Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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Gcwerbegcrichte und Vermittelungsorgane.

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Mittelung auf einander los. Große Reibung, Streit, Rechtsunsicherheit in wachsendemMaße mußte eintreten.

Über kurz oder lang mußte man einsehen, daß man sich damit aus falschem Wegebefand. Immer dringlicher traten zwei Bedürfnisse hervor, die Befriedigungheischten. Man mußte einmal sür die Entscheidung d er Streitigkeiten überdas bestehende Arbeitsrecht, über die abgeschlossenen Arbeitsverträge be-sondere Organe schaffen, die sie billig und rasch erledigten; die gewöhnlichen Gerichtearbeiten sast in allen Ländern so teuer und so langsam, daß eine Verweisung aus sie derRechtsverweigerung sür die Arbeiter gleich kam und so deren Mißstimmung und Haßin gesährlicher Weise steigerte. Und man mußte weiter für die allgemeinenStreitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern über künstige Verträge,über die stete Anpassung derselben an die Technik, die Marktlage, an die wachsendenHumanitären und Lohnsorderungen typische VerHand lungssormen, Ver-mittler, Instanzen schaffen, welche die ^Einigung erleichterten, unter UmständenSchiedssprüche abgaben.

Das erstere geschah in Frankreich durch die schon von Napoleon I. geschaffenenoousöils äs xruä'Iioinmös mit lokaler Kompetenz, die in verschiedenen Ländern,z. B. Belgien, in der Rheinprovinz nachgeahmt wurden, in Großbritannien durch ge-willkürte kleine Schiedsgerichte für bestimmte Industrien, welche gemeinsam vonden Verbänden der Arbeitgeber und Arbeiter geschaffen wurden, aus den zwei Sekretärenderselben oder wenigen gewählten Vertretern bestehen (Mut eommittss); sie haben auchin anderen Ländern Nachahmung gefunden. In Deutschland hat man lange die Ge-meindeorgane mit der Entscheidung solcher Streitigkeiten betraut, von 18731900 dannaber an der Schaffung lokaler Gewerbegerichte gearbeitet, die seit dem Gesetz vom29. Juli 1890 (verbessert 30. Juni 1900) in größerer Zahl thätig, mit Arbeitern undArbeitgebern, unter einem Beamten als Vorsitzenden, besetzt, sehr günstig gewirkt haben,1896 z. B. 67 5S6 Streitfälle zu erledigen hatten. In Belgien kamen vor 30 eon-seils äs xruck'Iiommes 1898 7872 Streitfälle.

Viel schwieriger ist die andere Aufgabe: wenn ein Streit zum Ausstand geführthat, wenn die Arbeitsbedingungen sür große Betriebe und ganze Gewerbe einheitlichund neu zu ordnen sind, wenn dabei verschiedene Grundaussassungen über das Arbeits-verhältnis, über die Arbeitszeit, über die Berechtigung von Lohnsorderungen, über dieLohnsysteme sich gegenüber stehen, wenn aus der Erbitterung, dem Hasse, dem erregtenGesühl, dem Kitzel der Machtprobe heraus, sür Hunderte und Tausende eine Neuordnungund Einigung gelingen soll, welche allen Unternehmern und allen Arbeitern genehmsein, ihre individuelle Billigung finden muß; dann ist ein unsäglich schwieriges Problemaufgestellt, an dessen Lösung nun seit einem Menschenalter gearbeitet wird.

Es könnte scheinen, alle Schwierigkeiten wären behoben, wenn man sofort staat-lich e S ch i e d s g eri ch t e schüfe, welche die Beteiligten hören und dann zwingende Ent-scheidungen gäben. Das setzte aber bei unvermittelter Einführung, bei mangelnderOrganisation beider Teile voraus, daß man von feiten des Staates unsere großen Unter-nehmungen zu gewissen Geschäften und Preisen, zu einer gewissen Höhe der Produktionzwingen, daß man alle Löhne durch die staatliche Gewalt bestimmen könnte, daß manein Mittel hätte, sür Wochen und Monate Tausende von Personen zur Annahme undBesolgung von solchen Schiedsgerichtssprüchen zu bringen. Kurz, dieser Ausweg setztedie weisesten, allwissendsten Schiedsgerichtshöse voraus, welche zugleich besser als diegenialsten Bankdirektorcn und Kartellleiter die ganze Volks- und Weltwirtschaft über-blickten und deshalb fähig wären, sie zu leiten. Der Weg ist also nicht ohne weiteresoder nur bescheiden an einzelnen Punkten nach längerer Vorbereitung gangbar.

Man muß zunächst daran festhalten, daß es nach unserm Recht und unserer wirt-schaftlichen Verfassung, nach Sitte und Überzeugungen der Beteiligten sich um sreie Ent-schließungen der einzelnen Arbeitgeber und -nehmer handelt, daß also zunächst nur sreieVereinbarungen zwischen beiden Gruppen uns helfen können und zwar solche, zuwelchen wenigstens bestimmte und zwar die einflußreicheren Teile beider Seiten zu-gestimmt haben; ist das erreicht, so werden die Widerstrebenden über kurz oder lang