Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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372 Trittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Gütcrumlauses u. der Einkommensverteilung. ^830

Hand halten; ihre Gehalte machten nach Hampke 1890 55°/o der Verwaltungskosten aus.Über allzu hohe Verwaltungskosten wurde anfänglich noch mehr geklagt als jetzt.Sie berechnen sich ganz verschieden, je nachdem man dieses oder jenes cinbezicht, jenachdem man sie mit den gesamten Einnahmen oder Ausgaben oder bloß nnt den ge-zahlten Entschädigungen vergleicht. Nach Zahn haben sie 18851898 von 98,8 auf9,6 °/v der Gesamtausgaben abgenommen; Hampke vergleicht sie mit den Entschädigungen,da betrugen sie 1890 noch 23,9°/° (bei Zahn 12,4). Auf den Kopf der Versichertenmachten sie im Anfang zwischen 25 Pf. und 5 Mk. aus (während damals die privatenGesellschaften 67 Pf. bis 2,25 Mk. brauchten und in Prozenten ihrer Gesamtleistung1032,8 °/o). Zacher berechnet für Gegenwart und Zukunft der Unfallversicherung40 Pf. Verwaltungskosten pro Kopf der Versicherten, während 1890 1,40, 19406,40 Mk. Entschädigung auf ihn treffen: das giebt 28 und 6 °/o. Zacher berechnetneuerdings, daß die Privatgesellschaften durchschnittlich dreimal so hohe Vcrwaltungs-kosten hätten. Übrigens bleiben alle diese Vergleiche wegen der scheinbar unentgelt-lichen Hülfe der öffentlichen Behörden und der Ehrenbeamten bei den Berufsgenossen-schaften und wegen der verschiedenen Berechnung der Beiträge zweifelhaft. Im ganzenaber muß man annehmen, daß eine gut organisierte öffentliche Zwangsgenossenschaftviel billiger sei, aus den oben angeführten Gründen. Das Wichtigste bleibt, daßnur der Versicherungszwang alle verunglückten Arbeiter sicherstellt, daß die Vereinigungvon Versicherungszwang und freiem Unfallvcrsicherungswesen zu einer peinlichen, lähmen-den staatlichen Kontrolle der Privatgesellschaften nötigt, wenn die Arbeiter ganz ge-sichert sein sollen; daß die günstigen Nebenerfolge bei der Privatversicherung fehlen.Das Princip der deutschen Berussgenossenschaft läßt mancherlei andere, teilweise bessereAusführung zu, als sie jetzt sich im allgemeinen und bei bestimmten Genossenschaftenzeigt. Daß solche Anstalten ohne Gewinnabsicht, mit ihren Sold- und Ehrenbeamtengut und besser als Privatgeschäfte funktionieren können, scheint doch wohl durch diedeutsche Erfahrung bewiesen.

DieJnvaliditäts- und Altersversicherung war der schwierigste Teil desdeutschen socialen Versicherungsprogrammes, wie wir oben sahen. Im deutschen Reichstagschon 1879 verlangt, in der kaiserlichen Botschaft 1881 in Aussicht genommen, wurdesie sofort nach Abschluß der Unsallversicherungsgesetze in Angriff genommen; 18871889durch veröffentlichte Grundzüge und Gesetzesvorlagen vorbereitet, kam sie durch dasGesetz vom 22. Juni 1889 zum vorläufigen Abschluß und wurde durch das Jnvaliden-gesetz vom 13. Juli 1899 in manchen einzelnen Punkten verbessert. Die Haupt-diskufsion bei diesen Beratungen bezog sich auf die Organe, d. h. die Träger derVersicherung (ob Berufsgenossenschasten, ob Reichsanstalt, ob Provinzial- und Staats-anstalt), auf den Umfang der Versicherten (ob die landwirtschaftlichen Arbeiter soforteinzubcziehen seien), auf die Gleichheit oder Differenzierung der Beiträge und der Renten(Ortsklassen, Lohnhöheklassen u. s. w.), endlich auf die Art der Einziehung der Beiträge(durch Marken, die erst in ein Ouittungsbuch, dann in Jahreskarten eingeklebt werdensollen). Darüber, daß Reich, Arbeitgeber und Arbeiter gemeinsam beitragen sollten,waren alle Teile einig. Eine organische Angliederung der neuen Einrichtung an dieBerufsgenossenschaften oder an die Krankenkassen wurde von mancherlei Seiten energischgefordert, von Regierungen und Reichstag aber nicht ernstlich erstrebt. Große leistungs-fähige Anstalten, eine Sicherstellung der Renten nach streng versicherungstechnischenGrundsätzen und damit die sofortige Ansammlung ganz anderer Kapitalmassen als beiden zwei anderen Zweigen der Arbeitcrversicherung, erschienen den maßgebenden Kreisenals unabweisbare Forderungen.

Man einigte sich aus die Errichtung von 31 geographisch nach Staaten undProvinzen sich abgrenzenden Anstalten, zu denen eine kleine Zahl (9) besonderer Kassenfür Eisenbahnen und Knappschaften kamen; Partikularistische Tendenzen wirkten zu dieserEntscheidung mit; sie hatte aber den Vorteil der Kapital- und Geschästsdecentralisation,freilich auch die zwei Nachteile, daß bei der Freizügigkeit der Versicherten die zuletztdie Rente zahlende Anstalt mit den anderen abrechnen mußte, in die der Betreffende früher