Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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ZZg Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufcs u. der Einkommensverteilung. ^794

Krankheit, Alter und andere Not sind der Ausgangspunkt und heute noch der Haupt-gegenstand aller Versicherung. Wir werfen einen kurzen Blick auf seine zwei Haupt-wurzeln und lernen damit zugleich die Phasen seiner Entwickelung bis ins 19. Jahr-hundert kennen. Diese beiden Wurzeln sind: die älteren häufig schon mit Beitritts-zwang verbundenen Genossenschaftseinrichtungen und das kaufmännische Ge-schäftsleben einschließlich des D arleh en s v ertrags.

Die Sitte, sich gegenseitig in aller Not zu helfen und zu unterstützen, machtedas Lebensprincip der Gentilverbände aus, wie wir oben (I § 89 S. 236239) undbei Erörterung der Anfänge des Armenwesens sahen. Von da ging sie auf die älterenGilden, die Genossenschaften, Zünfte und andere ähnliche kleine Vereine, teilweise auch aufLand- und Stadtgemeinden über, wie auf die Gemeinschaft der in einem SeeschiffFahrenden, der unter einer Admiralschaft Segelnden, der in einer Gegend BergbauTreibenden. Im einzelnen ging die gegenseitige Hülfe verschieden weit, bestand inEideshülfc, Wergeldzahlung, thätiger Unterstützung beim Bau des abgebrannten Hauses,Tragung der Leiche, später auch in Geldunterstützung, in Krankheits- und Todesfall, inHülse für Witwen und Waisen. Diese alten Gepflogenheiten haben sich in abgelegenenDorfgenossenschasten, z. B. für den Hausbau, noch bis heute erhalten. Vielfach abertraten die alten Unterstützungsformen mit der modernen Geldwirtschaft und demIndividualismus zurück oder verschwanden. Die alten Verbände lösten sich auf, dierohe Art der Verteilung der Last paßte nicht mehr recht in die komplizierteren socialenVerhältnisse; eine neuere bessere Art war nicht sofort überall zu finden. Immer abererhielten sich einzelne der alten Einrichtungen: so z. B. viele geistliche Bruderschaften des12.17. Jahrhunderts mit ihrem Zweck der Krankenunterstützung und der Begräbnis-hülfe, dann die Knappschaften der Bergleute, die seit dem 16. Jahrhundert häuptsächlichin Deutschland weit verbreitet waren, die Unterstützungskassen der Handwerksmeisterund der Gesellen. Und als Nachahmungen dieser Einrichtungen entstehen im 17. und18. Jahrhundert die Freimaurerorden, die z. B. in England mit ihren Unter-stützungscinrichtungen den Kern für die besseren späteren Hülfskassen abgaben, dannlokale gesellige Vereine mit Unterstützungszwecken, Begräbniskassen und Vereine vonGeistlichen, Lehrern und Beamten zur Unterstützung von Witwen und Waisen. DieStaatsgewalt beginnt vom 16.18. Jahrhundert Gnadengehalte an ausgedienteBeamte, Offiziere, Soldaten zu zahlen und erhebt bald auch Beiträge hierfür von denBeteiligten. Die Hausbesitzer von London und Paris bilden 1530 und 1545, manchenorddeutsche Stadteinwohner vom 15.17. Jahrhundert an Brandgilden, die Dorf-bewohner der Weichselniederung traten 16231670 zu wohlthätigen Unterstützungs-vereinen sür den Fall des Brandunglücks und für Ernte- und Viehschäden zusammen.Und die ini Laufe des 18. Jahrhunderts bald sür größere Orte, bald für ganze Land-schaften, in Deutschland meist von der Regierung mit Zwangsbeitritt gebildeten Feuer-kassen, welche im Falle des Brandes die Mittel zum Wiederaufbau des Hauses liefernsollen, sind nichts als die Übertragung des Gedankens der gegenseitigen genossenschaft-lichen Hülfe auf größere Verbände.

Viele dieser alten Einrichtungen genossenschaftlicher Art nannten sich noch nicht..Versicherung" und wandten nicht die Form privatrechtlicher Versicherungsverträge an,wobei der eine Gefahr Befürchtende den Versicherungskassen oder dem Versicherungs-geschäft gegenüber eine feste Zahlung oder eine Anzahl solcher verspricht und sie leistetund dafür den privatrechtlichen Anspruch auf die ausbedungene Versicherungssummeoder die Summen als Gegenleistung erhält. Dieser privatrechtliche Versicherungsvertragwurde als Rentenvertrag und Seeschiffahrtsvertrag ausgebildet.

Das erstere geschah Wohl zuerst in der Form, daß mit einem Kapital bei denStadtkassen des späteren Mittelalters Renten auf Lebenszeit gekauft wurden; häufigversprach die Kasse 10°/o des Kapitals an eine Witwe oder an eine sonstige Personin der Weise zu zahlen, daß die lebenslängliche Rente die Verzinsung und die Tilgungdes Kapitals darstellte; indem sie viele solcher Verträge schloß, gewann sie bei deneinen, was sie bei den anderen verlor. Sie hatte gegenüber den sogenannten Ewigrenten