Drittes Buch, Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufcs u, der Einkommensverteilung. jM4
Von heute 120 — 200 oder mehr, die übers Jahr oder in mehreren Jahren fällig sind,gleich gesetzt. Ans den unzähligen schwankenden subjektiven Schätzungen dieser Artmüsse auf dem Markt ein einheitlicher höherer Durchschnittswert der Gegenwartsgüterhervorgehen, lind deswegen müsse, wer heute 100 erhält, 105 oder 110 in einemJahr wiedergeben, das sei die unabänderliche Folge des Wertgesetzes. Und wenn imDarlehen der Vertrag so geschlossen würde, daß der Schuldner die gleiche Summezurückzahle unter Zufügung eines Zinses für jedes Viertel- oder Halbjahr, so sei dasnur Folge praktischer Bequemlichkeit der Durchführung. Der innere Kern des Ver-hältnisses sei die natürliche Wertdisserenz von Gegenwarts- und Zukunftsgütern.
Der Verfasser glaubt Wohl selbst nicht, daß er mit dieser an sich ganz richtigenAusführung die Vorstellungen der Volksmassen getroffen habe, die praktisch seit Jahr-tausenden zur Kapitalrente geführt und den Zins im Rechtsbewußtsein gerechtfertigthaben. Dieselben kleideten sich überall in ein praktischeres greisbareres Gewand, aberwidersprechen deshalb nicht seiner Ausführung. Man sah stets, daß viel mehr Kapitalbegehrt als angeboten wurde; wäre es in unbegrenzter Menge vorhanden, so gäbe eskeinen Zins. Man schätzte das Darlehen stets als Hülfe in der augenblicklichen Not,die man dringlicher empfindet als fpätere Bedürfnisse, und man schätzte es, seit und soweitman wirtschaftlich rechnen gelernt hatte, als Gelegenheit zu Verdienst, zu Erwerb, zugrößerem Einkommen. Die sogenannte Produktivitätsthcoric, wie die Nutzungstheorie läßtBöhm-Bawerk implicite in seinen Aussührungen wieder erstehen. Und die Enthaltungs-theorie ist nichts als ein schiefer Ausdruck für die beschränkte Menge alles Kapitals;die Ausbeutungstheorie hat eine partielle Wahrheit da, wo der Gläubiger seine Über-macht in einer Weise geltend macht, die den sittlichen und rechtlichen Anschauungender Zeit widerspricht. Der zweitausendjährige Kampf gegen den Wucher ist nichtsanderes als die Anerkennung der partiell vorhandenen Ausbeutung, die da vorliegt,wo der Zins zu hoch, das Darlehen mit unredlichen ungerechten Bedingungen ver-knüpft ist.
191. Die thatfächliche Bewegung des landesüblichen Zinsfußes.Die praktische Spitze aller Erörterung der Rente und des Zinses ist die Frage, wasmuß der Schuldner dem Gläubiger für die Benutzung des Kapitals bezahlen: dieZinshöhe. Seit lange hat man dieselbe so berechnet, daß man den Geldwert desKapitals und den Geldwert der monatlichen oder jährlichen Entschädigung, des Zinsesverglich, den letzten in Teilen oder Prozenten des ersteren ausdrückte. Und die so sichergebende Zahl nannte man den Zinsfuß; heute ist die Berechnung nach Jahren undProzenten die allgemein übliche.
Mancherlei über den Zinssuß haben wir schon in dem Abschnitt über die historischeEntwickelung des Kreditrechtes anzuführen gehabt. Doch waren das wesentlich nurBemerkungen über die gesetzlichen Versuche, den Zinsfuß zu regulieren. Hier stehenwir vor der Frage, wie der Zins sich thatsächlich bewegte. Wir versuchen zunächst, inkurzer Übersicht das historisch-geographische Material unseres Wissens vorzulegen undbeschränken uns dabei aus den sogenannten landesüblichen mittleren Zinsfuß, wie erbeim Durchschnitt der gewöhnlichen Geschäfte, der für längere Zeit unter den gewöhn-lichen Bedingungen ausgeliehcnen Kapitalien vorkommt. Den kaufmännischen Zinsfußder für kurze Zeit ausgeliehenen Kapitalien werden wir nachher besonders besprechen.
Es ist bekannt, daß ein Zins von 50—80°/o bei rohen Völkern früher häufigvorkam und noch heute vorkommt. Für die Blütezeit Griechenlands giebt I. von Müller12 —18°/o als eine Art Normalzins an, der bei Seedarlehen bis auf 33°/o stieg. Daßbei den Römern die 12 Tafeln den Zins auf 10°/o Herabdrücken wollten, daß MarcusBrutus von Provinzialen 48 °/o nahm, sahen wir schon. Nach Billeter steht derZinsfuß 50 v. Chr. auf 6°/v, sinkt unter Augustus auf 4, steigt unter Trajan bisMarc Aurel wieder aus 5—6, um bald darauf auf 4, ja 3^/2 zu sinken. In den ZeitenVon 400—1000 n. Chr. steht er wieder sehr hoch. Bei Getreide ist 50°/° im Mittel-alter sehr häufig. Röscher sührt an, daß in Verona 1228 der gesetzliche Zinsfuß fürGelddarlehen auf höchstens 12,5°/«, in Modena 1270 aus 20, in Brescia 1268 auf