Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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Die Marktlage und die Einigungsmöglichkeiten.

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Größe der Produktion und die Produktionsmethoden mitzureden. Das verletzt dieMehrzahl der Unternehmer und ihre Anwälte heute meist noch so, daß damit jede Ver-ständigung aufhört, und auch warme Arbeiteranwälte in England bezeichnen diesePunkte als ein noli ms ttMAöi-s. Dennoch liegt Derartiges in der Zeit der Kartellezu nahe. Warum soll nicht in der niedergehenden Konjunktur das Geschäft statt durchstarke Lohnherabsetzung durch planmäßige Produktionseinschränkung vor zu großen Ver-lusten geschützt werden? Einer der größten Grubenbesitzer, Sir George Elliot, schlugDerartiges für die englische Kohlenindustrie bei der niedergehenden Konjunktur 1893bis 1396 vor. Und neuestens sind in einer Reihe kleinerer Industrien in England durch Mr. E. I. Smith sogenannte Allianzen gegründet worden, d. h. Unternehmer-kartelle, welche mit den Gewerkvereinen ihrer Arbeiter vertragsmäßig verbündet sind,zugleich mit den Preisen die Löhne hochzuhalten. Der Plan ging von den Unter-nehmern aus, welche die Entstehung der Gewerkvereine teilweise erst veranlaßten, umdamit ihr Kartell zu stärken. Die Unternehmer versprechen, nur Mitglieder des mitihrem Kartell Verbündeten Gewerkvereines zu beschäftigen; die Arbeiter, nur bei Ge-schäften zu arbeiten, die zum Kartell gehören: so soll die Erhaltung gerechter und be-rechtigter Verkausspreise und eines gewissen Minimalgewinnes und daneben die Rege-lung der Löhne nach den Verkaufspreisen mit Prämien über die bisherigen Löhne erzieltwerden. Jede künstige Preiserhöhung der Waren muß von den Arbeitern genehmigtwerden; sie werden nur dasür sein, wenn dadurch der Konsum und damit die Be-schäftigungsgelegenheit nicht eingeschränkt wird. Keine der gebildeten zahlreichen Allianzenhat sich bisher wieder ausgelöst. Liefman sagt mit Recht, hier sei nicht durch ein Eini-gungsamt ein bewaffneter Friede, sondern eine dauernde Interessengemeinschaft her-gestellt. Die Entwickelung ist nur möglich mit gelernten Arbeitern, mit Unternehmernvon großer socialer Einsicht, in Gebieten, wo Kartelle ohne die Hülfe der Arbeiter sichschwer halten. Auch auf dem Kontinent fehlt es nicht an ähnlichen Ansätzen: der ost-schweizerische Centralverband der Stickereiindustrie, einige rheinische Kleineisenindustrie-verbände, auch in gewissem Sinne die Tarisgemeinschaft der deutschen Buchdrucker er-streben oder erstrebten Ähnliches. Das Wichtigste wäre, wenn durch solche Bildungenzugleich die Einwirkung starker Konjunkturschwankung auf Preise, Löhne, Geschäfts-gründung ermäßigt werden könnte. Liefmann hofft, der Staat selbst könnte bei gesetz-licher Regelung des Kartellwesens aus derartige Bildungen hinwirken; es müßte dannbei den Beratungen über Produktionskosten, Preis und Lohn ein Staatskommissarausschlaggebend mitwirken.

4. Ist Derartiges noch in weiter Ferne, so wird doch durch freiwillig zu ständegekommene Einigungen und Schiedssprüche, wie sie überall jetzt zunehmen, eines erreicht:Ruhe und Friede auf eine gewisse Zeit. Keine kollektive Abmachung über dieArbeitsbedingungen kann sür immer gelten, aber jede wird auf eine bestimmte Zeit, auf3, 6, 12 Monate sich erstrecken oder mit gewissen längeren Kündigungsfristen ge-schlossen werden können. Eine periodische Revision durch dieselben Organe, welche daserste Mal Friede gestiftet, bahnt sich so meist von selbst an. In dem tief einschneidendenGenfer Gesetz von 1900 über Arbeitskollektivverträge ist vorgesehen, daß sie höchstens5 Jahre gelten, aber jederzeit auf Verlangen der Mehrheit kündbar sind. In Neusee-land gelten Kollektivarbeitsverträge, die beim obersten Gericht eingetragen sind, höchstens3 Jahre. Auch die Minimallohnregulierungen in der australischen Kolonie Viktoriawerden von den Lohnämtern der einzelnen Industrien auf bestimmte Zeit, höchstensauf ö Jahre, verfügt. Das Gesetz von Massachusetts bestimmt, daß die Parteien, dieeinen Schiedsspruch gefordert, ihn mindestens 6 Monate gelten lassen müssen, ihn dann60 Tage vor Schluß seiner Gültigkeit kündigen können. Das wichtige amerikanischeBundesgesetz über Eisenbahnstreitigkeiten, die mehrere Staaten betreffen, vom 1. Juni1898 verfügt, daß das von beiden Seiten angerufene Schiedsgericht Urteile auf einJahr erlasse; die einzelnen Beteiligten müssen 3 Monate nach dem Spruch mindestensin Dienst bleiben, 30 Tage vorher kündigen, wenn sie den Dienst verlassen wollen.Der Friedensschluß im Berliner Baugewerbe (Juni 1899) sieht alljährliche Neuregelung