Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
Seite
271
Einzelbild herunterladen
 

729^

Die Bedeutung des freien Arbeitsvertrages.

271

durch Gesetze geregelt. Die Meister- und Gesellenbruderschaften und das Zunftrechthatten das gewerbliche Arbeitsverhältnis in jeder Stadt, in jedem Gewerbe geordnet.Die Verhältnisse der Bergarbeiter, der Matrosen, der Salincnarbeiter, meist auch derHeimarbeiter waren teilweise durch Sitte und Herkommen, teilweise durch Verein-barungen und Reglements bis in alle Einzelheiten bestimmt. Lohntarise und amtlicheLohnfestsetzungen bestanden in den meisten Ländern, teilweise als Maximalsätze zumSchutze der Arbeitgeber, teilweise als Minimalsätze im Interesse der Arbeiter. Vieledieser Abmachungen waren gewiß unvollkommen; viele Lohntarise blieben zu langeunverändert und wurden so falsch und drückend. Aber viele dieser Ordnungen warenauch ausgezeichnet, hielten in bestimmten Arbeiterkreisen die Lebenshaltung und denLohn, die technische Tüchtigkeit hoch; die Arbeitszeit, die Pausen, der Stusengang derStellungen, die Art der Lohnzahlung waren vernünftig reguliert, eine gewisse Sicher-heit der Existenz war geschaffen.

Die technische Revolution von 17601870 machte es gewiß nötig, daß mandas alte Zunftrecht, die hausindustriellen Reglements, das alte Bergarbeiterrecht teils'beseitigte, teils revidierte. Die Aufhebung der Leibeigenschaft und der Zünfte, dieGewerbe- und Niederlassungsfreihcit, das ganze Princip der freien Arbeit schien abermehr zu fordern: nicht bloß die Beseitigung des veralteten Arbeitsrechtes mit seinendetaillierten Ordnungen, sondern überhaupt jede gesellschaftliche oder staatliche Ordnungdes Verhältnisses weiter gehender Art. Man verstand denfreien Arbeitsvertrag"nicht bloß in dem Sinne, daß die älteren Formen der Gebundenheit verschwinden-sollten, sondern, wie wir sahen, in dem, daß jeder Arbeiter und Arbeitgeber ganz sreiund willkürlich solle paktieren können. Alle Lohntaxen erschienen jetzt ebenso verfehltWie das ganze alte Arbeitsrecht. Kurze, jederzeit kündbare Geldlohnverträge, vonIndividuum zu Individuum geschlossen, erschienen als das Ideal. Die Einsicht unddas Interesse der srei und gleich gedachten Individuen erschien als der beste Bürgefür gute, beide Teile befriedigende Verträge. Man übersah ganz, daß die Natur derSache, die übereinstimmenden technischen und gesellschaftlichen Einrichtungen überallsie Arbeiter gleicher und ähnlicher Art zu örtlich oder beruflich übereinstimmendenthatsächlichen Arbeitsverträgen und Ordnungen bringen müsse, daß es eine unerträg-liche Zeitverschwendung sür beide Teile, eine unerfüllbare Zumutung vollends für denisolierten Arbeiter wäre, wenn er mit seinem Arbeitgeber einen langen, kompliziertenBertrag schließen solle. Es hieß Unmögliches verlangen, daß das ganze Arbeitsverhältnismit seinen weit ausgreifenden Folgen in jedem individuellen Falle erörtert und ge-ordnet werden solle. Was srüher schon nicht möglich gewesen war, würde heute inoen Riesenbetrieben und bei der Vereinheitlichung der gesellschaftlichen Organisations-formen in ganzen Ländern doppelt unausführbar.

Der sogenanntefreie Arbeitsvertrag" im Sinne individueller Arbeits-verträge bedeutete für die Mehrzahl der Verhältnisse ein Fortbestehen alter Traditionenund Sitten oder ein einseitiges Machtgebot von der einen oder anderen Seite, dem,wenn es zu drückend wurde, dann Opposition, Kamps und Revolte folgten. Der so-genanntefreie Arbeitsvertrag" war ein Eingeständnis, daß man zur Zeit nicht fähigisei, an Stelle der alten Ordnung gleich eine neue zu setzen, weil man die neue Technik,die neuen viel komplizierteren Betricbsformen, die neuen Arbeitsbeziehungen noch nichtübersehe. Es war in gewissem Sinne natürlich, daß die neue Ordnung, das neueRecht, die neuen gemeinsamen Verabredungen erst im Laufe einiger Generationenentstehen konnten. Es war auch ohne Zweifel ein berechtigtes Bedürfnis, mit derneuen Freiheit der Arbeit den unteren Klassen mehr persönliche Verantwortlichkeit undmehr individuelle Entscheidungen zu überlassen, als das die älteren Arbeitsordnungenthaten.

Aber andererseits mußte man sich doch nach und nach klar machen, daß die Ver-weisung der liberalen Gesetze auf dasfreie Übereinkommen" , ihr blindes Vertrauenauf die abstrakte formale Freiheit des Vertrages doch große Irrtümer enthalten hatte-Diese Freiheit hatte Verlängerung der Arbeitszeit, maßlose Kinder- und Frauenarbeit,