Teil eines Werkes 
2 (1904) Verkehr, Handel und Geldwesen : Wert und Preis ; Kapital und Arbeit ; Einkommen, Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik ; Historische Gesamtentwickelung
Entstehung
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Ö2(> Viertes Buch. Tie tsntwickclung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^984

fast durchaus bis ins 18. oder 19. Jahrhundert verschlechtert und zwar überall in demMaße, als die fürstliche Gewalt nicht mehr stark genug war, die Bauern gegen denfeudalen Druck des Adels zu schützen. Zugleich wirkte freilich die allgemeine volks-wirtschaftliche Umbildung und das gegen Westeuropa tiefe technische und geistige Niveauder bäuerlichen Klassen mit. In die im ganzen noch rohen, rein naturalwirtschaftlichenZustände drang von 1500 ab doch überall das Bedürfnis besserer, intensiverer Wirt-schaft und die Möglichkeit eines größeren Absatzes von Rohprodukten auf den Strömenund nach dem Westen ein. Dazu war ein großer Teil des Bauernstandes, besonderssoweit er slavischer Abkunft war, nicht recht sähig. Die gegen 1500 noch sehr zahl-reiche Ritterschaft hatte den landwirtschaftlichen eigenen Betneb nie so aufgegeben wiedie West- und süddeutsche; sie suchte ihn nun auszudehnen, ihre örtliche Stellung durch Er-werbung der obrigkeitlichen Gerichts-, Polizei-, Finanz-, Kirchenrechte zu verstärken.So konnte sie die Gutsherrschaft und die Rittergutsbetriebe ausbilden (I S. 293) undzwar in dem Maße um so leichter, je mehr sie örtlich, im Kreise und in der Regierungdes ständischen Territorialstaates die bestimmende Macht wurde. Von 15501650konnte man einzelne dieser Territorien fast Adelsrepubliken nennen. Da dieser Prozeß sichaber zugleich überwiegend in größeren Staaten (Preußen, Osterreich ) abspielte, da hier diefürstliche Gewalt im 17. und noch mehr im 18. Jahrhundert wieder an Macht gewannund damit bauernfreundliche Politik trieb, da mehr und mehr die ständische Verfassungbeseitigt oder einflußlos wurde, so entstand überwiegend ein Adel ohne politische parla-mentarische Gewohnheiten, ohne specifische Fähigkeit, einen großen Staat zu regieren, einAdel, der nun in der lokalen Selbstverwaltung und in seinen Wirtschaftsinteressen auf-ging. Er war erwerbssüchtig geworden, was dem Bauer noch fehlte; er wurde aberneben den fürstlichen Domänen und ihren Pächtern der Träger des landwirtschaftlichtechnischen Fortschrittes, während der Bauer hierfür erst langsam im 19. JahrhundertSinn bekam.

Die rechtliche und wirtschastliche Umbildung vollzog sich hauptsächlich in folgendenPunkten, s.) Die früher unbedeutenden Spann- und Handdienste wurden in dem Maßevermehrt und erhöht, als das herrschaftliche Land zu-, das bäuerliche abnahm; ständischeGesetze, einzelne Verträge, Gewohnheit, gutspolizeiliche Gewalt wirkten darauf neben-einander. l>) Die Kinder der unterthänigen Bauern wurden erst herkömmlich, dannzwangsmäßig einem mehrjährigen, sehr gering bezahlten Gesindedienst unterworfen; inBrandenburg und Österreich seit dem 16. Jahrhundert, in Kursachsen erst 1651 1765.e) Die Hutungs-, Holz-, Fisch- und ähnlichen Rechte wurden successiv zu Gunsten derHerrenwirtschaft für die Bauern, Kötter und Einlieger eingeschränkt, ä) Die Aus-dehnung des herrschaftlichen Hoflandes erfolgte vom 16. Jahrhundert an durch privat-rechtlichen Auskauf, durch das Recht, Bauern wegen Ungehorsams, Mutwillen, Rückständenoder wegen des Bedarfes der Herrschast gegen Entschädigung zu entfernen. Aber auchohne Entschädigung, ja mit Gewalt erfolgte manche Austreibung. Nach dem 30 jährigenKriege waren viele Bauernhöfe öde und konnten ohne weiteres zum Herrengut geschlagenwerden. Im 18. Jahrhundert forderte die verbesserte Schlagwirtschaft dazu auf; foweitPolizei und Gesetz es nicht hinderte, erreichte die Bauernbeseitigung 17801840 ihrenHöhepunkt. Die Ansehung von Köttern, Häuslern, Einliegern, Insten an Stelle derBauern schuf eine viel tiefer stehende ländliche Bevölkerung, v) Die ganze Legunggelang um so eher, je beschränkter das Erb- und Eigentumsrecht des Bauern an seinemHofe, seinem Hause, seinem Vieh war; überall herrschte die Tendenz, die Rechtslage desBauern zu verschlechtern, den Gutsherrn mehr und mehr als den römisch-rechtlichenEigentümer des Bauernlandes, den Bauern als angesetztes entlaßbares Gesinde hin-zustellen ; der Bauer wurde vielfach auch da, wo bisher Einsetzung auf Lebenszeit üblichwar, und wo stets der Sohn als Erbe folgte, beliebig entsetzbar, zuletzt wurde er zumZeitpächter auf wenige Jahre gemacht; die Zeitpächter nahmen freilich erst am Endedes 18. Jahrhunderts zu; es war 1806 im preußischen Staat erst ein Zehntel, inschwedisch Pommern überwogen sie schon, l) Alle diese Verschlechterungen hemmten dieBevölkerungszunahme, steigerten die Neigung zur Flucht in die Stadt oder in Nachbar-