Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
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Kollektiv- oder Tarifverträge. Patriarchalisches Arbeitsverhältnis.

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Wesens, des Arbeitsnachweises, des Arbeitervereinswesens und Ahn«liches, worüber wir im folgenden Kapitel besonders handeln.

Nehmen wir all' dies zusammen, so erscheint uns das ganze heutige Arbeits-verhältnis als eine gesellschaftliche Erscheinung, ans der zwar weder der freie Vertrag,noch die Konkurrenz, noch die Wirkung von Angebot und Nachfrage verschwunden ist,die aber zugleich von Gesetzen und Ordnungen, Konkurrenzregulierungen und gesell-schaftlichen Institutionen in der umfassendsten Weife beeinflußt und umgeben ist. Undwenn wir nach dem Geiste fragen, der in diesen Ordnungen weht, so ist es das Gesamt-interesse beider Teile und das Gemeinwohl, es sind die Ideen der Gerechtigkeit undder socialen Pflichterfüllung, es ist die Absicht der friedlichen Versöhnung und dersocialen Erziehung, welche mehr oder weniger in ihnen zum Ausdruck kommen. Es istein Geist, der nicht auf dem Markte und nicht im Klasscnkampf erwächst; es ist diesittliche Grundlage der Gesellschaft, die hier sich wieder Bahn bricht und den Egoismus,die Habsucht, den Klassenhaß meistert, die Arbeitgeber und die Arbeiter nach und nachzu anderen Menschen macht. Und nicht bloß die wichtigeren sonstigen Bestimmungendes Arbeitsvertrages, auch die Lohnhöhe wird langsam in das Netz dieser rechtlichenOrdnung hineingezogen, wie wir schon in der Wertlehre sahen (II, Z 174 S. 118122)und es weiter unten noch besprechen werden. Wir wiederholen: die Staats< undKommunalbehörden haben begonnen, neben den sonstigen Anforderungen den sie bedienendenUnternehmern die Zahlung gewisser Minimallöhne aufzuerlegen. Die Tarifverträge ordnenfür gewisse Gewerbe und längere Zeiten die Lohnhöhe und hindern damit die will-kürliche Lohnherabsetzung. Wir nähern uns so langsam, wenn auch auf ganz anderemWege und unter viel besserer Anpassung an Angebot und Nachfrage als früher, wiederder Idee einer gesellschaftlichen Lohnregelung.

Das in der Zukunft fo nunmehr rechtlich und sittlich geordnete Arbeitsverhältniswird damit nicht plötzlich ein anderes, aber die Sicherheit der Arbciterexistenz verbessertsich, die Möglichkeit einer Hebung der Lebenshaltung wächst; die wirtschaftlichen undtechnischen Eigenschaften der Arbeiter werden günstig beeinflußt. Eine Elite unterihnen beginnt genossenschaftliche Geschäfte; alle lernen in Arbeiterausschüssen, Gewerbe-Berichten, Gewerkschaften auch die entgegengesetzten Interessen würdigen, die eigenenbesser abwägen und mit richtigeren Mitteln verteidigen. Diese Rechtsordnung derArbeit führt nach und nach in den Betrieben, welchen besonders fähige, weitsichtige undgerechte Leiter vorstehen, das herbei, was wir wiederholt als konstitutionelleBetriebsverfassung bezeichnet haben.

Aber diese wachsende Rechtsordnung des Arbeitsverhältnisses wird den Arbeiternweder die Leitung der größeren Betriebe in die Hand geben, noch wird sie allepatriarchalischen Arbeitsverhälthisse beseitigen. Sie wird die Klassengegensätze, dieVermögens- und Machtunterschiede in der Gesellschaft nicht ohne weiteres aufheben,sondern nur mildern.

Wir haben oben (I, § 143 S. 437) ausgeführt, was unter patriarchalischerBehandlung der Arbeiter zu verstehen sei: eine Art väterlich bevormundenderBeeinflussung derselben. Wir sahen, daß wo das geistige, moralische und wirtschaft-liche Niveau der Arbeiter noch ein tiefes ist, daß auf dem Lande, in kleinen Geschäften,gegenüber jungen Leuten solche Beziehungen auch heute noch nötig sind und günstigwirken. Die Arbeitsvcrhältnisse sind, wie wir sahen, außerordentlich mannigfaltig;der Landarbeiter und der Fabrikarbeiter, der Matrose und der Bergarbeiter, der Lehrlingund der Geselle, das Dienstmädchen und der Kutscher, der Werkmeister und dergewöhnliche Arbeiter, sie werden naturgemäß verschieden behandelt, stehen mannigfachunter abweichendem Recht, haben verschiedene Verträge, haben und ertragen ein ver-schiedenes Maß patriarchalischer Behandlung und persönlicher Freiheit. Aber jedenfallsdie Mehrzahl der heutigen erwachsenen männlichen, vor allem der verheirateten Lohn-arbeiter können nicht mehr wie jugendliche Dienstboten väterlich kommandiert, siemüssen als freie Staatsbürger im Sinne der Rechtsgleichheit mit Achtung behandeltWerden.