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erwarben, und deren Mitgliedschaft von der Teilnahme an den Zwangskassen befreite.Die unter das Gesetz sich stellenden Kassen mußten eine bestimmte Verfassung, bestimmteOrgane haben, mußten sich auf Krankenversicherung und Sterbegeld beschränken, mußtendie erhobenen Beiträge und Leistungen innerhalb gewisser Maximal- und Minimal-grenzen halten; sie waren einer gewissen Aufsicht und periodischen technischen Prüfungunterstellt. Soweit die freien eingeschriebenen Kassen mit Arbeitervereinen verbundenwaren, nahm das Gesetz den Vorständen das Recht, Mitglieder von der Kasse aus-zuschließen, wenn sie aus dem Verein austraten oder ausgeschlossen wurden.
Der Erfolg dieser Gesetzgebung war, daß nur wenige neue Kassen entstanden, daßauch von den bestehenden freien Kassen nur eine mäßige Zahl sich einschreiben ließ,daß aber die bestehenden Zwangskassen auf Grund der reformierten Ortsstatute sehrverbessert wurden und an Zahl weiter zunahmen. Die Erwartungen der Freunde einesfreien Kassenwefens nach englischen: Muster waren enttäuscht. Für die Bundes-regierungen und die Freunde einer energischen Socialreform lag in dem Refultat einwesentliches Motiv, auf dem früher beschrittenen Wege weiter fortzugehen. Die Idee einesallgemeinen gesetzlichen Kassenzwanges und der Übertragung der Arbeiterversicherungmöglichst auf öffentlich-rechtliche Korporationen mit genossenschaftlicher Verfassung ge-wann in der Arbeitcrversicherungsgesetzgebung von —1889 ihre definitive Gestaltung,obwohl starke praktische und ideale Interessen sich dieser Wendung entgegensetzten. Dasprivate Versicherungsgeschäft, die individualistische Nationalökonomie und der politischeLiberalismus wetteiferten, die segensreichen Folgen freier Geschäfts- und Vereins-thätigkeit, die Schädlichkeit bureaukratischer Schablonen und Zwangsmaßregeln zuschildern. Am geistvollsten bekämpfte Brentano den gesetzlichen Zwang im Arbeiter-versicherungswesen: die auf Freiheit und Selbstverantwortlichkeit basierte heutigeWirtschaftsordnung müsse eine einheitliche für den Erwerb und das Unterstützungswesensein; ein Versicherungszwang sei bei Freiheit der Arbeit nicht durchzuführen oder ge-stalte unsere ganze Wirtschaftsordnung im Sinne eines alle Individualität und allepersönliche Freiheit erdrückenden Staatssocialismus um. Er übersah, daß keineWirtschaftsordnung der Welt ohne Rechtszwang an vielen Punkten besteht, daß wirheute im Armenwcsen, in der allgemeinen Schulpflicht, in der Arbeiterschutzgesetzgebungstaatlichen Zwang neben der reichlich bestehenden wirtschaftlichen Freiheit haben, daßder Versicherungszwang dem nur ein kleines Stück beifügt. Jedes solche Stück Zwangund Staatsordnung ändert natürlich unsere Erwerbsordnung etwas, aber dieses Stückthut es doch nur in der Richtung, in der sie sich überhaupt heute umbildet, und siethut es nicht so, daß damit die wirtschaftliche Freiheit verschwände. Brentano über-schätzte, im Geiste des optimistischen manchesterlichen Liberalismus, die Möglichkeit, daßFreiheit und Selbstverantwortlichkeit aus sich heraus in den unteren, teilweise prole-tarisierten Klassen ein gesundes Hülfskassenwesen schaffe. Lasker betonte mit Recht imReichstage, die Abweisung des Hülfskassenzwanges fei, weil sie an die Armenkasse verweise,geradezu Zerstörung der Selbstverantwortlichkeit, der Versichernngszwang erziehe zu dieser.
Eine Reihe eigentümlicher Umstände wirkten mit, daß gerade in Deutschland derstaatliche Arbeiterversicherungszwang zuerst siegte. Überall standen ihm zunächstdie liberale Wirtschaftstheorie und -Praxis entgegen, wie sie 1840 — 1880 zum Siege ge-kommen waren. In Deutschland hatte Bismarck 1867—1878 mit ihr regiert; 1876—1879wandte er sich von ihr ab,,,teils durch politische, wirtschaftliche und sociale Zeitereignisse,teils durch seine innersten Überzeugungen bestimmt. Eine konservativ-klerikale Majoritätbeherrschte den Reichstag. Die deutsche Wissenschaft hatte sich — vor allem im Vereinfür Socialpolitik — von der Naturlehre der Volkswirtschaft mit Energie abgewandt,sociale Reform und stärkere Einmischung der Staatsgewalt in das wirtschaftliche Ge-triebe gepredigt; ihre ersten Vertreter stimmten Brentanos Protest nicht bei, derübrigens später dem Unfall- und Jnvaliditätsgesetz zustimmte. Die wissenschaftlicheKritik, welche die großen Mißbräuche des Akticnversichcrungswesens aufdeckte, hatten von1870 an auch in Deutschland ein lebhaftes Echo gesunden und die Zweifel vermehrt,daß diefe Betriebsform den Arbeitern dienen könne. Die Gefahr der Socialdemokratie