438 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. ^896
Gewinne die Kapitalentwertung zur Folge haben. Und es wird in der Hauptsache keinZweifel sein, daß die Gewinnerhöhung oder -Verminderung die Ursache, der er-höhte oder verminderte Kapitalwert dieFolge ist und nicht umgekehrt. Es handeltsich um eine Erscheinung, welche die Einkommensverteilung allgemein beeinflußt. Dieerhöhten oder verminderten Gewinne erhöhen oder vermindern das Vermögen und seine Rente.Die Anfänge solcher Gewinnerhöhung werden fast immer durch gewisse technische Betriebs- undVerkehrssortschritte bei Unternehmern und Handelsleuten geschaffen oder veranlaßt; aberdie Gewinne werden dann konsolidiert, sie werden in verschiedener Rechtsform zu ver-erblichen Vermögensrenten, zur Grundlage von arbeitslosem Renteneinkommen und sozu einem Gegenstand des Streites, des Neides, unter Umständen der gesetzlichen Eingriffe.
Die bekannteste, am frühesten erörterte Art dieser Gewinn- und Renten-bildung ist die in Zusammenhang mit dem landwirtschaftlichen Betriebe und Grundbesitzsich einstellende. An sie schließt sich die städtische Boden- und Hausrente; dann kommt dieRente von geschäftlichen Kapitalanlagen, Bergwerken, Fabriken, Aktiengesellschaften hinzu.Wir erörtern hauptsächlich die beiden ersten Arten der Rentenbildung, sügen dann einigeWorte über die dritte hinzu.
Wo der landwirtschaftliche Betrieb auf halbwegs fruchtbarem Boden einigeFortschritte gemacht, der jährliche Reinertrag eine gewisse Stetigkeit erreicht hatte, erlangteder bebaute Boden einen gewissen Wert schon infolge der Urbarmachung, und der regel-mäßigen Bestellung, und bald stieg mit dem Getreidebau und der Viehzucht der Rein-ertrag so, daß Abgabe von Ernteteilen, später von Teilen des Geldertrages an die Ge-meinde, den Häuptling, den Grundherrn möglich wurde, daß von derselben Hufe zweiFamilien und mehr und zwar auskömmlich, ja gut leben konnten, wo früher bei un-vollkommener Technik kaum eine hatte bestehen können. Und wo ein steigender Absatzder ländlichen Produkte nach der Stadt begann, wo erst 4—5, dann 10 und 20, zuletzt40 und mehr Prozent der Bevölkerung von gekauftem Getreide, Fleisch, Milch und Käselebten, da wuchsen die Geldreinerträge weiter, und dementsprechend stieg der Gewinn desBewirtschafters, der Eigentümer war, und dementsprechend der Wert seines Bodens.Steigende Preise der verkäuflichen Produkte und landwirtschaftliche Fortschritte gingenmeist parallel, die ersteren ermunterten zu den letzteren.
In der älteren Zeit führte dieser Prozeß zu der seudalen Versassung desGrundeigentums. Der Obereigentümer, Grund-oder Gutsherr erhielt einen Teil desgestiegenen Gewinnes; waren seine Rechte fixiert, so kam das sp ätere Steigen, wie wirschon öster angedeutet (z. B. I S. 292, 375—376), dem halb- oder unfreien Bauern zugute; konnte er die Lasten des Bauern beliebig erhöhen, so that er es mit dem Steigen desErtrages; der Bauer blieb nur vereinzelt in gleicher Lage, meist kam er in schlechtere; immerhing die Teilung zwischen Grundherrn und Bauern von der ganzen Agrar- und poli-tischen Verfassung ab. Die schwere Beweglichkeit aller Verhältnisse, die patriarchalischenBeziehungen zwischen Grundherrn und Hörigem, VerPächter und Pächter verhindertenvielfach, daß die steigenden Gewinne sich voll in höhere Renten und Bodenwerte um-setzten. Oft stiegen auch die Reinerträge in älterer Zeit Jahrzehnte oder Jahrhundertelang gar nicht.
Erst wo das freie private Grundeigentum, wie in Norditalien , Nord-frankreich, Belgien u. s. w. seit dem 15.—18. Jahrhundert, im übrigen Europa seit dem 19.ganz gesiegt hatte, wo an Stelle der bäuerlich-seudalen Abhängigkeit die Geldverpachtungauf Zeit trat, auch für den landwirtschaftlichen Betrieb und Besitz die Geldrechnung,und die Erzielung steigender Gelderträge allgemeines Princip geworden war, entstandenfür das Leben und die wissenschaftliche Forschung und zwar zuerst in England undFrankreich im 18. und Anfang des 19.Jahrhunderts die Fragen nach dem Wesen unddenUrsachen des landwirtschaftlichen Gewinnes und derRenten, welche verpachtetesoder selbstbewirtschaftetes Grundeigentum gebe. Diese Reinerträge und Renten, diesogenannte Grundrente, erscheinen zuerst (den Physiokraten, Anderson, A. Smith)in einer Zeit landwirtschaftlicher Fortschritte (in England hatten eben die Segnungendes Fruchtwechsels begonnen) als ein Geschenk der überreichen Natur, als eine heilsame