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Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^97»
die Tyrannenhäuser, viel dauernder als einst in Griechenland, an die Stelle. In Eng-land und Frankreich erhebt sich das Königtum schon im 11.—13. Jahrhundert wiederzu neuer Macht. Vom 15.—19. Jahrhundert vollends findet die neue große nationaleStaatenbildung unter Leitung großer erblicher Fürstenhäuser statt. Die republikanischeZeit mit ihren furchtbaren Klassenkämpsen blieb hierdurch den neuen Völkern im ganzenund großen ebenso erspart wie die Rettung aus ihr durch eine brutale Militär- undSoldatendiktatur. Die Kämpfe zwischen Adel und Königtum führen meist zur ständischenVerfassung, später zur konstitutionellen. Beide Formen traten gewiß überwiegend inunvollkommener Ausbildung auf, beide schlössen zeitweise übermächtige Klasseneinflüssenicht aus. Beide aber stellen einen Verfassungsfortfchritt ohne gleichen gegenüber denantiken Zuständen dar. Das Extreni von Klassenmißbrauch und Klassenherrschaft in derantiken Geschichte entspringt doch aus dem unmöglichen Versuch, mit der in dem Stadt-staat ausgebildeten souveränen Volksversammlung neue große Staaten zu regieren.Leidenschaft, Zufall, Terrorismus, Käuflichkeit, Pöbelherrschaft wurden in diesen späterenVolksversammlungen bestimmend. Nichts Derartiges zeigt das neuere Verfasfungsleben ;jedes Parlament steht turmhoch über jeder Volksversammlung.
Dazu kommt, daß die sociale Differenzierung, der Fortschritt der Geld- und Kredit-wirtschaft sich in den neueren Staaten, auf ihren größeren agrarischen Flächen, viellangsamer als in Griechenland und Rom durchsetzte. Die Umbildung der wirtschaftlichenMotive, des ganzen Seelenlebens, der Institutionen war damit ebenfalls langsamer,von weniger Gefahren begleitet. Auch der ruhigere germanisch-nordifche Volkscharakter,sowie der Einfluß des Christentums, die lange und einheitliche Beherrschung aller Klassenbis ins 18. und 19. Jahrhundert durch die christlichen Ideale und Lehren, ermäßigtedie Spannungen, hielt die Leidenschaften, die Gehässigkeiten, die Korruption mehr zurück.Der harte wucherische Egoismus bildete sich nicht mehr so aus, das Mitleid, das socialeVerantwortlichkeitsgefühl wurden im ganzen doch stärker. Alle socialen Institutionenblieben menschlicher als in den antiken Staaten.
Die unteren Klassen entarteten nie so wie im Altertum zu einem auf Staats-kosten gefütterten, amüsierten, arbeitsscheuen Pöbel, sondern blieben fleißige Arbeiter,Tagelöhner, Hausindustrielle und Kleinbauern. Die antike Sklaverei, erst durch diehabsüchtigen Kapitalisten und Unternehmer des sinkenden geldwirtschaftlichen Griechen-lands und Roms zu einer gänzlich barbarischen, ausbeuterischen Institution gemacht,war von etwa 300 n. Chr. an durch Sitte und Recht, Christentum und veränderteWirtfchaftsbedingungen gemildert worden, wie wir bereits gesehen. Das Institut ansich dauerte formell und vereinzelt zwar bis 1200, ja bis 1500 n. Chr. fort, verschwandaber dann vollständig. Und als sie von 1700 an in den europäischen Kolonienunter ähnlichen Bedingungen wie im Altertum sich wieder einstellte und verbreitete,wagte man sie doch in Europa nicht wieder herzustellen, und trat ihr im 19. Jahrhundertdas Rechtsbewußtsein der Kulturvölker und die starke Staatsgewalt in den Kolonienso entgegen, daß sie auch da, wo eine gewisse Unfreiheit vielleicht noch am Platze gewesenwäre, wo ihr Verbot den wirtschaftlichen Rückgang erzeugten, wieder verschwand. Dassociale Rechtsbewußtsein war stärker als das Wirtschaftsinteresse der Besitzenden.
Weder hundertjährige Bürger- und Klassenkriege mit ihren immer neuen Massen-morden und Massenkonfiskationen des Vermögens der Reichen, wie in Griechenland undRom, sind in der neueren Geschichte je vorgekommen, noch Arbeiter- und Sklavenkriege,gegen die man ganze Heere jahrelang vergeblich ausbot. Der Haß zwischen Reich undArm hat nie mehr die Höhe wie im Altertum vom 4. Jahrhunderte v. Chr. an erreicht.Selbst der extremste sociale Radikalismus steht heute auf viel höherer Stufe als derantike.
Doch kommen wir zum einzelnen, zunächst zur älteren Zeit bis gegen 1400.
Die germanischen Völker haben bereits erhebliche Standesunterschiede bei ihrerSeßhaftwerdung, wenn auch der freie Mann mit kleiner Habe überwiegt. Wir treffenKönigs- und Häuptlingsgeschlechter, einen Adel und neben den Freien Unsreie ver-schiedenen Grades; die Stände unterscheiden sich in den IsZes der ältesten Zeit durch