356 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^814
Schon vor 1350 haben Staatsmänner und Parlamentssührer, Menschenfreundeund Vertreter der Wissenschaft vereinzelt Staatshülfe auf diefem Gebiete ge-fordert; die Gründung und Förderung der Hülfskassen, wie normierende Gesetze für siestanden längst auf der Tagesordnung, als Napoleon III. von 1851 an, von der Heydt 1854,Gladstone 1860 energisch eingriffen. Überwog zunächst auch allerwärts von 1840—1860eine manchesterlich liberale Strömung, welche das Bedürfnis an die Aktiengesellschaftenoder an die ungenügende Selbsthülfe wies, und erhob sie sich verstärkt gerade 1860 bis1880 gegen die Staatshülfe, so trat doch von da an, wesentlich durch Fürst Bismarck befördert, eine entgegengesetzte Bewegung ein, ebenso von der Wissenschaft wie von denregierenden Kreisen gesördert. —
Die Betrachtung im einzelnen knüpfen wir nun besser an die drei Hauptländerder Bewegung England, Frankreich und Deutschland an; die beiden ersteren Staatenverfolgen wir zunächst nur in ihrer älteren Entwickelung, bis die deutschen Einrichtungenaus sie wirken. Die Begräbnis- und Krankenkassen waren allerwärts der Aus-gangspunkt. Das Vereinigte Königreich und speciell England mit seiner frühengewerblichen Entwickelung, feinem seit der Agrarrevolution des 16.—18. Jahrhundertsentstehenden zahlreichen Geldlohnarbeiterstande, seinen zahlreichen Armen und seinem alther-gebrachten freien Vereinswesen zeigt uns schon im 18. Jahrhundert zahlreiche Unterstützungs-vereine, Klubs, doxss, lrisnäl^ sooistiös. Besonders französische, 1685 eingewandcrte Pro-testanten haben solche gebildet; der Freimaurerorden hatte sie gefördert; hauptsächlich kleineörtliche Vereine bestanden gegen 1800; Eden schätzt die Mitglieder aller solcher Gesell-schaften schon auf gegen 600 000 um diese Zeit. Patronisierte Vereine entstanden dannhauptsächlich 1815—1860; von 1840 an schlössen sich viele Lokalkassen zu Grafschafts-,Distrikts-, Centralvereinen zusammen, unter denen die sogenannten Orden mit Freimaurer-traditionen die wichtigsten waren. Von 1850—1870 bildeten sich die reinen Begräbnis-kassen. Die Gesetzgebung hatte seit 1793 in zahlreichen Gesetzen einzugreifen gesucht;aber sie wagte Vorschriften nur für die Kassen zu geben, die sich amtlich registrierenließen; die Registrierung war bis 1846 durch die Friedensrichter, von da an durch einstaatliches Registeramt geschehen; es dauerte sehr lange, bis eine erhebliche Zahl sichregistrieren ließ. Eine Reihe von Enqueten deckte immer wieder die großen Mißständcauf, an denen die meisten derartigen Einrichtungen litten; sast alle Kassen versprachen sehrviel mehr, als sie leisten konnten, entbehrten versicherungstechnisch mathematischer Grund-lagen. Den größten Eindruck machte endlich die Enquete von 1870—1874; die darauffolgenden Gesetze von 1875 und 1876 gaben den Anlaß zu wesentlicher Reform in dengrößeren Kassen und Orden, die Registrierung der letzteren nahm nun sehr zu. Auch1880, 1882, 1896 und 1897 ergingen weitere Gesetze; sie wagten aber alle keinenRegisterzwang zu verfügen; das englische Hülsskassenwesen blieb auf dem Boden des freienindividuellen Privatvertrages und der freien Unterordnung unter die Staatskontrollc;nur wenige zwingende Vorschriften für die nicht registrierten Begräbniskassen wurdenerlassen und beseitigten die schlimmsten der Mißbräuche.
Die Zahl der Kassen und ihrer Mitglieder ist sür die ältere Zeit keine sichere:1839 hatten die registrierten Kassen wohl 1,4 Mill. Mitglieder; 1859 schätzte Ludlow diegesamte Zahl auf 3 Mill., ihr Kapital auf 11,4 Mill. F (233 Mill. Mk,). Die neuesteamtliche Statistik führt, wie mir scheint, die registrierten und unregistrierten Kassen sür31. Dez. 1898 auf: 29 985 Kassen oder örtliche Logen zählen 11,4 Mill. Mitgliedermit 37,9 Mill. F Vermögen (773 Mill. Mk.), davon auf England und Wales allein10,2 Mill. Personen mit 35,2 Mill. F. Diese Statistik umfaßt auch heute noch außer-ordentlich verschiedene Bildungen, obwohl die älteren Formen mehr und mehr zurück-treten gegen die neueren, größeren und vcrsicherungstechnisch vollkommeneren Organe.
Zu jenen gehören die kleinen örtlichen, oft nur ein paar Jahre dauernden Vereine,die als gesellige Klubs oder als Sammlungen bei einem Begräbnis beginnen; beimanchen ist der Zweck, zugleich als Sparkasse zu dienen, zum regelmäßigen Sparenanzuhalten, am Schlüsse des Jahres oder einiger Jahre jedem Mitglied eine bareSumme von 20—40 sb als Dividende in die Hand legen zu können; im übrigen geben