Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
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Die deutsche Invaliden- und Altersversicherung.

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gezahlt hatte, und daß bei der Ungleichheit der Beteiligung der Versicherten an denniedrigen und hohen Beiträgen und bei der doch sehr verschiedenen Last, die dieeinzelne Anstalt, hauptsächlich infolge verschiedenen Altersaufbaues, zu tragen hat, schonnach 10 Jahren.einige der Anstalten sehr reich, andere sehr arm werden mußten. Mansuchte letzterem Übelstand 1899 dadurch abzuhelfen, daß man einen Teil der Lastenaller Anstalten zu einer Gemeinlast, einen andern zur Sonderlast machte; für erstere sindvier Zehntel der Beiträge bestimmt. Es ist der Anfang einer finanziellen Centralisationbei Aufrechterhaltung der gesonderten Verwaltung. Dabei blieb man aber 1899 wie1889 stehen, daß die Beiträge und Benefizien in ganz Deutschland gleich sein müßten,daß reichere Anstalten nicht etwa die Beiträge herabsetzen, die Benefizien erhöhen dürften.Die Provinzialanstälten fielen groß genug aus: auf eine kommen jetzt etwa 400 000,auf eine Berufsgenofsenschaft etwa 160 000, auf eine Krankenkasse etwa 400 Ver-sicherte. Eine Reichsanstalt hätte 1213'Mill. erhalten. Selbst die Verteidiger diesergaben zu, daß die Provinzialanstälten sparsamer sein werden, daß das stärkere Sonder-interesse an ihrem Vermögen eine weniger straffe Staatsaufsicht gestatte. Der 1889 zurWahrnehmung der Interessen des Reiches und der Versicherten den Anstalten an die Seitegestellte kontrollierende Staatskommissar ist daher 1899 als überflüssig beseitigt worden.Die einzelne Anstalt ist eine öffentlichrechtliche, selbständige Korporation mit Staats-garantie; jede hat ihr eigenes Statut; sie steht unter der Aufsicht des Reichsversicherungs-amtes, hat aber ein weites Feld selbständiger Bethätigung. Ihr kollegialischer Vorstandbesteht aus etwa 6 besoldeten, vom Staats- resp. Provinzorgan ernannten Beamten; es sinddie ausgezeichnetsten Beamtenkräfte dafür gewonnen worden; das Gesetz von 1889 erlaubte,das von 1899 fordert, daß dem Vorstände einige ehrenamtlich thätige Unternehmer undArbeiter beitreten; dafür ist der frühere besondere Aussichtsrat beseitigt. Neben diesem ver-waltenden Vorstand steht als kontrollierende und beschlußfassende Vertretung der Ausschuß, jeetwa 10 Arbeitgeberund -nehmer; er hat den wichtigsten Vorstandsbeschlüssen zuzustimmen,dessen Ehrenbeamte zu wählen u, s. w. Als lokale ehrenamtliche Ausführungsorgane hatteman die sogenannten Vertrauensmänner geplant; 1899 fungierten je etwa 2000 für jedeAnstalt, 66 000 im ganzen; sie haben viel Geld gekostet und sich doch nicht bewährt, sindseit 1900 beseitigt. Außerdem hat jede Anstalt etwa 12 bezahlte, die Pflichtigen kontrol-lierende Beamte. Aber wer besorgt die eigentlichen Geschäfte der Anstalt in der Lokalinstanz?Die Postanstalten zahlen die Rente aus; daneben verkaufen 89000 Stellen Marken,S6000 Krankenkassen und etwa 3000 Gemeindebehörden ziehen Beiträge ein, indemsie für bestimmte Betriebe nnd Arbeiter das Markenkleben besorgen. Der bisher imNebenamt thätige juristische Vorsitzende des Schiedsgerichtes, von denen etwa in jedempreußischen Kreise einer war, gab den Versicherten gern und kostenfrei Auskunft, warnicht zu schwer zu erreichen. Die neuen Vorsitzenden der vergrößerten, für Unfall- undInvalidenversicherung zugleich thätigen Schiedsgerichte sind im Hauptamt thätig; injedem preußischen Regierungsbezirk wird nur einer sein; er ist also für die meistenVersicherten, die mündlich Auskunft begehren, nicht mehr zu erreichen; diese großen Ge-richte sind im übrigen ein Fortschritt; als eigentliche Lokalstellen kommen sie nichtmehr in Betracht. Deshalb nnd weil bisher schon die unteren Verwaltungsstellen mitden lokalen Geschäften der Invalidenversicherung sehr belastet waren, plante man indem Entwurf 18981899, in den dichtbevölkerten Gegenden je nach Bedarf lokale Renten-stellen zu errichten. Leider lehnte der Reichstag diese Einrichtung als zu teuer, demVorstand zu wichtige Dinge abnehmend, ab; er beließ sie nur als fakultative Ein-richtung unter Bedingungen, die auch ihre beschränkte Einführung hindern werden.So bleibt der Mißstand, daß die unteren politischen Verwaltungsstellen, welche ohne-dies überlastet sind, alle Anträge auf Rentenentgegennahme prüfen, begutachten müssen,daß sie zugleich Auskunft erteilen, bei der Rentencntziehung, bei der Einleitung einesHeilverfahrens mitwirken sollen. Daß man dem Beamten für einige wichtigereFunktionen ehrenamtlich einige Arbeitgeber und Arbeiter jetzt beigiebt, bessert die Sacheetwas, hebt aber den Mangel der Einrichtung nicht ganz auf. Wenn künftig die Unfall-und Jnvalidenkassen vereinigt würden, wird man doch wohl auf solche Stellen trotz der