Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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198 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^656

zu sehen, sich darauf einzurichten, durch den Kredit die Mittel zu schaffen, die nötig,sind, um Staaten zu erhalten, Kriege zu führen, großartige Kulturarbeiten zu ermög-lichen, Notstände zu mildern, über Hunger und Not hinwegzuhelfen, Krisen mit mög-lichst wenig Opfern zu überwinden.

189. Die historische Entwickelung des Kreditrechtes, die Wucher-theorien. Haben wir im vorstehenden uns anschließend an die Übersicht der Kredit-geschäfte ein Urteil über das Wefen und die Bedeutung des Kredites im allgemeinen zuverschaffen gesucht, so haben wir auf den Hauptpunkt aller Krediterscheinungen, die Kapital-rente, den Zins, seine Berechtigung, seine rechtliche Ordnung, seine Höhe und Bewegungnun noch einzugehen. Es könnte am besten durch eine eingehende Geschichte des Kredit-rechtes, der Zins- und Wuchergesetzgebung sowie der faktischen Zinshöhe geschehen, indie zugleich die Geschichte der theoretischen Lehren über alle einschlägigen Fragen unddie Geschichte der einzelnen um die Hauptfrage gelagerten Rechtsinstitutionen (z. B. dieder Schuldhaft, des Exekutions- und Subhastationswesens, der Eingriffe der Kirche, derGerichte, der Staatsgewalt durch Asyle, Moratorien und Schulderlasse) eingefügt wäre.Aber ein solcher Plan würde ein Werk für sich fordern, 'würde uns hier viel zu weitführen; es fehlen dazu auch noch vielfach die Vorarbeiten. So beschränken wir unshier auf einen summarischen historischen Überblick über die entscheidenden Wendungen,,welche die Rechtsordnung des Zinses erfahren hat, und knüpfen daran einen solchenüber die philosophischen und wirtschaftlich-theoretischen Grundlagen dieser Änderungen.Daran schließt sich dann am besten die Darlegung der thatsächlichen Zinsbewegung undder Ursachen, welche sie beherrschen.

Die Geschichte des Kredit- und Zinsrechtes beginnt mit einem scheinbar grellenWiderspruch. Wir erblicken in der Zeit der beginnenden Kreditentwickelung, in derEpoche des Überganges von der Natural- zur Geldwirtschaft, in der Zeit des Über-ganges von kleinen Stammesgemeinden zu etwas größeren Staats- und Wirtschafts-körpern mit Arbeitsteilung und Klassengegensätzen zwei selbständige Entwickelungsreihen,die harmlos nebeneinander zu liegen scheinen, innerlich aber doch Wohl sich historischfolgen: auf der einen Seite sehen wir in den engsten Kreisen, wenigstens bei den höherstehenden Rassen, eine Neigung, dem Verwandten, dem Nachbar, dem Gildebruder,dem Freunde aus Gefälligkeit zu borgen und zu leihen; wer heute ein Darlehen gegeben,rechnet morgen, ein solches zu empfangen; Zinsen werden nicht verlangt und nichtgegeben, Rechtsmittel nicht gestattet, wie ursprünglich beim römischen mutuum. BeiGriechen und Römern, Germanen und Semiten finden wir in der älteren Überlieferungzahlreiche Spuren solcher freundnachbarlicher Kreditvorgänge. Und doch dicht danebendas Entgegengefetzte: ein Viehleihgeschäft der härtesten Art, persönliche Knechtschaft infolgevon Schulden, enorme Zinsen für Getreide- und Gelddarlehen. Wo Reich und Armsich gegenübertreten, da ist auch von Gläubigern und Schuldnern, von unerschwinglichenZinsen, von harten Klassengegensätzen und Klassenkämpsen, die sich daran knüpfen, dieRede. Ich erinnere nur an die Zustände in Athen vor Solon, in Rom vor demZwölftaselgefetz, an daS, was I. Cäfar über die Verschuldung der Gallier an ihrenAdel sagt, was ich oben aus den Lrekon-Ians über die irischen Kelten anführte. DieVoraussetzung solcher Zustände sind freilich stets: etwas größere Gemeinwesen, größererBesitz, starke Rassen- und Klassengegensätze, Verkehr mit Fremden; sie haben eine naive,ganz unbeschränkte Ausnutzung der Überlegenheit des Besitzes zur Folge; mit derhärtesten Klassenherrschaft, mit der Sklaverei, der politischen Entrechtung verbindet sichein brutales hartes Schuldrecht, das aber nicht ausschließt, daß die älteren Gesühle,Beziehungen und Einrichtungen der Nachbarn, der Sippegenossen untereinander danebenin gewissen Kreisen fortdauern. Je nach Rasse, moralischen und religiösen Tendenzen,wirtschaftlichen Lebensvoraussetzungen tritt uns die eine oder andere Seite der Ent-wickelung mehr entgegen. Die erste ist der sittlichen Gemeinschaft, die andere demVerkehr und dem natürlichen Triebe des individuellen Egoismus entsprungen.

Während die zwei Tendenzen nun aber ursprünglich, weil auf verschiedene Ver-hältnisse sich beziehend, harmlos nebeneinander bestehen, kommt mit der weiteren Wirt-