504 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen.
Priestertümern und Göttern, durch die scharfe Ausbildung der Amtsgewalten aus-zeichnete. Schon die Könige hatten die Blutrache beseitigt, die Sühnung des Mordeszur Staatssache gemacht. Auch die ihnen zu Anfang des fünften Jahrhunderts folgendengewählten Jahresbeamten, die Konsuln sowie die anderen Amtsträger, hatten eine seltenumfassende, schroff befehlende Amtsgewalt, so sehr sie der Kontrolle der Bürger, demWiderspruchsrecht der Kollegen, die jede Amtshandlung hindern konnten, event, derKlage nach Endigung des Amtes unterlagen. Die Griechen hatten gegen 500 v. Chr.eine ideale weitausgreifende Staatsidee, die Römer hatten fast zur selben Zeitdie Amtsgewalten des Rechtsstaates ausgebildet.
In diesem Staate stehen sich auch die zwei geschiedenen socialen Klassen, diePatrizier und Plebejer, ähnlich wie in Griechenland , gegenüber. Die Patrizier alseine Klasse etwas größerer Grundbesitzer mit großen Herden, einigen Sklaven, nichtohne Beteiligung am Handel, der aber mehr ein passiver, nicht stark entwickelter ist;aber diese patrizischen Großbauern sind zugleich Priester, Offiziere, Amtsinhaber derJahresämter, Patrone oder Grundherren ihrer bäuerlichen plebejischen kleinen Nachbarn,vereinzelt auch schon ihre Gläubiger; die Naturalwirtschaft herrscht noch vor. Die ihnengegenüberstehenden Plebejer, durch die Geschlechtsverfassung ganz von ihnen getrennt,sind kleine Garten- und Landbesitzer, ihr Acker ist klein, ihre Weiden sind ziemlich groß;sie sind gewöhnt zugleich als Milizsoldaten jährlich einen oder ein paar kurze Fcldzüge zumachen. Nicht große, grundverschiedene Wirtschaftsinteressen scheiden die beiden Klassen,beide sind naturalwirtschaftliche, kriegerische Bauern, beide wollen mehr Land, freilichschon frühe mit dem Unterschied, daß die Patrizier mehr auf Ausdehnung ihrer Vieh-und Sklavenwirtschast, die Plebejer auf kleine Hufen für ihre jüngeren Söhne zielen.Die kriegerische agrarische Ausdehnung ist das Band, das sie immer wieder einigt.Als streitig zwischen ihnen erscheint zunächst die Abstreifung der plebejischen Abhängig-keit, das Maß der politischen und pricsterlichen Ehren- und Amtsrechte, die den Plebejerneinzuräumen seien, der Nutzungsanteil am eroberten Lande, die Ordnung des Schuld-rechtes, die Beseitigung der plebejischen Verschuldung, die Ehe zwischen Plebejern undPatriziern, die Forderung eines festen, aufgezeichneten Rechtes. Die sagenhafte Geschichtehat spätere geldwirtschaftliche Klassenkämpfe in die Zeit Von 600—300 v. Chr. hinein-verlegt. In dieser ganzen Epoche vollzieht sich das Ringen um die Ausgleichung dersocialen Gegensätze, nicht ohne harte Zusammenstöße, doch stets so, daß die Plebejer nichtunterdrückt werden, emporkommen, sich Rechtsgleichheit und politischen Einfluß erkämpfen.Die kluge Nachgiebigkeit der Aristokratie, das Maßhalten der Plebejer über-wiegt in dieser großen älteren Zeit bis zu 282 resp. 262 v. Chr., bis ganz Italien mitAusnahme Tarents unterworfen ist. Bleiben wir bei dieser Epoche noch einen Moment.
Die Plebejer erhielten zunächst, als Sondergemeinde organisiert, ihre machtvolleneigenen Beamten, die Tribune, die jedes Gesetz hindern konnten; sie bekamen von 589bis 409 den Zugang zu allen Ämtern, ja zum Senat, 300 zu den höchsten Priester-würden, 445 das Connubium. Im ganzen überließen sie die Ämter der tüchtigenAristokratie, aber die großen plebejischen Konsuln und Heerführer, wie Dentatus, habendoch gerade 300—280 die eigentliche Entscheidung gehabt. Die städtische Plebs, dievom Handel und Handwerk lebenden Freigelassenen, waren einflußlos. In der Volks-versammlung, die nach geographischen Bezirken (Tribus) und nach Vermögensklassenabstimmte, hatte nur der Grundbesitzer von einigen Morgen auswärts Stimme undGewicht; die Glieder der Volksversammlung bildeten das Heer. Der Schwerpunkt desHeeres lag in der Phalanx der Klein- und Mittelbauern. Der militärische Geist be-herrschte die Volksversammlung; man trat geschlossen an, man debattierte nicht, hörtenur die Beamten an, stimmte schweigend ab. Die Patrizier und die wohlhabendgewordenen Plebejer, die beide dem Kleinbauern als Nachbarn rechtlichen Rat erteilten,wie sie sie im Feld kommandierten, bildeten, soweit sie hohe Ämter bekleideten, denSenat; die Konsuln leiteten den Senat und die Volksversammlung. Rom wurde von500 bis über 200 v. Chr. von einer Amts- und Besitzaristokratie regiert, wie die Weltkeine zweite gesehen; Züge von Klassenregiment fehlten nicht, aber sie traten zurück und