Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
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Französische Arbeiterversicherung. Deutsche Anfänge.

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auf 139, 1896 auf 227 Mill. Fr., die Jahreseinnahme 1895 auf 2425 MM. ge-stiegen, wovon 12,5 Mill. für Krankenversicherung (6 Krankengeld, 3 ärztliche Hülfe,3,5 Arzenei) ausgegeben wurden. Das Resultat ist kein großes, auch wenn man inRechnung zieht, daß Frankreich noch heute einen so großen Kleinbürgerstand hat, derder Versicherung oder gar dem staatlichen Versicherungszwange die Sparkasse oder denErwerb eines Ackerstückchens vorzieht.

221. Die Durchführung der deutfchen Arbeiterversicherung.Urfprung. Die Krankend erficherung. In Deutschland trat das Bedürfnisder Arbeiterversicherung später hervor als in Westeuropa ; die große Industrieund die Bildung eines Lohnarbeiterstandes kamen später; die ländlichen Lohnarbeiterbehielten zuni größeren Teil über 1850 hinaus naturalwirtschaftliche Jahresbezahlungund lebenslänglichen herrschaftlichen Unterhalt. Soweit ein Bedürfnis nach Hülfs-kassen vorhanden war, hatten sich die alten Einrichtungen erhalten. Den älterengilde- und zunftmäßigen Hülfskassen hatte die bureaukratische Polizei wohl ihre Festeund Gelage und damit einen Teil ihrer Anziehungskraft genommen, aber keineRevolution hatte sie vernichtet; sie erhielten sich mannigfach auch, wo die Gewerbe-frciheit gesiegt hatte. Die schon im 16. Jahrhundert vorhandenen Bruderladen derBergarbeiter, gespeist durch die Büchsenpfennige der Knappen und bald auch durcheinige Frcikuxen (Anteile) der Werke, gaben Unterstützungen aller Art; außerdem aber drangder gräflich Schlickfche Grundsatz der Joachimsthaler Werke mehr und mehr in alleBergordnungen ein, daß fündige Zechen den kranken Arbeitern acht, unfündige vier Wochenlang Lohn und Arztgeld zu reichen hätten. Und als von 17001354 der Erwerbs-trieb moderner Unternehmer und die Auflösung der alten Knappschaften diefe heilsamenEinrichtungen bedrohten, da griff Friedrich d. Gr. (z. B. 10. Mai 1767 für die Berg-werke in Eleve-Mark) und später die preußische Verwaltung von 13151848 rettend undzwingend durch; in den westlichen Provinzen wurden diese Kassen erst 18391842 untergroßem Widerstand der Unternehmer in allen Werken eingeführt. Minister von derHeydt unifizierte und legalisierte dann diese Reform durch das Gesetz vom 10. April 1854:alle Berg-, Hütten- und Salinenwerke mußten nach ihm, zu geographischen Verbändenvereinigt, solche Knappschaftskasfen errichten, und alle ihre Arbeiter mußten beitreten;Werke und Arbeiter zahlen Beiträge, die ersteren nach und nach fast so hohe wie dieletzteren. Alle auch die unständigen Arbeiter erhalten dafür Krankenlohn sowie Kurund Arzenei und ein Begräbnisgeld; die ständigen daneben noch Invaliden-, Witwen- undWaisenpension, Schulgeldbeihülfen, außerordentliche Unterstützungen. Die Verwaltungist eine gemeinsame. Im Jahre 1867 besaß Preußen 85 solcher Kassen mit 174 000Bergarbeitern, Ende 1900 73 mit 613 547; damals hatten sie 10,5, jetzt schon wesentlichüber 100 Mill. Mk. Vermögen; damals 4,6 Mill., jetzt 48,6 Mill. Jahreseinnahme;Ende 1900 empfingen 57 605 Invaliden, 50107 Witwen und 42 130 Waisen Pensionenim Gesamtbetrag von 22 Mill. neben 14,6 Mill. Ausgabe für Krankenpflege. Ineinzelnen Vereinen hat man die Pensions- und Krankenkassen getrennt. Da derBeitrittszwang und die Blüte des Bergbaues steigende Beteiligung garantiert, hat manvon einer strengen Durchführung der Versicherungstechnik ohne Gefahr Abstand nehmenkönnen. Für die nichtpreußischen deutfchen Bergwerke (mit ca. 50 000 Arbeitern)wurde von 18601900 im ganzen eine ähnliche Gesetzgebung erlassen. Auch Österreich folgte 1854 und 1889. Die ganze Institution leidet wohl etwas daran, daß die Teil-nahme der Arbeiter an ihr nicht entsprechend belebt wurde; die Klagen über zu geringeRechte, über das Wahlsystem für die Arbeitervertreter, über Sicherung der Ansprüchebei Austritt aus dem Lohnverhältnis sind stetig gewachsen; aber im ganzen hat siesich doch so bewählt, daß sie in den Augen der besten deutschen Unternehmer und derRegierungen ein ideales Vorbild sür alle Arbeitcrvcrsicherung wurde. Die Kassen derEisenbahnen und anderen Großunternchmungcn wurden überwiegend darnach gebildet;in der öffentlichen Debatte wurde 18501890 immer wieder auf sie hingewiesen. DieAusbildung von städtisch-gewerblichen Krankenkassen mit Beitrittszwang von 18461866Wäre ohne diesen Vorgang wohl kaum erfolgt.