528 Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen Lebens im ganzen. ^986
und Dienstmannen, deren die Regierung bedürfte; die staatliche Steuerlast wuchsgewaltig an. Die bestehende Freizügigkeit lockte den Bauern, von dem kleinen zumgroßen, Vorschüsse gebenden Adel überzutreten oder sonst zu entweichen. Man fesselteihn 1597 nicht rechtlich, aber thatsächlich an die Scholle. Eine feste Verknüpfung desBauern mit seinem Ackerland bestand im 15.—16. Jahrhundert deshalb noch kaum,weil der Boden überwiegend gleich und noch im Überfluß vorhanden war. Erst diewachsende Steuerlast und die zunehmende Bevölkerung änderte 1597—1700 die ganzeAgrarverfassung; der Bauer leistete außer den hohen Staatssteuern seinem Grundherrnerhebliche Ertragsquoten und Fronen; 1649 trat an die Stelle des Vertrages zwischenGrundherr und Bauer die staatliche Eintragung in die Land- und Steuerrolle. Umdie Lasten erträglich zu machen, begann man in den dichter bevölkerten Gegenden,soweit Aussiedelung nicht mehr möglich war, die periodische Neuverteilung des Bodensvorzuschreiben, die teilweise erst spät, im 18. und 19. Jahrhundert und keineswegsüberall eingeführt wurde. So ist der russische Gemeindebesitz aus Steuerdruck undSchollenpflichtigkeit erwachsen, er beförderte die Bevölkerungszunahme, hinderte dentechnischen Fortschritt. Im 18. Jahrhundert waren alle Bauern Leibeigene, die Grund-steuer wurde von Peter d. G. in eine Kopfsteuer verwandelt, der Gutsbesitzer für sie haftbargemacht und damit seine Gewalt außerordentlich vermehrt. Der Bauer war jetzt recht-und besitzlos, er wurde Sklave seines Grundherrn und seiner Gemeinde, die ihm den Aus-tritt verbietet, weil sie sür die Steuern haftet. Die Bauernaufstände, das Symptom dessurchtbar gesteigerten Druckes, begannen 1760, erreichten im Pugatscheffschen (1774) denCharakter eines Bauernkrieges, wiederholten sich bis 1854 immer wieder. Von damalsan datieren auch die Reformanläufe, bis sie 1857—61 definitive Gestalt annahmen.Die neue Gesetzgebung ist vom Kaiser und der Regierung ausgegangen; die egoistischenAdels- und Großgrundbesitzerinteressen haben sie so weit zu verschlechtern verstanden,daß es zweifelhaft erscheint, ob sie dem Lande und dem Bauernstande zum Segengereicht.
Sie gab den Millionen Leibeigenen die Freiheit, ließ aber den Gemeindebesitzund damit die Abhängigkeit von der Gemeinde bestehen. Das Schlimmste aber wardie Art der Auseinandersetzung des Bauern mit dem Grundherrn über den Landanteil,den der Bauer erhält, und die Ablösung der Lasten. Der Bauer erhielt zu wenig Land,und er mußte für die Befreiung zu hohe Lasten auf sich nehmen. Er verarmte dabeiweiter; statt des patriarchalisch für ihn sorgenden und denkenden Grundherrn kam erin noch größere Abhängigkeit von der Gemeinde und von den reicheren Bauern, den„Gemeindefressern" und den Wucherern. Die Gemeinde kann er auch heute definitivnur verlassen, wenn er sein Ablösungskapital abgezahlt hat. Die an sich nötigeScheidung der großen landlosen Bevölkerung in eigentliche Bauern und bloße Arbeiterwird durch das Recht auf den Landanteil nicht gehindert, aber zugleich in der schäd-lichsten Weise vollzogen. Die Mehrzahl der Bauern verarmt, verschuldet sich, ist biszur Kraftlosigkeit unterernährt; 50°/o aller Bauern auf der schwarzen Erde hat heutekein Vieh oder nur ein Stück; 70,7 °/o der Bauern können von ihrer Ernte nicht leben,weitere 20°/» ihr Vieh nicht ausreichend unterhalten. Die zunehmende Hausindustrie,Wanderarbeit, Fabrikarbeit genügt nicht, das Deficit zu decken; die von der Gemeindezu den letztern Zwecken Beurlaubten verpachten ihre Landfetzen an Zurückbleibende, ohnedaß diese dadurch eine genügende Existenz bekommen. Wenn im Gouvernement Moskau 9v°/o aller Fabrikarbeiter beurlaubte Bauern sind, so entsteht damit kein normalerFabrikarbeiterstand (vergl. II S. 266). Die Regierung hat immer wieder die Ablösungs-renten, die sie erhebt, herabgesetzt. Nur eine große weitere Reform, Aufhebung desGemeindebesitzes, Aerwandclung der noch zu rettenden Bauern in feste nutzungsberechtigteInhaber mit gewissen Verschuldungs-, Veräußerungs-, Vererbungsschranken könnte helfen.Kaum irgendwo hat ein so massenhafter Proletarisierungsprozeß sich an die Umbildungder älteren unfreien Agrarverfassung in nioderne freie Formen geknüpft. —
Versuchen wir kurz das Resultat dieser agrarischen Klassenentwickelung dereuropäischen Staaten zu ziehen. Wir bemerken im voraus, daß der Prozeß nicht