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Viertes Buch. Tie Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen.
Erwerb durch den Markt, Gewerbe und Handel lockten. Oft verschmolzen mehrere Land-gemeinden, oft dehnte ein Fronhof, eine Burg, ein Dorf sich aus; die älteren und neuenBewohner einigten sich rasch zu der von den Schranken des Feudalismus befreitenBürgerschaft. Stadtherren und Fürsten förderten vielfach die Bewegung durch Privilegien;auch Verschwörungen und Aufstände (in Frankreich die sogenannten Kommunen) halfenteilweise nach, das neue Stadtrecht, die unabhängige Selbstverwaltung des Rates durch-zusetzen. Die Bewegung war im ganzen eine friedliche; man würde nicht ohne starkeÜbertreibung sagen können, die Städte seien wesentlich durch Klassenkämpfe entstandenoder zu ihren Rechten gekommen. Innerhalb der aufkommenden Städte findet noch keineeigentliche Standestrennung Platz; Dienstmannen, Ritter, freie Bürger und Kaufleute,erst frei werdende Ackerbürger und besitzlose Handwerker gehen noch lange in einanderüber. In Italien , das nur vereinzelt einen hohen Adel kennt, sitzt die Ritterschaftmehr als sonstwo in den Städten. Erst im 13. Jahrhundert scheiden Beruf undBesitz die städtische Bevölkerung definitiv in die zwei Gruppen des Patriziats (Ge-schlechter) und der übrigen Bürgerschaft. Zur ersteren gehören die Ritter und Dienst-mannen, sowie die größeren städtischen Grundbesitzer, zur letzteren vor allem die Hand-werker, im ganzen auch die Kaufleute, die teilweise aber auch eine Mittelstellungeinnehmen; je größer irgendwo der Handel, desto mehr nehmen auch die Geschlechteran ihm teil. Die letzteren besetzen allein den Rat, führen allein die Patriarchalische,wenig kontrollierte Verwaltung. Die Bürgerschaft traut dem Rat, gehorcht ihm willig,weil er besser als Stadtherren und fürstliche Beamte die städtischen Interessen fördert;oft ist der Rat freilich auch noch ein halb bischöflicher oder landesherrlicher. In Italien versuchen die Staufer 1159—1250 eine Stadtregierung durch kaiserliche Einzelbeamte,Podcstas, einzuführen, die sich aber nicht halten kann. In Deutschland verbindet dererste Groll der Zünfte und niederen Bürgerschaft gegen die Ratsregierung sich da unddort mit den bischöflichen Stadtherren (Köln 1258, Straßburg 1266).
Die ganze spätere städtische Klassengeschichte (vom 13. Jahrhundert an) ist nunwesentlich abhängig von der Frage, ob die Städte einer festen großen verständigenRegierungsgewalt untergeordnet waren oder nicht. Daran fehlte es im ganzen inItalien und Deutschland, während es in England, in Frankreich , in Flandern mehroder weniger der Fall war. Wo König und Regierung, Fürstentum und Stadtherrendie Leitung behielten, da hinderten sie die brutalen Klassenkämpfe zwischen Stadt undLand ebenso wie die verzehrenden, von Jahrzehnt zu Jahrzehnt sich wiederholendenKämpfe zwifchen Bürgern und Pfaffen, Patriziat und Zünften, Stadtrat und gemeinerBürgerschaft, Reich und Arm; es handelte sich bei allen diesen Gegensätzen um Ver-fassungs- und Besitzfragen zugleich, sie steigerten sich zu Klassenkämpfen, wo die Regierunges nicht verstand einzugreifen, zu versöhnen und zu vermitteln.
In Italien , wo durch Übertragung der Grafenrechte an die Bischöfe frühe eigent-liche Stadtstaaten mit kleinen Territorialgebieten und voller Freiheit nach oben sichbilden, entsteht 1150—1500 eine hohe wirtschaftliche und sonstige städtische Kultur.Aber die Städte verzehren sich dabei durch den steten handelspolitischen Kampf untersich und durch die unaufhörlichen inneren patrizischen Faktions-, Verfassungs- undKlassenkämpfe, sowie durch Privatfehden aller Art, welche durch ihren blutigen Verlauf,ihre Verbannungen, Konfiskationen, durch ihre fast jährlich sich erneuernden Rechts-verändcrungen beinahe an die antiken erinnern. Das letzte Ende ist die schon vom 13. und14. Jahrhundert an beginnende, meist brutale, furchtbar harte Tyrannis von Heer-führern, großen Geldmännern, geistlichen Fürsten und zuletzt die Fremdherrschaft, dievom Ende des 15. Jahrhunderts bis ins 19. auf Italien lastet. Die Mißregiernngdes schönen Landes, die tiefe Herabwürdigung der unteren Klassen von 1500—1800 istdie Nachwirkung davon, daß von 1200—1500 das zufällige Spiel von Klassenkämpfen,Aufständen, Revolutionen, Gewaltthaten alle Schicksale bestimmt hat.
Den schroffsten Gegensatz hierzu bildet die en glisch e Geschichte: die normannischeMilitärmonarchie hat alle Klassen unter ihr hartes Regiment gebeugt; die Städte werdennie so selbständig wie in Italien und Deutschland , sie bleiben königliche Landstädte, aber