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Interessen der Unternehmer vor allem schonen wollte, begreiflich ist. Gewisse Tendenzender Vereinheitlichung in der Organisation waren aber von Ansang an vorhanden, sindauch in der letzten Novelle etwas sortgebildet; Krankenkassen und Jnvalidenanstalten,Armenwesen und Arbeiterversicherungswesen greifen jetzt schon besser ineinander als indem ersten Jahrzehnt.
Viele Klagen, die erschallten, waren von Ansang an unberechtigt oder übertrieben,wie z. B. die über das Markenklebcn, über den bureaukratischen Charakter der Orga-nisation. Man dars bei der ganzen Reform nicht vergessen, welch enormes und welchschwieriges Werk man durchführen wollte. Man darf nicht übersehen, daß der Zwangfür Millionen teilweise recht tief stehender Arbeiter nur mit starken Verwaltungsmittelnund Kontrollen, mit großer Schreiberei möglich war. Wer für die Zwangsgenofsen^schaften eintrat, mußte sich klar darüber sein, daß er damit gewisse eigentümliche Vor-züge des sreien Kassenwesens ausgab. Man rettete damit Millionen schwacher Existenzen,milderte ihren Daseinskamps; man konnte nicht erwarten, daß zugleich die Schulungdes härtesten Daseinskampfes für sie eintrete. Der Unbefangene wird jedenfalls zugeben, daßder deutsche Volkscharakter, die deutschen Staats- und Verwaltungstraditionen eher aus diesenWeg der Lösung hinwiesen, als auf eine Nachahmung der englisch -sranzösischen Versuche.
Zu einem allseitigen Urteil gehört vor allem die Abwägung der indirekten socialenVorteile, welche das deutsche System gebracht hat. Es hat die Arbeitgeber ganz andersals bisher gezwungen, sich um die Arbeiterfürsorge zu kümmern, es hat ihr Pflichten-bewußtscin gestärkt. Die öffentliche Meinung hat durch die Publikation der Versiche-rungsresultate und -statistik ein Interesse für alle einschlägigen Fragen gewonnen.Zn die meisten Unternehmungen kam ein Verständnis und Antrieb, durch verbesserteTechnik und Vorsicht an Menschenleben und Gesundheit zu sparen. Der ganze körper-liche Zustand der Masse des Volkes ist durch die Krankenkassen, die Krankenhäuser, dieAusdehnung der ärztlichen Thätigkeit ein weMtlich besserer geworden. Eine unsagbareSumme von Krankheit, Leiden und Schmerzen ist gemildert oder verhindert worden.Die besseren und intelligenteren Unternehmer spotten bereits über diejenigen, welche dieKosten unserer Zwangsversicherung beklagen, in ihnen ein Hindernis der deutschen Konkurrenzfähigkeit sehen; sie erkennen, daß die gebrachten Opser sich reichlich durch diegroße Leistungsfähigkeit unserer Arbeiter bezahlt machen. —
Wollen wir, um zum Schluß das über England, Frankreich und Deutschland Gesagte zu ergänzen und in weiteres Licht zu stellen, kurz anführen, was seit derletzten Generation im Auslande infolge desdeutschenVorbildesim Arbeiter-versicherungswesen geschaffen ist, so müssen wir uns sür die meisten Länder mit einigenNotizen begnügen; nur die leider gescheiterten Gesamtpläne einer Zwangsversichcrungder Schweiz und Schwedens wollen wir kurz in den Grundzügen darlegen, weil sie geradeauch für Deutschland sehr lehrreich sind.
In der Krankenversicherung haben die geringsten Fortschritte stattgefunden.Nur Österreich und Ungarn haben durch die Gesetze von 1888 und 1889, Luxemburgdurch das Gesetz von 1901 den Zwang sür die gewerblichen Arbeiter eingeführt, Frank-reich hat 1894 für seine Bergleute dasselbe gewagt. Italien (1886), Belgien (1894),Schweden (1891), Dänemark (1892), Finnland (1897) haben sür ihre srciwilligenKrankenkassen neuere Gesetze gegeben, teilweise den unter die Gesetze sich stellenden öffent-liche Zuschüsse bewilligt. Die französische und englische Entwickelung ist in ihren altenBahnen geblieben. Die Zahl der gegen Krankheit Versicherten ist überall unerheblichund auf die Gewerbe beschränkt; nach Zacher sind versichert in Italien aus 9 Mill.Lohnarbeiter 1 Mill., in Belgien auf 2 Mill. 136 000, in Schweden auf 0,8 Mill.140 000, in Dänemark auf 0,3 Mill. 154 000.
Viel erheblicher sind die Fortschritte in der H aftp fli cht g es etz g e b u n g und imUnfallversicherungswesen. Österreich hat durch seine Gesetze von 1887 und 1894die deutsche Zwangsversicherung für Gewerbe und landwirtschaftlichen Motorenbetriebnachgeahmt; es bestehen dafür sieben Provinzialanstalten, in welchen 224 307 Betriebemit 1,9 Mill. Arbeitern (von 7,5 Mill. Lohnarbeitern) gegen Unfall versichert sind.