IgZ Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung.
metall und Geld an sicheren Stellen niederlegten, an sie zahlten und durch sie Zahlungmachen ließen. Das waren teils Tempel-, Gemeinde- und Staatskassen, Klöster oderderen Beamte, teils vertrauenswürdige Geldwechsler und Bankiers, welche zugleich Dar-lehen gegen Zins gaben und nahmen. Mit den vom 14.—19. Jahrhundert in Europa sich verbreitenden Bankgeschäften und der Sitte, bei ihnen augenblicklich überflüssigesGeld niederzulegen, entstanden folgende Zweige des Zahlungskredites.
Das Depositen- und Girogeschäft. Der Bankier oder die Bank hältKasse für den privaten Geschäftsmann; dieser zahlt meist als zinsloses, später teilweiseauch als niedrig verzinstes Depositum eine bestimmte Summe ein; die Bank zahltdaraus sür ihn an Fremde bar, an ihre anderen Bankkunden durch Umschreibung inihren Büchern; das letztere ist das Girogeschäft, die Hauptthätigkcit der größeren älterenBanken in Venedig, Amsterdam, Hamburg , auch heute eine Hauptfunktion der großenCcntralbanken, z. B. der deutschen Reichsbank, der Bank von Frankreich . Die geschäftlicheBenutzung der Depositen durch den Bankier zu seinem eigenen Geschäfte fand in ältererZeit allgemein statt, sührte aber zu so viel Bankerotten und Verlusten, daß man sieverbot, und die großen Girobanken des 17. und 18. Jahrhunderts alle Depositen un-berührt in den Bankgewölben liegen ließen. Der neuere Giroverkehr, der anderweitigfür solide Deckung und genügenden Barfonds sorgt, verlangt dies nicht mehr. EinKreditvorgang liegt in dem Giroverkehr, auch wenn die Bank keine Zinsen zahlt, insofern,als der Private der Bank Geld anvertraut, das sie benutzen kann, und als Gegen-leistung die Besorgung der Kassengeschäfte und des Umschreibens kostenlos ausgeführterhält. Je nach der Größe ihrer Mühewaltung bei den einzelnen Girokonteninhabernpflegen die Banken ein bestimmtes Minimum sestzusetzen, unter das die zinslose Depositen-summe nicht sinken darf.
b) Anweisung, Checks, Clearinghaus. Hatte früher die Verfügung überein Depositum das persönliche Erscheinen des Verfügenden, oft auch des Zahlungs-empfängers resp, anderer Bankkunden auf der Bank zur Voraussetzung, so bildete sichspäter die Sitte schriftlicher Verfügung durch Anweisungen aus. Zugleich entwickeltesich das Bankdepositum gegen Gutschrift in laufender Rechnung. Jede Zahlung, dieder Kunde der Bank leistet, wird ihm gut-, jede, die die Bank für ihn leistet, wird ihmzu Last geschrieben; für beides werden in laufender Rechnung Zinsen, etwas höhere für dieSchuldposten berechnet. Am Schluß des Jahres oder im Verlauf des Jahres wird abgerechnet.Die schriftlichen Verfügungen aber über die in lausender Rechnung vorhandenen Gut-haben resp, die den Kunden kreditierten Beträge erfolgen nun seit dem 17. Jahrhundertauf Grund bestimmter Abmachungen zwischen der Bank und dem Kunden in der Art,daß erstere dem letzteren entweder Quittnngsbücher, aus denen der Kunde die einzeln zuvollziehende Quittung ausrcißt und mit ihr zahlt, oder sog. Checkbücher, d. h. Anweisungs-bücher giebt, aus denen der Kunde ebenfalls den einzelnen Check ausreißt, ausfüllt unddamit seiner Bank die Anweisung giebt, zu zahlen oder eine Umschreibung zu vollziehen.Der Check ist hauptsächlich in England im 18. Jahrhundert zu einer besonderen, ganzbestimmt gearteten Einrichtung geworden, hat sich von da im Laufe des 19. Jahr-hunderts auf die anderen Kulturstaaten übertragen. Er verbindet sich teils mit demGiroverkehr, teils mit dem einfachen Buchkredit. Regelmäßig sind Farbe und FormdeS Checks, je nachdem er Barzahlung oder Umschreibung sordert, verschieden. DerCheck ist auf Sicht gestellt, läuft nur kurze Zeit um, der Auftrag wird möglichst raschausgeführt. Wo die Checks allgemein üblich sind, wie in England und Nordamerika ,hat man besondere Abrechnungsinstitute gebildet, die sogenannten Clearinghäuser, inwelchen eine Anzahl großer Banken täglich ihre Checks austauschen. Durch die Ein-richtung wird der größere Teil aller Barzahlung erspart. Der Eheck ist überwiegendZahl-, nicht Kreditmittel. Aber er dient insofern dem Kredit, als er die kreditmäßigcKassenhaltung beim Bankier, den Buchkredit, das Kontokorrent- und Depositcngeschäftfördert, unter Umständen als Kreditpapier durch mehrere Hände geht. Dem kredit-mäßigen Zahlungswesen dient das Checksystem in derselben Weise wie die Giroein-richtungen. Während aber letztere eine centralistische Organisation darstellen, ist das