272 Drittes Buch. Dcr gesellschaftliche Prozeß des Güterumlauses u. der Einkommensverteilung. f?M
wucherische Warenzahlung und andere schlimme sociale Mißstände erzeugt oder ge-fördert; sie hatte viele bewährte Arbeitsverfassungen in wesentlichen Bestandteilen leicht-sinnig zerstört, wie z. B. im deutschen Bergbau; sie war Stück für Stück eingeführtworden, ohne daß Regierung und Parlament recht Acht darauf gaben, daß viel mehrDoktrinäre und Unternehmer, als die Arbeiter sie gefordert hatten. Die kindlicheFiktion, daß sie Segen stiften müsse, weil alle Menschen gleich seien, und als einzelneIndividuen ihr Interesse am besten verständen, war für die untere Hälfte der ge-drückten, teilweise proletarisierten Arbeiter am unzutreffendsten. Man hatte das wirk-liche Wesen der wirtschaftlichen Freiheit und ihre Folgen bei der Erörterung derArbeitsvertragsfreiheit vielfach gründlich verkannt. ,
Wir haben über das Princip oben (I S. 52 —S9) im allgemeinen gesprochen.Wir haben den Segen der freien Arbeit vorhin (S. 262 ff.) geschildert und betont,welche Banden und Schranken, welche harte Disciplinarmittel mit ihr fielen. Dieheutige sreie Arbeit besteht eben in deren Beseitigung, besteht eben in der stets freienBerufs-, Orts-, Arbeitgeberwahl, in dem zugelassenen Kampf um bessere Arbeits-bedingungen und höheren Lohn, in der Einräumung der richtigen Vorbedingungenhierfür. Es wird auch stets ein gewisses Maß der formalen Arbeitskontraktfreiheitheute bleiben müssen. Aber daneben werden Civil- und Verwaltungsrecht, Tarif-verträge und neue Sitten einen immer größeren Teil der Vertragsbedingungen dauerndoder zeitweife, orts- oder berufsweise festlegen; weil nur so die Schwachen richtig ge-schützt, der Inhalt der Verträge dauernd vervollkommnet werden kann. Die Arbeit-geber und die Arbeiter suchen durch ihre Verbände den Verträgen einen festen, ge-rechten, aus Grund von Verhandlungen der Marktlage und den Verhältnissen an-gepaßten Inhalt zu geben. Durch Gesetz und Kollektivverhandlung, durch die bindendeMacht dieser Gewalten wird natürlich die formale Freiheit der einzelnen eingeschränkt.Das kann, wo Terrorismus dazu kommt, wo Falsches erzwungen wird, ja da und dortzu weit gehen und schaden, ist aber im ganzen ein wirtschaftlicher und sittlicher Fort-schritt, sofern für die Mehrzahl der Beteiligten das Arbeitsverhältnis dadurch gebessertwird. Die Einschränkung der formalen Freiheit, der Willkür, des Machtmißbrauchesan der rechten Stelle ist eben in jeder. Gesellschaft immer wieder nötig. Immer wiederfolgt neuen Freiheiten in der Geschichte auch wieder neue Bindung. Jedes Arbeits-verhältnis stellt einen Kompromiß von Freiheit und Ordnung dar. Wenn Brentanosagt, der formell freie Vertrag des Gesetzes werde erst durch die Gewerkvereine einwirklich freier, so meint er damit, er werde ein vollkommenerer, ein gerechterer, einden Arbeiterstand fördernder. Ich möchte nicht leugnen, daß die formale Freiheitdurch Gesetz, kollektive Vertragsfeststellung, moralischen Druck an erheblichen Punkteneingeschränkt werde. Die Webbs sagen sogar, vielleicht in etwas übertriebener Weise:Kontraktfreiheit in dem Sinne, daß jeder thun könne, was er wolle, sei unverträglichmit Demokratie, Arbeitsteilung und dichter Bevölkerung. Aber richtig ist, daß zu-nehmende rechtliche Ordnung der Gesellschaft die Voraussetzung aller höheren Wirt-schaftsformen ist. Das Extrem wirtschaftlicher Freiheit im Sinne der Willkür istüberhaupt in keiner Gesellschaft realisierbar.
Schon zwei Menschen können einen Arbeitsvertrag nur schließen, überhaupt überihre entgegengesetzten Interessen sich vertragsmäßig nur einigen, wenn entweder dei7Starke befiehlt, und der Schwache gehorcht, oder wenn beide Teile etwas nachgeben.Sollen größere Gruppen von Arbeitgebern und Arbeitern sich so über die Arbeits-bedingungen einigen, daß nur einzelnes im Arbeitsvertrag dem individuellen Entschluß,überlassen bleibt, das meiste generell geordnet wird, so ist das nur möglich durch einenKompromiß, durch eine mittlere Linie, welche Verzichte auf allerlei Wünsche, Negationder persönlichen Freiheit an bestimmten Punkten in sich schließt. Wachsende Teileder Arbeitgeber und Arbeiter ziehen aber solche generelle Ordnungen und KompromisseVor, weil dadurch der Streit und die Reibung vermindert, das beiden Teilen Heilsameim ganzen erreicht, die Annahme von Arbeitern, ihre Behandlung, ihre Ablöhnungaußerordentlich erleichtert und vereinfacht wird. Wie der Führer der englischen