246 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlaufcs u. der Einkommensverteilung. ^704-
Taxatoren oder Taxämter ist eine der Hauptvoraussetzungen solider Hypothekenbank-geschäfte.
Vielleicht der schwierigste Punkt in der Normierung desselben ist die Beschränkung,in Bezug auf die gewöhnlichen Bank- und sonstigen Geschäfte. Die Hypotheken-bank soll nicht die Geschäfte der Noten-, Gründungs-, Depositen-, Effektcnbank treiben,,weil sie damit in gefährliche Kollisionen kommt, ihre Zahlungsfähigkeit gefährdet. Siedarf alfo in der Regel keine Noten ausgeben, keine verzinslichen Depositen oder nurin beschränkter Weise annehmen; sie soll auch Wechsel und Effekten nur kaufen, sofernsie im Augenblick disponible Mittel nicht anders anlegen kann. Unendlich viel istdagegen gesündigt worden; die Grenze ist schwer zu ziehen. Sie soll auch in der Regel,nicht Grundstücke (außer um eine Hypothek zu retten) erwerben, keine Bauten aus-führen, keine Baufpckulation treiben, keine eigenen anderen Geschäftsbetriebe führen;,denn dadurch kommt sie gegenüber ihren Kreditkunden in falsche Stellung. Immerwieder haben unehrliche Banken das letztere Verbot durch Strohmänner, durch Tochter-gesellschaften mit denselben Personen an der Spitze, die aber als nicht psandbrief-ausgebend nicht konzcssionspflichtig waren, umgangen. Ebenso haben gewissenloseDirektoren sich nicht gescheut, dieselben Geschäfte für sich wie für ihre Banken zu.machen und sie bei gutem Verlauf sich selbst, bei schlechtem der Bank zuzuschreiben. —
Ein allgemeiner Zwang zu wahrheitsgetreuer bestimmter Bilanzaufstellung, ein.Zwang, entsprechende Geschäftsberichte halbjährlich und jährlich zu veröffentlichen, sie inkürzeren Terminen den Aufsichtsräten zuzustellen, ist immer mehr angestrebt worden; ebensoeine Staatsaufsicht durch besondere sachverständige Beamte. Revision der Bücher u. s. w.
Die kaufmännischen Leiter der Banken, die unehrlichen am meisten, aber auchdie ehrlichen haben immer wieder über all' diese Schranken geklagt; sie behaupten immerwieder, das Geschäft werde mehr dadurch gehemmt, als daß der Sache gcnützt werde;die geriebenen Direktoren wüßten ja doch jeden Staatskommissar, ja jeden Aufsichtsratzu täuschen. Das ist bis auf ein gewisses Maß Wohl wahr. Aber die Regulierung,hebt bei richtiger Handhabung doch nach nnd nach das Durchschnittsmaß an Recllitätund Ehrlichkeit. Wo skrupellose Habsucht an die Spitze großer Anstalten kommt, mnß,Staat und Gesetz einschreiten. Gelingt es nicht, damit die Zustände zu bessern, somuß man weiter gehen und durch anständige Konkurrenz, sei es der Gemeinde nnd derProvinz, sei es des Staates helfen. —
Im ganzen haben die deutschen Hypothekenbanken in ihrer Mehrzahl das städtischeHypothckengeschäft reell entwickelt. Ihre Dividenden bewegen sich im ganzen zwischen6 und 9°/o, erreichen nicht die Turchschnitishöhe der französischen, österreichischen,italienischen, was für sie spricht. Einzelne von ihnen haben auch dem ländlichen Kreditgut gedient. Sie leiden nur alle daran, daß sie nicht genügend decentralisierte Organefür das letztere Geschäft besitzen, daß ihr Pfandbriefabsatz nur flott geht, wenn derKapitalmarkt sonst nicht in Anspruch genommen ist. Sie haben sich in der Hausse-Periode 1896—1900 vielfach in den rasch zunehmenden Städten so sehr auch demsoliden Baugcschäft versagt, daß bereits einzelne Städte, wie Düsseldorf , besonderestädtische Hypothekeninstitute für die Beförderung des Bauwesens schaffen. Auch diedeutschen Jnvalidenversicherungsanstalten sind in die Lücke gesprungen, und man hatschon vorgeschlagen, in jeder derselben eine besondere Hypothckenabteilung zu errichten,die zugleich als solide Baubank wirke.
Wir sehen, die Wege sind hier zuletzt ähnliche wie bei den Notenbanken; zu-nehmende Regulierung, eventuell Konkurrenz öffentlicher Anstalten. Für das PlatteLand haben nur gewisse süddeutsche Anstalten sowie die auch unter besonderer Staats-aufsicht stehende Preußische Centralbodenkreditanstalt Erhebliches geleistet. —
Die Gesamtentwickelung, die wir in Bezug auf den Grundkrcdit dargestellt haben,läßt sich kurz so formulieren: durch den wachsenden Hypotheken- und Anstattskredit istim Laufe des 19. Jahrhunderts erstens ein immer größerer Teil alles Grund- undHausbesitzes von Gläubigern abhängig geworden, aber diese Abhängigkeit verwandeltsich aus einer persönlichen in eine anstaltliche, unpersönliche, von Gesichtspunkten der