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Sociale Entwickelung und Klassenkämpfe der mittelalterlichen Städte.
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das Land hat auch keine Städtekriege, keine solche Zunstrcvolutionen und Patrizier-reaktionen gehabt; Stadt und Land lösen sich nie so voneinander; die Könige begünstigendie Städte srüh durch allerlei Freibriefe; schon im 13. Jahrhundert sitzen 160 Städteunter den Grafschaftsvertretern gemeinsam im Parlament, treiben bald mit ihnen ge-meinsame staatliche Wirtschaftspolitik. Die Rechts- und Steuergleichheit, die früheBeugung aller Stände unter königliche Richter, die versöhnliche Haltung von städtischerund ländlicher Aristokratie erspart dem Lande unendlich viel unnötige sociale Reibung.
In Deutschland haben die Städte in dem Versuche, sich zu Territorien aus-zuweiten, es nicht sehr weit gebracht; sie bleiben dem Könige und den Fürsten in loserWeise untergeordnet. Aber die freien und die gewöhnlichen Reichsstädte, die sogenannteneivitatss inixtas und viele größere Landstädte erringen doch eine große politische undwirtschaftliche Selbständigkeit. Die Reichs- und Hansestädte haben lange ein freiesBündnisrecht, führen Kriege, schließen Frieden wie Staaten. Der wirtschaftliche Interessen-gegensatz zwischen den Städten und dem niederen Adel, sowie den Fürsten steigert sich so,daß es zu verheerenden Kriegen, hauptsächlich 1386—88, 1446 — 50, zwischen ihnen kommt.Der König ist zu schwächlich, den zwei großen socialen Gruppen Frieden und billigenSchiedsspruch zu diktieren. Keine Partei siegt, man sucht sich nur gegenseitig so vielWie möglich zu schaden; die Ritter werden zu Schnapphähnen, die den Kaufmannszügenauflauern; auch die kriegführenden Städte machen vielfach nun Raubzüge aufs Landund freuen sich, wenn es dann durch sie mal recht billige Lebensmittel in der Stadtgiebt. Zu einer großen föderativen Städtepolitik reichen die Bündnisse der Städtenicht; früh versagt auch schon der Hansabund. Die auswärtige Stadtpolitik wird immerkurzsichtiger und schwächlicher, die Fürsten siegen schon 1389, 1450; auch in derReformationszeit ist die Stadtpolitik kurzsichtig. Der Sieg des Fürstentums schnürtvon 1400—1800 einer Stadt nach der andern die Lebensadern zu. Die Städte müssenvon 1600 an innerhalb der Territorien ein neues Leben beginnen.
Auch in ihren inneren Kämpfen fehlt meist die rechtsprechende und vermittelndeObergewalt. Die bloß lokalen Stadtherren, z. B. die Bischöfe, stehen nicht hoch genug,um zwischen Patriziat und Zünften gerecht die Wage zu halten. Nachdem von 1200bis 1450 die allein den Rat beherrschenden Geschlechter sich mehr und mehr als Standabgeschlossen, die Gewerbetreibenden in ihren Zünften sich organisiert, sich so zu einemMachtfaktor gemacht haben, kommt es hauptsächlich 1300—1450 zur Epoche der Zunft-revolutionen. Die Händel der Patrizicrfaktionen unter sich, die steigende Steuer- undSchuldenlast mit ihrer Heimlichkeit und finanziellen Überlastung der Mittel- und unterenKlassen, sowie die Frage der selbständigen Polizei- und Gerichtsgewalt der Zünftenebst anderen kleinen streitigen Punkten des Zunstrechts (Tuchausschnitt, Preissetzungdurch Rat oder Zünfte), endlich einzelne Mißbräuchc junger Patrizier (z. B. Prügelnvon Handwerkern, die den Geschlechtern die Rechnungen überreichen) geben die Anlässe.Die Zünfte wollen mit im Rate sitzen oder als besondere Vertretung neben ihm ingewissen Dingen gehört werden. Sie erreichen ihr Ziel hauptsächlich im Südwesten;oftmals auch durch blutige Aufstände; Hinrichtungen und Verbannungen der Rats-herren, wie bald darauf der Zunftführer fehlen nicht, wenn diese Ausschreitungen auchgegenüber den italienischen verschwindend bleiben. Viele billige und vernünftigeKompromisse der Verfassung und viele Verbesserungen der Verwaltung schließen sich andie Kämpfe. Vielfach aber wird durch die sociale Revolution die Macht der Städte be-droht, oft auch die Blüte von Handel und Gewerbe gestört und geknickt; zeitweise beseitigendie socialen Friedensschlüsse wieder diese Gefahren. Die deutschen Städte steigen anWohlstand und Gesittung Wohl bis ins 16. Jahrhundert. Aber im ganzen ist es dochhäufiger die zufällige momentane Gewalt und nicht die größere Einsicht und die Ge-rechtigkeit, welche die Kompromisse diktiert. Und das innere Verfassungsleben derStädte geht, nachdem von 1380—1500 eine Art patrizischer Reaktion und eine gewisseVerfassungs- und Verwaltungsreform die größten Fehler des Zunftregimentes in denbedeutendsten Städten beseitigt, doch von 1500—1700 rasch zurück. Wo das Zunft-regiment andauert, siegt ein kleinlicher Philistersinn; wo die sogenannte Ehrbarkeit definitiv