414 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^872
gilt dies von manchen frei gewillkürten, wie von vielen staatlich eingesetzten Organen.Zu den ersteren zählen die Einrichtungen mehrerer größerer englischen und amerika-nischen Industrien, die des deutschen Buchdruckes u. s. w. Die erwähnten Abmachungender nordamerikanischen Maschinenindustrie vom 17. März und 16. November 1900,wobei 3 Milliarden Dollars Kapital und 100 000 Arbeiter paktierten, sieht erst lokale,dann nationale Entscheidungen vor. In den australischen Gesetzen sind Distriktshöfe fürdie Einigung, ein Centralhos für das Schiedsverfahren eingeführt. Der Plan desenglischen Handelsministers Ritschie vom Februar 1899, der am Widerspruch des parla-mentarischen Unternehmerausschusses zunächst scheiterte, aber von der Irou Iraäe ^.sso-cmtion gebilligt wurde, sieht ebenfalls einen Centralschiedsgerichtshof sür alle Gewerbe vor.Überall ist das Motiv dasselbe: für solche centrale Instanzen sind als Vorsitzende undBeisitzer die ersten Persönlichkeiten des Landes zu gewinnen, wie in den VereinigtenStaaten jetzt eben Präsident Roosevelt selbst eingriff. Die lokalen Leidenschaften, dieErinnerung an die Kämpse müssen in dem Schiedsspruch und seiner Vorbereitung garkeine Rolle spielen.
3. Die Gruudsätzesür Einigung und Schiedsspruch müssen stets gewonnen werdenaus der zuverlässigen Prüsung der wirtschaftlichen Thatsachen, des Angebotesund der Nachfrage, der Stärke und der Mittel der Organisationen, der augenblicklichenLage und Konkurrenzfähigkeit des Gewerbes, der Möglichkeit des Ersatzes der Arbeiteru. s. w. Die Friedensstistung ist stets um so leichter, je mehr sich Angebot undNachfrage die Wage halten, je gleicher die beiderseitige Macht ist. Weichen sie voneinander ab, aber nicht allzu stark, so ist immer noch die Einigung möglich, solange ein Nachgeben von der einen oder anderen Seite erzielt wird. Wo die Unter-nehmer ein Monopol oder von auswärtiger Konkurrenz wenig zu sürchten haben, istdie Einigung deswegen leichter, weil sie Konzessionen an die Arbeiter ohne Schwierig-keit aus die Preise schlagen können. Ist das nicht der Fall, wie in den Stapel-industrien des Weltmarktes, so müssen die Arbeiter lernen, daß sie während derBaissekonjunktur nachgeben, Opser bringen müssen. Die Erhaltung der Konkurrenz-fähigkeit, der technische und Betriebsfortschritt der Industrie muß auch für sie dasoberste Gebot werden. Ist durch große Marktveräuderungen die Macht zeitweise sürdie Arbeitgeber, zeitweise für die Arbeiter über alle gewöhnlichen Verhältnisse gesteigert,so wird leicht die Einigung mißlingen: die auf ihr augenblickliches Übergewicht Pochen-den fordern zu viel. Die erziehende Macht der Verhandlungen wird aber auch hiernach und nach mäßigend wirken.
Wo man um Zahlen streitet, um bloße Erhöhung und Erniedrigung des Lohnesund der Arbeitszeit, ist zuletzt die Einigung sür vernünftige Menschen nie so schwierig,wie wenn man um Einrichtungen und Principien kämpst. Das erstere ist z. B. auchder Fall in Bezug auf den Aus- und Einfahrtdienst im Bergwerk, auf die erlaubteLehrlingszahl; das letztere, wenn man um Tag- oder Stücklohn, um Gruppenakkord,um die ganzen Gründe für die Lohnbestimmung streitet. Mit Recht weisen die Webbsnach, daß alle Schiedsgerichtsentscheidungen in England da leicht waren und sich leichtAnerkennung verschafften, wo Unternehmer und Arbeiter zu demselben Princip sich be-kannten, z. B. zu dem, die Löhne sollten nach den Verkaufspreisen der Kohle, desEisens u. s. w. schwanken, daß sie aber schwierig wurden, sobald entgegenstehende Prin-cipien (z. B. ob Lohn nach den Verkaufspreisen oder Forderung auskömmlicher Löhne zumLeben), einander gegenüber standen. Alle diese Fragen münden zuletzt in die Gerechtig-keitsgesühle und -Vorstellungen, welche die Menschen stets mit besonderer Kraft erfassen.Diese und die ganzen sittlichen Ideale, welche bei allen Einigungs- und Schiedsverfahrenden Hintergrund bilden, müssen in jedem Gewerbe, in jedem Lande sich zuletzt zu einergewissen Einheit in dem Kreise der Beteiligten durchringen; dann ist die Einigungwieder möglich, dann werden die entsprechenden Schiedssprüche wieder ohne Schwierig-keit ertragen.
Der schärsste Gegensatz zeigt sich meist noch, heute wenn die Arbeitervertreter imInteresse der Lohnhöhe oder der sonstigen Arbeitsbedingungen verlangen, über die