mehr die Hauptsache geworden.

v. Besitz-, Meliorations-, Betriebskredit. Nach den weiteren Ver-wendungszwecken unterscheidet man heute vielfach den Besitzkredit, der genommenwird, um Güter oder Geschäfte zu kaufen oder zu erhalten und Miterben auszuzahlen,den Meliorationskredit, um geschäftliche Verbesserungen, hauptsächlich solchedauernder Art, vorzunehmen, und den Betriebskredit, um Zahlungen im laufendenBetriebe zu machen, welche durch Einnahme in kürzerer Frist wieder zu decken sind. DerBesitzkredit wird häufig auch als Grund-, Boden-, Häuserkredit bezeichnet nach denObjekten, die durch den Kredit erworben oder erhalten werden sollen.

L. Personal- und Realkredit. Nach der Sicherung, welche der Schuldnerdem Gläubiger für die künftige Zahlung bietet, unterscheidet man den Personal-und den Realkredit. Bei dem ersteren haftet die Person des Schuldners oder seinesBürgen oder die mehrerer Gesellschafter und Genossenschafter zusammen in den ver-schiedenen Rechtsformen des einfachen mündlich oder schriftlich abgeschlossenen Darlehens-vertrags, des Wechsels u. s. w. Bei dem letzteren setzt der Schuldner ein Pfand zurSicherung, das neben seiner Person oder allein haftet. Der Personalkrcdit ist daseinfachere, er ist zu allen Zeiten bis auf einen gewissen Grad vorhanden gewesen, aber