Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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Der Wechsel und der Wcchsclkredit,

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Wechsel erhielt so seine heutige formale Natur, er wurde ein Wertpapier in dem Sinne,daß die Urkunde an sich das Recht verkörpert; er wurde das sicherste und ehe es Papier-geld, Noten und telegraphische Geldüberweisungen gab, das bequemste und raschesteZahlmittel von Ort zu Ort. Er wurde ein Summenversprechen ohne Gegcnversprcchcn,dem keine Einreden aus dem unterliegenden Rechtsverhältnis entgegenzustellen sind.

Das heutige Recht kennt neben der überwiegend angewandten Tratte, dem ebengeschilderten gezogenen Wechsel, noch den sogenannten eigenen Wechsel, d. h. einenSchuldschein, aus den die Wechselstrenge und Exekution anwendbar ist.

Die heutige Bedeutung des gezogenen Wechsels als Zahlmittel einerseits undKreditmittel andererseits wird sich so charakterisieren lassen.

Wer als Schuldner an einem anderen Ort zu zahlen hat, kaust Wechsel auf diesenund sendet sie seinem Gläubiger, oder er giebt seinem Gläubiger anheim, einen Wechselaus ihn (den Schuldner) zu ziehen, und acceptiert ihn, woraus der Gläubiger ihn sofortverkaufen (diskontieren) und sich so rasch bezahlt machen kann, während der Wechsel vomSchuldner in der Regel erst in 13 Monaten einzulösen ist. In beiden Fällen könnenund werden sich häufig Bankiers dazwischen schieben. Der Berliner Schuldner, der einenWechsel auf London in bestimmtem Betrag kaufen will, findet ihn nicht ohne weiteres,oft auch bei seinem Bankier nicht; aber dieser kann stets aus seinen Londoner Geschäfts-freund, mit dem er regelmäßig abrechnet, einen solchen ziehen und so dem Schuldnerdienen. Der Gläubiger in London wird häufig lieber aus ein Berliner Bankhaus einenWechsel ziehen oder durch seine Bank ziehen lassen als direkt auf den Schuldner, weil dieseWechsel bekanntere Unterschriften tragen. Die Wechsel, welche so ohne die Zwischenhandder Banken entstehen, sind die sogenannten Geschästswechsel, aus welchen die kundigenWechselhäuser stets das unterliegende Gcschäftsverhältnis erkennen, obwohl es im Wechsel-bries nicht ausgedrückt ist. Die Wechsel, welche die Banken ausstellen oder auf sich ziehenlassen, sind die sogenannten Bankwechsel; sie sind die Ersatzmittel der Geschästswechsel, siesind gleichsam sekundäre Bildungen, denen die Geschäftswechsel zur Grundlage dienen. Jehäufiger die Wechsel von Hand zu Hand gehen, desto größer ist die Zahl der für sieHaftenden, desto sicherer werden sie. Daher zuweilen der Grundsatz, nur Wechsel zukaufen resp, zu diskontieren, die wenigstens drei gute Unterschriften haben, die des Aus-stellers, des Bezogenen und des Remittenten.

Als Kreditmittel dienen die Tratten in folgender Weise! 1. die einem KundenKredit gewahrende Bank gestattet ihm, einen Dreimonatswechsel auf sie zu ziehen,den sie alsbald acceptiert; mit dem Accept erhält der Kunde nun die Möglichkeit, denWechsel sosort gegen Abzug des dreimonatlichen Zinses (Diskonts) zu verlausen, und erhat, wenn er nicht weiteren Kredit erhält, seinen Bankier doch erst mit Ablaus der dreiMonate zu decken. Solcher Acceptkredit ist nicht ohne Gefahren; aus den so entstandenenWechseln ist nicht zu ersehen, in welchen Geschästsverhältnissen die Trassanten stehen.Daher hat man vielfach diese Kreditart eingeschränkt, den deutschen Notenbanken ist sieverboten, die englischen Diskonthäuser geben sie nicht, wohl aber die englischen Aktien-depositenbanken und noch mehr die großen deutschen Banken (Effektenbanken) ohneNotenausgabe. 2. Die gewöhnliche weitaus vorherrschende Form des Wechselkredits istdie, daß der gezogene ein- bis dreimonatliche Geschäftswechsel von einem Bankier miteinem Zinsabzug gekauft, d. h. diskontiert wird, dann entweder weiter verkauft oderbis zum Verfalltag liegen gelassen, endlich an diesem eingezogen wird; in der Fristzwischen Diskontierung und Einziehung nnd dem Diskonto liegt der Kreditvorgang.Jeder Kaufmann und Unternehmer, der Wechsel zieht, durch Wechsel sich zahlen läßt,erhält so sofort sein Kapital wieder, kann so besser seine Geschäfte weiter führen.3. Will ein Bankier einen Wechsel nicht kaufen, d. h. nicht sür ihn verhaftet werden,so kann er ihn in der Form des Lombardgcschäfts beleihen. Er kann ihn auch nurzum Einkassieren für seine Kunden übernehmen.

Der Nachweis, wie vom 16. Jahrhundert bis zur Gegenwart die Benutzung desWechsels als Zahl- und Kreditmittel gewachsen sei, ist sür die ältere Zeit schwer zuführen, da es an statistischen Erhebungen fehlt. Für das 19. Jahrhundert haben wir

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