ZZg Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^796
unteren und mittleren Klassen von 1840—1900 sich zu einer großartigen Arbeiter-versicherung auswuchscn-
Der volle Sieg der Geld- und Kreditwirtschaft ermöglichte einerseits und nötigteandererseits zu dieser weitgreifenden Ausgestaltung des Versicherungswesens. Die starkwachsende Kompliziertheit der modernen Technik wie des neueren Geschäftslebens, dieUnsicherheit der wirtschaftlichen Lage der meisten Geschäfte, Familien und Individuenließ die Versicherung gegen alle möglichen Schäden und Unglückssälle als etwas immerDringlicheres, besonders in den letzten fünfzig Jahren, erscheinen.
Es kann nicht im Zwecke dieses Grundrisses liegen, alle einzelnen Zweige derheutigen Versicherung so darzustellen, wie es in den Lehrbüchern der praktischen Volks-wirtschaftslehre geschieht. Wir wollen nur die wichtigsten Arten der Versicherung, diehauptsächlich die oberen und mittleren Klassen betrifft, und dann die Arbeiterversicherungsoweit charakterisieren, daß ihre allgemeine Bedeutung für die Volkswirtschaft und diesociale Entwickelung zu Tage tritt. Das Eigentümliche aller Versicherung ist, daß siestets Hunderte und Tausende zu gemeinsamen Kassen, zu einer gegenseitigen Abhängig-keit verbindet, daß die Masse der Versicherten vom Geschäft und seinen Bedingungenwenig versteht, daß Übervorteilung und BeWucherung leicht bei freier Privatwirtschaft ein-tritt. Daher wurde überall eine weitgehende Spccialgesetzgebung, fast überall eine gewissestaatliche Kontrolle oder Übertragung der Versicherung auf öffentliche Organe nötig.So wurde das Gebiet der wirtschaftlichen Versicherung ein Hauptfeld des Streites dergroßen wirtschaftlichen Organisationsprincipien, des Kampfes zwischen Erwerbsgefchäftund öffentlicher Fürsorge. Ähnlich wie die Neugestaltung der Kreditorganisation hatdie der Versicherung mehr und mehr in das Bild der modernen Volkswirtschaft neueZüge der Vergesellschaftung, der socialen Fürsorge, der Staatsthätigkeit eingefügt.
Wir werfen zuerst einen Blick auf die ältesten Zweige, die Transport- und Feuer-versicherung.
216. Die Transport- und die Feuerversicherung. In dem ältestenkaufmännischen Zweige der Versicherung, der See- und sonstigen Transport--Versicherung bestehen heute noch hauptsächlich in England, Holland und Belgien ,aber auch in Hamburg und Bremen viele Privatgeschäfte, in England (die sog. llo^ckHncle^vritsrs), freilich gestützt auf eine genossenschaftliche Organisation mit ausgebildetem,centralisiertem Nachrichtendienst; so kann hier das kaufmännische Talent des einzelnennoch gegen die Aktiengesellschaften aufkommen, freilich nicht ohne die Folge, daß einsehr heftiger Konkurrenzkampf die Prämien herabdrückt, das Geschäft teilweise unrentabelmacht. Und im ganzen siegen doch mehr und mehr die Aktiengesellschaften. WederGegenseitigkeitsgesellfchaften noch öffentlich rechtliche Institute sind je in diesem Ver-sicherun gszwcige aufgekommen, der specifisch kaufmännisch spekulative Charakter derScetransportversicherung schließt das aus. Die Größe des Geschäfts mag darausermessen werden, daß wir in Teutschland 1899 47 Gesellschaften befaßen, und daß inHamburg 1815 für jährlich 130 Mill. Mark, 1836—1840 für 330 Mill. Mark,1886—1890 für 1344 Mill. Mark, 1898 für 462S Mill. Mark Werte versichertwurden.
Die hauptsächlich in den germanischen Ländern langsam im 18. Jahrhundert ge-bildeten Lokal- und Landesfeuer lassen hatten die zahlreichen großen und kleinenBrandschäden in ihren furchtbaren Wirkungen auf den Wohlstand noch wenig ab-geschwächt; ihre Mittel reichten bei keiner größeren Katastrophe aus. Auch die Feuer-polizei, das Feuerlöschwesen hatte im 18. Jahrhundert noch geringe Fortschritte gemacht,wirkte erst im 19. den zahlreichen und großen Bränden besser entgegen. Noch erlagenbis zum Hamburger Brand von 1842 wiederholt ganze Städte dem Feuer. Stellteman nicht mehr wie früher den Betroffenen Bettelbrandbriefe aus, so wurde doch fürsie gesammelt, Gemeinde und Staat griffen helfend ein, da die Feuerkassen oftmalsversagten, vielfach nur teilweise Entschädigung gaben. Das Feuerversicherungswesenmachte bis 1850 in den meisten Ländern nur mäßige Fortschritte. Die Versicherungdes Mobiliars begann damals erst langsam.