408 Drittes Buch. Tcr gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^866
klasse mächtig für ein bestimmtes großes Ziel begeistert, wenn die öffentliche Meinungvon der Rechtmäßigkeit des Zieles überzeugt wäre, und wenn die Arbeitseinstellungnicht als Gewaltanwendung, fondern nur als eine Bethätigung der Koalitionsfreiheiterschiene. Wann wird das aber zutreffen?
So wie jetzt die Dinge liegen, wird sie stets von einer Minderheit der Arbeiterder Masse oktroyiert werden, als Revolution erscheinen, sofort die ganze Volkswirtschaftlähmen, namenloses Elend erzeugen, eine starke Reaktion zum Schaden der Arbeiterhervorrufen. Die vernünftigen Arbeiterführer müssen solche thörichte Versuche bekämpfen.Jaures thut es auch, wenn er gleich die Furcht der oberen Klassen vor der allgemeinenArbeitseinstellung als psychologisches Druckmittel erhalten will.
Wo den Kohlen- und Verkehrsarbeitern durch gesetzlich geordnete, erzwungeneFriedensvermittelung bei Streitigkeiten und durch Kontrakte auf Wochen oder Monatedie Arbeitseinstellung erschwert ist, wird ohnedies ein Generalstreik schwer zu ständekommen. Wir kommen auf einen Vorschlag hiefür nachher (S. 417).
i) Neben diesem Kampfmittel der Streiks hat sich das andere ausgebildet, daseine Wiederbelebung der früher durch die Gesetzgebung verpönten wirtschaftlichen Ver-rufs erklärung darstellt: die Arbeiterorganisationen erklären bestimmte Waren, die ineiner nach ihrer Ansicht socialpolitisch verwerflichen Weise hergestellt sind, die aus Be-trieben stammen, welche sie bekämpfen, unter Umständen auch die Verkaufsgeschäfte, dieWirtshäuser, die sie führen, in Verruf; und die Unternehmerverbände machen sich ver-bindlich, gewisse Arbeiter, weil sie einem Gewerkverein angehören, bei einem Streik eineRolle gespielt u. s. w., nicht mehr anzustellen; sie fertigen sogenannte s chw arz e Listenhierüber an, die sie in ihren Verbänden verbreiten. Der Verruf bestimmter Waren —nach einem Jrländer Boykott genannt — ist hauptsächlich in den Vereinigten Staaten ausgebildet worden, wo die Arbeiter z. B. sür Cigarren es erzwungen haben, daß sieihnen Marken aufdrücken, Zettel (ladsl) beilegen, welche den Konsumenten deutlich an-zeigen, daß die Waren mit anständiger Arbeiterbehandlung hergestellt seien. Jetzt findenBoykotts auch vielfach in Europa statt. Die Versuche, hiegegen strafrechtlich ein-zuschreiten — in Deutschland durch Bestrafung als grober Unfug — dürften sich nichtals haltbar erweisen, zumal wenn dieselbe Judikatur die schwarzen Listen unbedingtzuläßt. So störend beide Kampfmittel sein mögen, so lassen sie sich doch noch wenigerdurch Strafen ohne weiteres beseitigen als die Ausstände und Aussperrungen, so langeman die Freiheit von Kaus und Verkauf auf dem Markte aufrecht erhalten will.
k) Endlich ist die tief einschneidende S traf g ew alt und Strafjustiz zu erwähnen,die sich in den Arbeiter- und Unternehmervereinen der letzten 50 Jahre ent-wickelt hat. Sie wurde das Mittel, die Vereine zusammen zu halten, ihren Vorstands-und Majoritätsbeschlüssen größeren Nachdruck zu verleihen. Verweise, Geldstrafen, zeit-weise oder gänzliche Ausschließung kommen überall vor, und diese Strafen werden fumma-risch verhängt, die Betroffenen werden oft kaum gehört. Die Ausschließung bedeutet fürden Unternehmer und den Arbeiter vielfach große pekuniäre Verluste, ja häufig die Ver-nichtung der wirtschaftlichen Existenz. Wer vom Börsenverein deutscher Buchhändlerausgeschlossen wird, ist es eigentlich auch vom Gewerbe des Buchhandels. Wer vomGewerkvereine ausgeschlossen wird, findet teilweise nur schwer eine Arbeitsstelle, verliertjedenfalls seinen Anteil am Vereinsvermögen, sofern hiegegen nicht schon gesetzlicherSchutz verliehen ist. Die Gründe der Ausschließung sind meist statutarisch sehr vagebestimmt; es heißt oft nur: „wer die Interessen des Vereins schädigt" ; unter Umständenfliegt hinaus, wer nur Opposition macht. Rechtsmittel dagegen gibt es meist nicht. Nur inden großen Vereinen ist in der Regel ein Appell von den Lokal- an die Centralorganemöglich. Der Art. 152 Abs. 2 der deutschen Gewerbeordnung, wonach alle diese Ver-abredungen unverbindlich sein sollen, hat nirgends gehindert, daß die Vereine Mittelfinden, ihre Sprüche durchzuführen, z. B. einen Arbeitgeber, der eine arbeiterfeindlichePolitik nicht mitmachte, sofort durch das Mittel der von ihm beim Verbände hinter-legten Solawechsel um Tausende zu strafen. Im englischen Maschinenbauerkampf von1897/98 wurden die großen Firmen nur dadurch zusammengehalten, daß man denen,