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Die Landeskreditanstalten und ahnliche Institute.
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1895 526 Mill. Mk. Rentenbriefe ausgegeben, von denen damals 337 Mill. noch imUmlauf waren. Durch das Rentcngutsgesetz vom 7. Juli 1891 haben sie die Aufgabeerhalten, den neuen Rentengutsansiedlern durch Ausgabe von Rentenbriefen den sehrweitgehenden nötigen Kredit zu verschaffen, wodurch sie sich den Landeskreditkassen Mittel-deutschlands näherten. Die in der Rheinprovinz 1888 aus der Provinzialhülfskassegebildete Landesbank, die ähnlich entstandene Landesbank in Westfalen, sowie dieProvinzialhilfskassen in Schlesien und Ostpreußen haben einen ähnlichen Charakter. Siesind als Provinzialinstitute mit öffentlichen Mitteln dotiert, geben hauptsächlich Realkreditan Gemeinden, Genossenschaften, Provinzialinstitute, aber auch an Private. Besondersin Notzeiten haben sie (z. B. die schlesische Kasse mit Staatsunterstützung) den Nach-suchenden weitgehende und günstig wirkende Kredithülfe in den Formen der Landes-kreditkassen gebracht, sind in der Beleihung bis zu °/« gegangen und haben durchgeschickte Prüfung der Personen und Verhältnisse dabei doch keine Verluste gehabt.
Auch die seit 1861 in Sachsen, seit 1881 in einigen preußischen Provinzensowie in Hessen bestehenden sogenannten Landeskulturrentenbanken, die freilich teilweise,besonders in Sachsen, wo sie mit der Landrentenbank, d. h. dem Ablösungsgeschäft ver-bunden ist, eine große Entwickelung nahmen und dem hypothekarischen Meliorations-kredit dienen sollen, haben verwandte Ausgaben: es sind Staats- oder Provinzialinstitute,die Knlturrentenbriefe ausgeben, hypothekarische Darlehen an einzelne und Genossen-schaften zu Meliorations - und Kulturzwecken erteilen.
In gewissem Sinne hat das im Laufe des 19. Jahrhunderts weit ausgebildeteHypothekengeschäft der öffentlichen Sparkassen einen ähnlichen Charakter wie das derLandschaften und Landeskreditkassen. Wir kommen auf die Sparkassen weiterhin.Hier sei nur bemerkt, daß sie theoretisch ihrer Natur nach keinen unkündbaren Kreditgeben können; sie müssen kündigen, wenn ihnen die Einlagen entzogen werden; dochkommt das praktisch nicht leicht vor; immer haben sie den Grundsatz der Unkündbar-keit nicht principiell angenommen. Auch für die Amortisation durch Annuitäten sindsie — nach ihrer Beamtenschaft — nicht geeignet. Aber doch sind ihre Hhpothekengeschäftesehr groß. Sie haben von den über 8 Milliarden Einlagen 1900 über 50°/o in Hypotheken,davon die Hälfte in ländlichen angelegt; also haben sie 4, die Landschaften etwa 2^/2, dieLandeskreditrentenbanken, Landeskulturbanken wohl auch IV2 Milliarden dem Hypotheken-kredit zugeführt. Wenn wir dazu nehmen, daß geistliche und kirchliche Stiftungen eben-falls im größten Umfang Hypothekengefchäfte treiben, daß die großen deutschen Versiche-rungskassen und -institute große Hhpothekengeschäfte machen, so dürften wohl in Deutsch-land über 10 Milliarden durch die öffentlichen Institute dem Hypothekenkredit dienstbargemacht worden fein. Wenn Eberstadt recht hat, daß in Deutschland 42 MilliardenHhpothekenschulden existieren, so wären 10 immer erst etwa ^4 davon. Wir werden sehen,daß die Hypothekenbanken 1900 etwa 6 Milliarden dem Grundbesitz zugeführt hatten.
Auch in anderen Ländern hat der Hypothekarkredit mannigfach eine ähnlichegemeinwirtfchaftliche Entwickelung genommen. In der Schweiz haben gemcindeweisegebildete Garantiegenossenschaften die Entlastung von Hypotheken und Grundlasten soübernommen, daß sie gemeinsam das Kapital aufnahmen, die Bereinigung der Grund-protokolle durchführten (Knies). Im übrigen bestehen in der Schweiz in fast allenKantonen Noten- und andere Banken, die daneben Hypothekenkredit geben, teilweiseauch besondere Hypothekenbanken. In Österreich haben nach Bräf schon seit dem16.—18. Jahrhundert die Stiftungen und die obrigkeitlich verwalteten Waisenfonds,sowie die aus öffentlichen Magazinen entsprungenen 1788 geschaffenen Kontributions-getreidefonds dem Hypothekenkredit gedient. Ihre Thätigkeit reichte aber 1840—1870in keiner Weise aus. Osterreich wurde zunächst ein Tummelplatz der Hypothekenbanken.Als aber der größere Teil dieser 1873—1878 wieder zusammengebrochen war, entstanden(wie 1841 schon in Galizien, 1862 in Böhmen, 1867 in Schlesien ) 1876—1900 fastin allen Provinzen die Landeshypothckenbanken als Institute der „Länder" ohneeigenes Vermögen, ohne Gewinn absieht; sie geben unkündbaren Hypolhekcnkredit inStadt und Land, in Annuitätenform, fast durchgehendes V2—1°/o niedrigeren Zins als
Schmoller, Grundriß der Voll-Innrtschaftslehrc. II. I,—l! Aufl. 16