240 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrmnlaufcs u. der Einkommensverteilung. ^<Z9K
Von anderen Bankgeschäften wie von jeder Gewinnabsicht halten sie sich fern; eigenesKapital erhielten sie nur nach und nach durch die Differenz des geforderten und ge-zahlten Zinses und einige Gebühren in Form eines angesammelten Reservefonds, und,soweit dieser es gestattete, eines ersparten Vermögens. Die Höhe der Pfandbriefschuldder altpreußischen Provinziallandschaften und der 1873 gegründeten Ccntrallandschaftbetrug 1805 161, 1860 511. 1900 über 2000 Mill, Mk. Die Reservefonds und daseigene Vermögen der Landschaften sind nach und nach bedeutend geworden (Ritterschaftder Kurmark 1897 10,9 Mill. Mk.) und das letztere wurde in fechs Provinzen dazubenutzt, um besondere landschaftliche Darlehenskassen, hauptsächlich von 1869 an, jemit 1,2 bis 5 Mill. Mk. zu dotieren. Es sind Bankgeschäfte, die im Eigentum derProvinz stehen, von den Provinzialorganen verwaltet, dazu bestimmt sind, die Pfand-briefausgabe, die Rückkaufs- und Konversionsgeschäfte zu erleichtern, alle mit denHypothekengeschäften sich verbindenden Zahlungen und Kreditierungen auszuführen, denin der Landschaft Verbundenen Personalkrcdit zu geben. Die Berliner hat einen Jahres-umsatz von 1300 Mill. Mk. Die Kassen haben sehr gut gewirkt, den Pfandbries-instituten eine gewisse Unabhängigkeit auf dem Geld- und Kreditmarkt verschafft.
Wenn die ganze Entwickelung der Landschaften und ihrer Darlehnskassen etwasbureaukratisch sein muß, weil die Beamten an feste Regeln gebunden sein müssen, wennes schwer hält, sie dem kleinen Besitz zugänglich zu machen, wenn die 2—3 MilliardenPfandbriefe noch lange nicht die privaten Hypotheken erreichen, so sind dafür dieSolidität der Geschäftsführung, die Amortisation, die Unkündbarkeit, die Ausbildungeines geordneten Taxwesens, die Schulung aller Teilnehmer in genossenschaftlichem Sinnund in der Selbstverwaltung von größtem Wert. Es ist durch die Institute derBeweis geführt, daß tüchtige kaufmännische und bureaukratische Beamte und ehrenamt-liche Vorstände gewisse einfachere Kreditgeschäfte doch im großen Stile besorgen können,ohne daß auf Dividenden und persönliche Gewinne hingearbeitet wird.
b) Die Land eskreditanstalten und Ahnliches. Einen ähnlichen gemein-nützigen, die Gewinnabsicht ausschließenden Charakter wie die Landschaften haben dieteilweise schon früher, hauptsächlich feit 1830, in den mitteldeutschen Staaten errichtetenLandeskreditkasseni Braunschweig 1765, Altenburg 1792, Kurhessen 1832, Nassau 1840, Hannover 1842, sächsische Oberlausitz 1844, Meiningen 1849, Gotha 1853. Dieanderen thüringischen Staaten, Oldenburg, Großherzogtum Hessen folgten 1869—1890.Die Kassen sollten ursprünglich meist zugleich die Ratenzahlungen, durch welche dieBauern ihre feudalen Lasten ablösten, einnehmen und den bisher Berechtigten die Ab-lösungssummen in Obligationen zuführen; daneben aber für Stadt und Land, Großund Klein einen soliden billigen Hypothekenkredit an erster Stelle bis zur Hälfte oderzwei Drittel des Taxwertes geben und das Kapital hierzu teils durch Ausgabe verzins-licher Obligationen, teils durch die ihnen von Staat oder Provinz zugewiesene Dotationbeschaffen. Neuerdings geben sie auch an Gemeinden ohne Verpfändung Korporations-kredit. Die kleineren Kassen werden von Staatsbehörden nebenbei verwaltet, die größerenhaben eine selbständige Bcamtenorganisation unter Staats- oder Provinzialaufsicht,daneben möglichst viel kleine nebenamtliche Agenten, so daß jeder Bauer durch einenkurzen Weg und mündlichen Verkehr sie erreichen kann. Sie sind dadurch wahreBauernbankcn geworden; sie leihen in Posten bis zu 50 Mark herab, lassen ebenfallsüberwiegend amortisieren, geben fast nur unkündbaren Kredit, machen sonst keine Bank-geschäfte, geben keinen Personalkredit (außer die Institute der Lausitz und Altenburgs).Sie haben außerordentlich günstig gewirkt. Die gute Lage des Bauernstandes wirdda und dort in Zusammenhang mit ihnen gebracht. Es fehlt ihnen der genossenschaft-liche Charakter der Landschaften, das Geschäft wird bureaukratifch behandelt, aber dasVertrauen der Schuldner und Gläubiger ist allgemein. Die ausgegebenen Obligationenwerden eine halbe Milliarde 1900 schon wesentlich überschreiten.
In Preußen , das solchen Einrichtungen bisher fremd geblieben war, wurden 1850die Rentenbanken in den einzelnen Provinzen errichtet und Staatsbeamten zur Ver-waltung übergeben, aber nur um das Ablösungsgcschäft zu übernehmen; sie haben bis