Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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Z74 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. s^832

Kosten zurückkommen müssen; sie werden immer viel billiger sein, als es ein Heerkonkurrierender Privat-Versicherungsagenten wäre.

Versichern ngspf lichtig sind alle Lohnarbeiter vom vollendeten 16. Jahr an,einschließlich Lehrlinge und Dienstboten, sowie alle Betriebsbeamten mit bis 2000 Mk.Jahresverdienst; der Bundesrat kann alle Betriebsunternehmer mit nur einem Lohnarbeiterund die Hausgewerbetreibenden ohne diese Schranke einbegreifen, was für die Tabak- undTextilindustrie geschehen ist. Das Recht zur Sclbstversicherung steht allen Angestellten zu,die zwischen 2000 und 3000 Mk. Jahresverdienst haben, uud allen kleinen Unternehmernmit höchstens zwei Lohnarbeitern u. s. w. Bisher Versicherte, deren Versichcrungspflichraufhört, haben das Recht der Fortsetzung oder Erneuerung. Die Zahl der Versichertenwar 1895 auf 11,5, 1900 auf 13 Mill. gestiegen, die der Rentenempfänger 1900 auf671000 (1. April 1902 686107); in den ersten acht Jahren wurden auf 335 634Invaliden- 326 307 Altersrenten bewilligt; die letztere Zahl ist so hoch wegen der be-sonderen Erleichterung für die Altersrenten in der ersten Zeit. Auf 1000 Versicherteberechnet Zacher im ersten Jahre 1, im fünfzigsten 1,2 Altersrenten, dagegen in dengleichen Zeitpunkten 0,0 und 11,40 Invalidenrenten. In dem Beharrungsznstand nahmschon die Vorlage von 188889 1,25 Mill. laufende Renten an, jetzt wird man 1,5 Mill.schätzen können; Zacher berechnet sür das 50. Jahr den Jahresaufwand für die Alters-rente auf 135, für die Invalidenrente auf 225,6 Mill. Mk.; von 100 Mk. Rente kommendann 5,93 Mk. auf Altersrente und 94,07 auf Invalidenrente; die Invaliden behaltenihre Renten oft 3060 Jahre, die Alten höchstens ein paar Jahre; daher wächst dieerstere Zahl so sehr viel stärker an.

Die Altersrente erhält jeder 1200 Wochenbeiträge zahlende Versicherte vom70. Jahre an, wie auch seine Arbeitsfähigkeit sei; man muß hoffen, daß es spätermöglich sei, sie vom 65. oder gar 60. Jahr an zu bewilligen. Sie soll für jeden Alteneine Zubuße zu seinem verminderten Verdienst oder sonstigen Einkommen sein. DieInvalidenrente erhält jeder dauernd erwerbsunfähige Versicherte, der 200 Wochen-bciträge gezahlt hat. Die dauernde Erwerbsunfähigkeit gilt erwiesen, wenn der Be-treffende infolge von Alter, Krankheit oder anderen Gebrechen dauernd weniger als ^/sdessen erwirbt, was gesunde Personen ähnlicher Ausbildung in derselben Gegend durchArbeit verdienen. Auch die über V2 Jahr (früher ein Jahr) ununterbrochen Erwerbs-unfähigen erhalten für die Dauer der Erwerbsunfähigkeit eine Rente. Wenn künftig alleKrankenkassen statt ein Viertel- ein Halbjahr unterstützen, so wird die jetzt noch bestehendeharte Lücke in der Unterstützung zwischen Krankengeld und Invalidenrenten ausgefülltsein. Außer diesen Renten erstatten die Anstalten in einigen besonderen Fällen einenTeil der gezahlten Beiträge zurück, z. B. an die sich verheiratenden Mädchen, die dieVersicherung nicht fortsetzen wollen. Und endlich haben sie das Recht, die Kranken-fürsorge und Angehörigenunterstützuug für solche Versicherte zu übernehmen, deren Krank-heit sie so rechtzeitig und energisch bekämpfen wollen, daß später an Invalidenrentegespart wird. Dieses in den letzten Jahren sehr ausgebildete Verfahren erstreckte sich1898 auf 13 758 Versicherte mit 2,6 Mill. Mk. Aufwand.

Die Kosten für die ganze Versicherung werden so bestritten, daß das Reich fürjede Rente 50 Mk. zugiebt, für die militärpflichtigen Dienstthuer die Beiträge übernimmt,endlich durch die Post unentgeltlich die Rente auszahlt. Die übrigen zuerst fünfzehn-,zuletzt viermal so hohen Kosten tragen Arbeitgeber und -nehmer zu gleichen Teilen,und zwar in der Weise, daß für die fünf gebildeten Lohnklassen (bis 350, 550,850, 1150 Mk. und darüber) verschieden hohe Wochenbeiträge (von 14, 20, 24, 30und 36 Pf.) durch den Unternehmer bezahlt werden, wovon er die Hälfte am Lohnabziehen darf. Die Zählung ersolgt durch Einklcbung von käuflichen Wochen-, Mo-nats-, Vierteljahrsmarken der einzelnen Anstalten in Jahresquittungskarten, die beiden Anstalten gesammelt werden und zuletzt beweisen, wie viele Wochen und an welcheAnstalt für den Inhaber gezahlt wurde. Die Renten stufen sich nach der Zahl der Beiträgeund nach den Lohnklassen ab; die Altersrenten betragen in den fünf Lohnklassen 110,4bis 230 Mk., die Invalidenrenten im Mindestbetrag 116,4 bis 150 Mk., im Maximal-