Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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20g Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^658

platzenden starken Interessengegensätzen die volle Ausbildung der kirchlich-kanonistischenWucherlehre, die in dem Verbot aller Zinsennahme gipfelte, und der Versuch, sie auchim weltlichen Recht zur vollen Herrschaft zu bringen. Die Juden hatten, als dem christ-lichen Verbot nicht unterworfen und von Bischöfen und weltlichen Herren vielfach alsFörderer des Geld- und Kreditverkehrs privilegiert, das Darlehens- und Pfandgeschäftam meisten betrieben, aber auch durch betrügerische Praktiken die unteren Klassen damitsehr ausgebeutet. Überhaupt hatten die verschiedenen Arten der Kreditgeschäfte zunächstin den breiten Schichten halbkultivierter, roher Menschen mehr Unheil angerichtet alsgenützt. Die Klagen über die Mißbräuche und Verschuldung ertönten so laut,revolutionäre Bewegungen gegen die Gläubiger, Judenverfolgungen und -Verbrennungen(10961400), brutale Kassationen der Judcnschulden, bald im Interesse der vornehmenHerren, bald in dem der kleinen Leute, waren so häufig, daß die regierenden Gewaltenund das Recht gezwungen waren, dazu Stellung zu nehmen. Die katholische Kirche ging inden Konzilienbeschlüssen von 1179, 1275 und 1311 zur vollen Konsequenz ihres Stand-punktes voran; sie belegte alle Wucherer, d. h. Zinsennehmer, schlechtweg mit den höchstenKirchenstrafen, erklärte alle entgegenstehende weltliche Gesetzgebung für nichtig, nötigtediese mehr oder weniger zur Nachfolge.

Die revolutionären Bewegungen gegen die Gläubiger von 12001500 wie dieseschroffe kirchliche Lehre sind die Parallele zu dem, was Solon , was das Zwölftafelgesetz,die lex Fenuoia beabsichtigte. Aber die Kirchenlehre griff viel tieser ein, die germanischeWelt war eine andere, der Erwerbstrieb und das Kreditwesen war damals auch nochweniger entwickelt als im Altertum, die Kirche war eine unendlich größere Macht alsdie wenigen griechischen und römischen Gesetzgeber, welche in ähnlichem Sinne hatteneingreisen wollen. Freilich das Zinsennehmen konnte auch die Kirche nicht plötzlichwieder allgemein beseitigen; aber sie beschränkte die Kreditentwickelung auf dem PlattenLande, sie gab allen Kreditformen Schranken und Gestalt, sie wirkte aus die Zinshöheund die Darlehensbedingungen ein. Sie erzeugte in der kanonistischen Litteratur des13.16. Jahrhunderts die theoretisch-juristische Grundlage, auf der das ganze Kredit-wesen sich entwickelte. Es ist daher gründlich falsch, diese ganze Kirchenlehre darzustellenals einen groben Irrtum über das Wesen des Kapitals und des Kredites und als einvergebliches Ankämpfen gegen die angeblichen Gesetze der Volkswirtschaft. So viel dieKirche dabei theoretisch und praktisch im einzelnen irrte, so wahr bleibt das Wort vonKnies, die Ausnahme des Kampfes gegen den Wucher gehöre zum Rühmlichsten, wasüber die Sinncsrichtnng und Absicht von der Kirche des Mittelalters zu rühmen sei.Auch praktisch verfuhr sie nicht so einseitig, wie ihre liberalen Gegner heute oft meinen.

Wie schon Aceursius (12201260) und Thomas von Aquino das Zinsennehmenunter gewissen Bedingungen genehmigt, wie dann spätere Kanonisten den Zins gestattet,wenn der Gläubiger einen Gewinn hätte machen können, oder wenn der Schuldner in mm-g.sei, so hatte Martin V. den Rentenkauf gebilligt (1425), da ein auf nutzbares Eigen-tum radiziertes Darlehen gleichsam einen Teil von dessen natürlicher Rente übertrage;Paul de Castro (1' 1441) hatte gelehrt, daß bei Darlehen zwischen Kaufleuten einentgangener Gewinn stets anzunehmen sei, und er hat damit die geistlichen Gerichte Romsbeherrscht. Die Zinsen für Gemeinde- und Staatsanleihen hatten die Billigung derKanonisten nach und nach gefunden. Auch audere Kreditverträge wurden im Laufe des15. und 16. Jahrhunderts von der Kirche genehmigt; und wenn Luther und späterdie Gegenreformation vorübergehend wieder auf den extremen Standpunkt jeder Kredit-verurteilung zurückgriffen, so hatte das praktisch keine Bedeutung. Mclanchthon undEalvin hatten sich den gemäßigten Kanonisten genähert. Die berechtigten Kreditgeschäftewurden fo ziemlich überall gegen 15001600 anerkannt, aber sie hatten sich zugleichso gestaltet, wie es im einzelnen den: praktischen Bedürfnis, den konkreten Menschenund den socialen und politischen Anschauungen der christlichen Welt entsprach. Dazuwirkten die wachsende Kapitalbildung, die entstehenden Kreditorgane wesentlich mit; dasSinken des Zinsfußes ermöglichte oder erleichterte die Durchführung der gesetzlichenZinsmaxima. Aber die Kapitalbildung und die natürliche Bewegung des Zinsfußes